Vielen Einsatzkräften ist sie schlicht als „UVV“ bekannt: die „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“. Mit der DGUV Vorschrift 49 haben mittlerweile alle Bundesländer eine neue UVV eingeführt, die aktuelle Themen wie die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt.
„Feuerwehrleute sind oft Macher, die im Einsatz ganz nach vorn gehen und dabei nicht an irgendwelche Vorschriften denken wollen“, sagt Thomas Weege, Fachkraft für Arbeitssicherheit und stellvertretender Stadtbrandmeister in Norden (NI). „Und vielfach gilt: Nur, wer ein Risiko eingeht und sich dabei richtig schmutzig macht, ist ein echter Held.“
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Klar, dass ein Einsatz unter Zeitdruck abgearbeitet werden müsse. Aber es käme auf die richtige Balance zwischen „Job erledigen“ und zeitgemäßem Arbeitsschutz an. „Und genau das spiegelt sich in der neuen Unfallverhütungsvorschrift wider“, sagt Weege.
Als DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ ersetzt sie die vorige Version (GUV-V C53). Diese war seit 1989 mit wenigen Änderungen gültig.
Das neue Regelwerk hat der Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Form einer Muster-Unfallverhütungsvorschrift überarbeitet. Für die Inkraftsetzung bedurfte es der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.
Erst im August 2020 hat Berlin als letztes Bundesland die neue UVV eingeführt. Diese gilt ausschließlich für Träger öffentlicher Freiwilliger Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren sowie Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. Als Ersatz für die alten Durchführungsanweisungen zur alten UVV erschien parallel zur Neufassung auch eine DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“.
Wir haben für Euch zusammengestellt, welches Bundesland beziehungsweise welche zuständige Unfallkasse wann die neue UVV eingeführt hat und wo Ihr weitere Infos findet.
Einführung der DGUV Vorschrift 49 „UVV Feuerwehren“ ( Fassung Juni 2018)