Berlin – Am 12. Juni 2018 kommt es in Berlin-Rummelsburg (Bezirk Lichtenberg) zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine 13-Jährige wird beim Linksabbiegen mit ihrem Fahrrad von einer Straßenbahn erfasst und gerät unter den Zug. Bei der Rettungsaktion der Feuerwehr kommt es zu einem Unfall: Die angehobene Straßenbahn sackt plötzlich ab. Das Mädchen kommt ums Leben, zwei Feuerwehrleute, die sich unter dem Zug befinden, werden ebenfalls eingeklemmt und verletzt.
Die Ermittlungen – gegen die Feuerwehr – zu dem Unglück sind noch nicht abgeschlossen. Jetzt berichtet die “Abendschau” des Senders RBB mit Verweis auf den Obduktionsbericht: Das Mädchen starb nicht infolge des ersten Unfalls, sondern als es durch den Zug zu Tode gequetscht wurde. Der Kran der Feuerwehr habe aufgrund der Oberleitung nicht in Stellung gebracht werden können, heißt es in dem Fernsehbeitrag. Ein erforderliches Spezialfahrzeug der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sei aufgrund von Pannen erst mit einer Verzögerung von 45 Minuten eingetroffen, so der RBB.
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Die Feuerwehrleute hätten sich deshalb Hebewerkzeuges bedient, welches nach Angaben eines Gutachters für das Anheben des 35 Tonnen schweren Zuges technisch ungeeignet gewesen sei. Ein Anwalt wies darauf hin, dass die Feuerwehr die Hebewerkzeuge in großem Maße von der BVG bereitgestellt bekommen hätte. Damit sei auch in der Vergangenheit geübt worden – auch auf dem BVG-Gelände und mit BVG-Mitarbeitern gemeinsam.
Die Berliner Feuerwehr und die BVG wollten sich gegenüber RBB mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Am 12. Juni 2018 stirbt ein 13-jähriges Mädchen während eines Rettungseinsatzes in Berlin.
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Es ist wieder einmal traueig festzustellen, dass jetzt hier die Feuerwehr Schuld am Tod eine jungen Menschen haben soll. Die Technischen Voraussetzungen waren aufgrund der Oberleitung eingeschränkt, aber ein Absacken des Hebezuges kann man der FW nicht anlasten, auch wenn sie es bedient, ich schließe einen mechanischen Fehler nicht aus und untersucht diese Sache einmal etwas intensiver bevor wieder Helfer für etwas im Vorfeld verurteilt werden, bevor nicht eindeutig die Ursache feststeht.
Auch wenn der Obduktionsbericht die Quetschungen als Todesursache an sehen, die vorherzugezogenen Verletzungen sind nicht zufälltig schwerwiegend gewesen !
Also, erst ein Urteil fällen wenn alles zu 100% ausgewertet ist.
Es ist wieder einmal traueig festzustellen, dass jetzt hier die Feuerwehr Schuld am Tod eine jungen Menschen haben soll. Die Technischen Voraussetzungen waren aufgrund der Oberleitung eingeschränkt, aber ein Absacken des Hebezuges kann man der FW nicht anlasten, auch wenn sie es bedient, ich schließe einen mechanischen Fehler nicht aus und untersucht diese Sache einmal etwas intensiver bevor wieder Helfer für etwas im Vorfeld verurteilt werden, bevor nicht eindeutig die Ursache feststeht.
Auch wenn der Obduktionsbericht die Quetschungen als Todesursache an sehen, die vorherzugezogenen Verletzungen sind nicht zufälltig schwerwiegend gewesen !
Also, erst ein Urteil fällen wenn alles zu 100% ausgewertet ist.
Ja ich finde es nicht gut wie die über die Feuerwehr reden und schreiben die sollen es ernst mal besser machen