Für Fahrgestell, Aufbau und Beladung

Neue Fachempfehlung: Zahlungsbedingungen bei Ausschreibungen

Berlin – Zurzeit sind Feuerwehren mit teilweise massiven Lieferketten-Problemen und erheblichen Preisschwankungen konfrontiert, wenn sie Fahrzeuge, Aufbauten und Beladung ausschreiben. Wie Beschaffer darauf reagieren können, haben Experten nun in einer DFV-AGBF-Fachempfehlung zusammengefasst.

Mitglieder des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren haben eine neue Fachempfehlung „Gestaltung der Zahlungsbedingungen bei Ausschreibungen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen“ verfasst (Symbolfoto).

Die Fachempfehlung „Gestaltung der Zahlungsbedingungen bei Ausschreibungen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen“ (DFV-FE-74-2022) stammt von Christian Schwarze (Feuerwehr Stuttgart), René Schubert (Feuerwehr Ratingen) und Jörg Fiebach (Feuerwehr München). Diese sind Mitglieder des Fachausschusses (FA) Technik der deutschen Feuerwehren, einem gemeinsamen Gremium des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund)

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Mit „aktuellen Entwicklungen“ sind die Auswirkungen der globalisierten Weltwirtschaft sowie die Einflüsse der Pandemie und des Ukraine-Krieges gemeint. „Wenn Lieferzeiten inzwischen in der Regel mehrjährig sind, sind die Preisentwicklungen unter Beachtung der Produktionszeiten kaum kalkulierbar“, erklärt FA-Vorsitzender Schwarze. Aufbauhersteller erhielten aktuell nur rund 10 Prozent der bestellten Fahrgestelle. Teils würden Produkte gar nicht mehr angeboten, da Hersteller Lieferbarkeit und Produktionskosten nicht absehen können.

„Bei den Preisentwicklungen sind über mehrere Jahre auch Rückgänge denkbar, die für die Auftraggeber wertvoll wären“, berichten die Autoren der Fachempfehlung. „Um bei Ausschreibungen Angebote erhalten zu können, sind Regelungen sinnvoll, die bei wenigen Dienststellen – wenn überhaupt – nur aus mehrjährigen Rahmenverträgen bekannt sind. Die Fachempfehlung wurde im Dialog mit den potentiellen Bietern ausgearbeitet, denn nur von deren Seite aus akzeptierte Regelungen können zielführend sein.“

Ergänzung zur Fachempfehlung Nr. 1

Das siebenseitige Dokument baut auf der 86-seitigen Fachempfehlung Nr. 1 „Die Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen“ vom 11. August 2017 auf. Diese empfiehlt zwei Lose für die Ausschreibung: Los 1 für „Fahrgestell und Aufbau“, Los 2 für „Beladung“.

Für Los 1 sieht die neue Fachempfehlung Nr. 74 die Anwendung einer Preisgleitklausel vor. Bei Los 2 zeigt sie zwei Varianten für die Liefer- und Zahlungsbedingungen auf: die separate Ausschreibung oder die sofortige Lieferung. Am Ende des Dokuments weisen die Autoren unter der Überschrift „Föderalismus“ auf die je nach Bundesland möglicherweise unterschiedlichen Randbedingungen hin, die es zu beachten gelte.

„Die schnelle und einheitliche Empfehlung ist wichtig, um auf die aktuellen Marktveränderungen reagieren zu können und Beschaffungen bei der Feuerwehr sinnvoll durchführen zu können“, kommentiert DFV-Vizepräsident Lars Oschmann die neue Fachempfehlung.

Die Fachempfehlungen könnt Ihr auf der DFV-Webseite kostenlos herunterladen.

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