Von 63 auf 67 Jahre: Altersgrenze in Niedersachsen soll angehoben werden

Hannover – In Niedersachsen soll die Altersgrenze für Angehörige der Einsatzabteilungen in den freiwilligen Feuerwehren von 63 auf 67 Jahre angehoben werden. Das sieht eine Neuauflage des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes  vor, die die Landesregierung am Dienstag auf ihrer Kabinettssitzung in Hannover beschlossen hat.

 

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“Mit der Anhebung der Altersgrenze kommt das Innenministerium insbesondere den Wünschen aus jenen Tei­len Niedersachsens nach, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind”, teilte die Landesregierung mit.

Ein Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilung könne jederzeit auf Wunsch vor Erreichen der Altersgrenze und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Anhebung der Altersgrenze wurde in allen Teilen des Landes emotional diskutiert.

Die Neuauflage des Brandschutzgesetztes sieht zudem vor, dass Feuerwehrleute bei Unfällen noch besser als bisher abgesichert werden. So soll ihnen bei Gesundheitsschäden im Dienst Hilfe gewährt werden, die aus medizinischen Gründen eigentlich nicht als Arbeitsunfälle im SinneNews der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden dürfen.

Text: Ann-Christin Westphal

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