Vorsicht bei der Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Rettungsaktion für Karpfen unzulässig

Hennef (NW) – Einsatz für die Feuerwehr in Hennef: Aufgrund der langen Trockenheit war der Wasserstand in einem privaten Fischteich bedrohlich gesunken. Die Rückenflossen der Tiere schauten schon aus dem Wasser. 60 Tiere waren bereits verendet. Keine Frage für die Feuerwehr: Wir müssen helfen. Die Männer legten eine 1.500 Meter lange Schlauchleitung und pumpten eineinhalb Tage lang frisches Wasser aus dem Fluss Sieg in den Weiher. Dafür gab es jetzt eine Rüge vom Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Wenn es um die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer geht, sind auch der Feuerwehr enge Grenzen gesteckt. Symboldbild: Preuschoff

Ohne Zustimmung der Unteren Wasserbehörde dürfe auch die Feuerwehr kein Wasser aus einem Gewässer entnehmen – es sei denn, es gehe um die „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit“. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen, so die Meinung der Fachbehörde in einem Artikel des General-Anzeigers Bonn.

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Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Rettungsaktion für Karpfen war unzulässig (11. September 2019, general-anzeiger-bonn.de)

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