Berlin – Die 2019 beschlossene Gesetzesänderung zum Schutz von Unfallopfern ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Anfertigen von Bildern beziehungsweise Aufnahmen von Unfallopfern wird damit härter bestraft. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) spricht davon, dass nun eine Gesetzeslücke geschlossen sei.
Symbolfoto: Michael Rüffer (Bild: Michael Rüffer)
Stand in Paragraph 201a des Strafgesetzbuches (StGB) zuvor nur das Ablichten lebender Personen bei “Unfällen oder Unglücksfällen” unter Strafe, gilt dies nun auch für Tote. Dabei ist es sowohl verboten, Aufnahmen anzufertigen, als auch diese weiterzuverbreiten. Geahndet wird ein Verstoß mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
Lambrecht dazu: “Unfallopfer aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, verletzt jeden menschlichen Anstand. Häufig behindern Gaffer auch noch Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang anders als das Fotografieren überlebender Unfallopfer nicht strafbar. Diese Lücke im Strafrecht haben wir jetzt geschlossen. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.”