Göttingen (NI) – Wenn die Freiwillige Feuerwehr zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall Technische Hilfe leistet, kann es für den Verursacher je nach Kräfte- und Materialeinsatz richtig teuer werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied jetzt in mehreren Verfahren, dass sowohl die Stadt Hann. Münden und die Gemeinde Staufenberg (beide Kreis Göttingen) Gebühren für Feuerwehr Einsätze fehlerhaft kalkuliert hätten und die Rechnungen zu hoch gewesen wären. In zwei Fällen hätte es sich nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sogar um eine unentgeltliche Lebensrettung gehandelt. In einem anderen Fall hatte die Gemeinde Staufenberg für einen 2,5-stündigen Einsatz nach einem Lkw-Unfall für neun Kräfte plus ein Fahrzeug 2.100 Euro abgerechnet. Das hielt der Kläger für zu hoch, zumal dessen Haftpflichtversicherung nur 590 Euro zahlen wollte.