Mit Privat-Pkw verunfallt

Urteil nach Trunkenheits-Einsatzfahrt

Garmisch-Partenkirchen (BY) – Weil er betrunken mit seinem Privat-Pkw zu einem Einsatz aufgebrochen war und dabei einen Unfall verursacht hatte, hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen einen freiwilligen Feuerwehrmann aus Bayern verurteilt. Sein Wagen war während eines Überholmanövers mit einem weiteren Fahrzeug kollidiert. 

Wie merkur.de berichtete, hatte der junge Mann bei dem Unfall Ende Januar über ein Promille Alkohol im Blut. Nach eigenen Angaben hatte der Beschuldigte “vier Halbe” getrunken.

Anzeige

Eine Richterin urteilte nach Jugendstrafrecht. Der Führerschein, den der Mann bereits nach dem Unfall abgeben musste, bleibt für weitere drei Monate konfisziert. Außerdem muss der Feuerwehrmann 700 Euro an die Bergwacht zahlen und an einem Verkehrsunterricht der Polizei teilnehmen, so die Zeitung. 

Hier geht´s zum Originalbeitrag:Feuerwehrmann fährt betrunken zum Einsatz und verursacht Unfall – Richterin spricht ihn schuldig” (merkur.de, 16. August 2023)

Dachaufsetzer Feuerwehr im Einsatz. Foto: Preuschoff
Dachaufsetzer Feuerwehr im Einsatz. Foto: Preuschoff 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn manche Feuerwehr dann des Öfteren nicht einsatzbereit sind, dann gibt es dort ein organisatorisches Problem. Eine Feuerwehr, egal ob freiwillig oder berufsmäßig, kann nicht einfach mal so abgemeldet werden. Es ist organisatorisch immer einer einsatzbereite Rumpfmannschaft aufrecht zu erhalten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Die Freiwillingen Feuerwehren haben ein Alkoholproblem. Damit meine ich, dass ein größerer Teil der Kammeraden “regelmäßig und zu viel trinken”. So viel, dass man es als Alkoholabhängigkeit einstufen könnte. Wer am Nachmittag nach einer Skitour 4 x 0,5 Liter Bier trinkt, um den Durst zu löschen, der hat nach meiner Meinung ein Problem, das einer Therapie bedarf.
    In der Öffentlichkeit wird die Feuerwehr von sehr vielen als Alkoholikertruppe wahrgenommen. Sie organisieren Weinfeste für die Öffentlichkeit bei denen die Feuerwehrleute dadurch auffallen, dass die sturzbetrunken sind. Sie selbst sehen sich aber als Helden, die am meisten vertragen. Denke, dass es das Oktoberfest 2019 in München war. Ein Gruppe von ungefähr 15 Leuten, die Hälfte davon in Uniform einer Freiwilligen Feuerwehr, trokelte in Richtung U-Bahn. Die Personen mit der größeten Gangunsicherheit trugen Uniform. Einer davon musst sich übergeben. Fast hätte er seinen Magen auf einen Rollstuhlfahrer entleert. …
    Man braucht sich über den fehlenden Respekt gegenüber der Feuerwehr nicht zu wundern!
    Lustig, aber auch traurig, denn er ist von der Realität nicht zu weit entfernt, ist dieser TV-Kurzfilm.
    https://www.youtube.com/watch?v=6Jxg1cRgEfE
    Wer Alkohol im Blut hat sollte weder zum Einsatz ausrücken, noch Uniform tragen!

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. @ Holger Korda: Also jeder soll sich persöhnlich beim Wehrführer abmelden wenn er was getrunken hat?
    Na hut ab. Bei dem wird das Telefon nicht mehr stillstehen und so manche Feuerwehr ist des öfteren nicht Einsatzbereit….

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Sie verlangen also das jeder Ehrenamtliche Feuerwehrmann/frau keinen Alkohol trinken darf egal wann ! Dann werden sie künftig Probleme mit den Feuerwehren bekommen, dann wird wohl nach Feierabend kein Feuerwehrfahrzeug mehr ausrücken können! Es sind gerade die Freiwilligen Feuerwehrangehörigen die trotz Alkohol noch zum Gerätehaus fahren dürfen, sie müssen aber auch in der Lage sein das Fzg. sicher und ohne Gefahr für andere bewegen zu können! Tut er es nicht und kommt es zum Unfall wird er genauso bestraft wie jeder andere! Jeder muss wissen wann seine Fahrtüchtigkeit endet !!!

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Wichtig machen der Presse, ich glaub das jeder schon mit Alkohol gefahren ist! Ihn hat’s erwischt! SPG

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. Mal ein Lob an dieser Stelle für Ihren Kommentar. Gerade auf dem Land gilt man eben als solcher aussenseiter, abgesehen davon ist man als zugezogener auch eigentlich überhaupt nicht erwünscht in der Feuerwehr. Diese wird dort gerne mit dem Verein verwechselt. Soviel also zu dem Ansehen der Feuerwehr.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Feuerwehrleute sollten als Vorbild fungieren, so finde ich es sehr schädlich für die entsprechende Feuerwehr

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Trunkenheitsfahrten sind für Privatpersonen ebenso wie für Angehörige von Hilfsorganisationen wie wir alle wissen, keine Seltenheit !! Dazu ist festzustellen, dass keineswegs nicht nur bei nicht wenigen Feuerwehren Alkohol ein Thema ist, sondern auch bei allen anderen BOS-Organisationen ; nicht zuletzt selbst bei der Polizei !!
    Dass das meistens gar noch als ein Kavaliersdelikt “beurteilt“ wird , ist traurig und beschämend zugleich. Hier geht es nicht nur allein um die schädliche Reputation dieser Menschen rettenden und Schaden abwehrenden Organisationen, sondern auch um mögliche , schwere Schäden und folgenschwere Fehler , die im Einsatz durch Alkoholeinfluss entstehen (und nicht selten auch schon entstanden). Dass insbesondere die Feuerwehr seit Jahrhunderten und auch heute noch immer wieder auch mit Bier und anderen alkoholischen Getränken in Verbindung gebracht wird, lässt sich leider nicht (mehr) vermeiden. Recht oft ist ein (oder viele) Schluck’ Bier nach einem Einsatz vielerorts “normal“ , (leider !), zumal der nächste Einsatz rasch folgen könnte, dann steht nicht nur eine Einsatzkraft unter “Strom“ , sondern gleich mehrere !! Durst lässt sich immer auch mit Nichtalkohol “löschen“ !! Das in einigen Bundesländern darüber hinaus noch der Gerstensaft als “Grundnahrungsmittel” gilt, ist traurig und lächerlich zugleich! Dass nicht selten eine Einsatzkraft , die keinen Alkohol trinkt und mag, als spassverderbender “Aussenseiter“ abgetan wird, wissen viele dieser Menschen zu berichten.
    Dass schon aus personellen Gründen “jede/r Frau/Mann gebraucht wird“ , ist nicht von der Hand zu weisen; nur darf man nicht die völlig falsche und “hirnkranke“ Meinung vertreten, das man “unverzichtbar“ ist, auch wenn man zuvor schon getrunken hat; Auf solche Menschen kann und muß man trotz schwindenden Personalstärken verzichten ! Von Anfang an !! Wenn dann noch Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen sich für Bier-und andere Alkoholika-Werbung mit 20, 30 Leuten auf hauswandgroßen Plakaten zusammen mit einer Biermarke in Uniform ablichten lassen und diese Werbung bundesweit verbreitet wird, darf (und sollte) man sich über nichts mehr wundern !! Vorgesetzte sind nur dann solche , wenn sie Alkohol “verbannen“ und nicht dulden, dass ein, zwei Glas Bierchen (oder gleich vier “Maß“) nicht “so schlimm“ sind und ! wenn sie selbst eine vernünftige und restriktive Einstellung zu Alkohol und seinen Folgen hat ! Bliebe noch zu erwähnen, dass wir schon getötete Einsatzkräfte und Privatpersonen zu beklagen hatten und millionenschwere Sachschäden allein nur an Einsatzfahrzeugen !!! …….wegen Alkohol !!

    Alexander Becht

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Leider bei uns in einer kleinen ländlichen FF immer noch mehr Regel als Ausnahme. Unter dem Motto “Rot hält keiner an” werden regelmäßig auch im Übungsdienst 13 Tonnen Fahrzeuge nach mehreren Bieren und zahlreichen Gläsern Korn/Rum über die Bundesstraßen gefahren… die Kammerade, die nichts oder nicht so viel trinken, dürfen sich ständig dumme Sprüche anhören.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. es
    steht nicht zu lesen – wie “jung” der junge Mann ist !
    Nach Jugendstrafrecht kannst auch noch 24 J. alt ! sein ???

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Davon abgesehen, dass das Urteil viel zu milde ausgefallen ist, hat Alkohol nichts, aber auch wirklich nichts im Ausbildungs- und Einsatzdienst zu suchen!
    Neben Entzug aller behördlichen ausgestellten Genehmigungen – mit Ausnahme BPA und Reisepass – sollten auch disziplinare Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. was wäre gewesen er hätte es zum Feuerwehrhaus geschafft.
    und dann vllt als Maschinist ein Feuerwehrauto gefahren mit 8 Kameraden drinne.
    unverantwortlich.

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. Oh du mein Held, hoffentlich bist du nicht so!

    Auf diesen Kommentar antworten
  14. Da hat ein Gericht darüber geurteilt. Warum sollen jetzt noch Meinungen eingeholt werden und darüber reden. Sowas darf nicht passieren ist aber passiert, hoffe der Kameras hat was draus gelernt ‍♂️Punkt

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Jetzt hat er doch tatsächlich aufgrund eines Ehrenamtes den Führerschein verloren – Ironie off –
    Manche leben für die Feuerwehr und sprechen groß auf. Wer auf den Straßen in THL-Einsätzen unterwegs ist und sieht, was alles passiert (ob unverschuldet, unter Alk oder Drogen etc), sollte es doch eigentlich besser machen und genau das zu verhindern versuchen.
    Was denkt man sich, wenn man mit 1 Promille zum Spritzenhaus rauscht? Was will man im Einsatz mit so viel Sprit im Tank erreichen? Wer fährt nur das HLF, wenn ich nicht erscheine?

    Wer trinkt, hat am Steuer nix zu suchen und sollte auch dem Einsatz fern bleiben!

    Auf diesen Kommentar antworten
  16. Das Strafmaß liegt im normalen Rahmen und ist ja auch vom Einkommen abhängig.

    Auf diesen Kommentar antworten
  17. Ich persönlich finde das Urteil ungewöhnlich milde und der Schwere der Tat als nicht angemessen genug in der Strafauslegung. Hier wären 1 Jahr Fahrverbot und 2500 € Bußgeld nebst MPU angemessen gewesen. Wie gesagt, ich äußere nur meine private Meinung und hege gegen den Kameraden keinerlei persönlichen Haß.
    Deshalb meine Bitte an die ” Jungen Wilden ” macht langsam und wenn ihr etwas getrunken habt, dann meldet euch beim Kommandant der Wehr bis auf weiteres S6 ( nicht Einsatzbereit ). Danke an Alle die sich in einer BOS HIORG engagieren, aber bitte handelt vernünftig!
    Ein OLM und Rett.San i.R. aus Schwaben

    Auf diesen Kommentar antworten
  18. Ich finde das Urteil zu milde da er ja diesbezüglich schon Vorbestraft ist und sein Führerschein schon einmal weg war wenn ich das richtig verstanden habe auch wegen Trunkenheit im Straßenverkehr da er Wiederholungstäter ist hätte man den Führerschein für 1 Jahr Abgeben bevor ihn wiederbekommt erst zur MPU wenn er die Bestanden hat kann er seinen Führerschein wieder bekommen sollte er nochmal mit derselben Sache auffällt dann den Führerschein für immer abnehmen

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. Richtig so, kein Pardon. Da gibts in der EX Wehr auch so Spezies bis zum Kommando.

    Auf diesen Kommentar antworten
  20. Das finde ich eine sehr mildes Urteil. Ob das tatsächlich abschreckend wirkt!? Ich denke der gesellschaftliche Schaden für Ihn selbst, und für die Wehr vorort ist da größer.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert