Aufwandsentschädigungen in Mecklenburg-Vorpommern

Freiwillige Feuerwehrleute sollen mehr Geld bekommen

Schwerin (MV) – Wenn es nach dem Willen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern geht, bekommen die ehrenamtlichen Feuerwehrleute schon bald deutlich höhere Aufwandsentschädigungen. Dies sieht zumindest die vom Innenministerium vorgelegte Verordnung vor. Nach Auskunft von Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. 

Der ursprüngliche Plan sah eigentlich vor, die Verordnung Ende des Sommers 2023 überarbeitet zu haben. In einer Pressemitteilung bedauerte der Minister, dass dieser Termin nicht ganz eingehalten werden konnte. Die letzte Anpassung fand vor rund 10 Jahren statt.

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Feuerwehrleute in Mecklenburg-Vorpommern sollen zukünftig deutlich höhere Aufwandsentschädigungen erhalten. Symbolfoto: Hegemann

Mit der Verordnung werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. “Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden”, erläutert der Innenminister. Anmerkung der Redaktion: Wobei das Problem eher ist, dass die Kommunen unter den möglichen Höchstbeträgen bleiben!

Die neue Verordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.   

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Also bei uns bekommen nur die Kommandanten und Stellvertreter sowie die Gerätewarte eine Aufwandsentschädigung.
    Die anderen bekommen nichts, dafür können die jeweiligen Arbeitgeber den Dienstausfall komplett einfordern. Was teilweise gemacht wird, teilweise sagen die Arbeitgeber das Sie es nicht wollen.

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  2. Dann sollte ihr mal ganz dringend ins NLBK schauen.

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  3. Wieso ist es politisch nicht möglich oder gewollt, die Dienstjahre in zusätzliche Rentenpunkte umzurechnen und somit den langjährigen Dienst zu würdigen? Möglicherweise könnte dies auch ein entsprechender früherer Eintritt in die Rente, ohne Abschläge würdigen. Ein paar Euro, die schneller weg sind, als man diese erhalten hat finde ich nicht angebracht. Ist halt meine Meinung.

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  4. Ein praktischer und gerechter Vorschlag….Ist aber bei uns auch nicht so.

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  5. Wir sind eine Stützpunktfeuerwehr in Niedersachsen mit derzeit 60 aktiven. Aufwandsentschädigung gibt es bei uns überhaupt nicht. Noch viel schlimmer, machen wir ein Lehrgang oder Fortbildung die in Vollzeit ist, müssen wir uns Urlaub nehmen. Wir sind alles Einsatzkräfte, die mit Herzblut und Leidenschaft dabei sind. Aber irgendwann ist auch mal Schluss. Wir sind, wie alle anderen auch, 24/7 im Einsatz und geben alles. Dann sollte man das ganze auch so behandeln und respekt erweisen. Sei es mit einer Aufwandsentschädigung wie auch mit der Freistellung. Auch wenn die Kassen bei uns leer sind, sollte man sowas im Haushalt einplanen.

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  6. Die PSA muss zumindest bei uns von der Gemeinde gestellt werden.

    Trotzdem gibt es in vielen Gemeinden eine Aufwandsentschädigung. Diese soll u.a. Aufwände wie Fahrtkosten zum Dienst abdecken und wie es der name sagt allgemein für den Aufwand entschädigen. Wer bestimmte Funktionen ausübt, bekommt für den zusätzlichen Aufwand oft eine zusätzliche Entschädigung.

    Außerdem geht es im Artikel um Verdienstausfallentschädigung. Als Arbeitnehmer muss dich dein Arbeitgeber idR für Einsätze freistellen. Bei Einsätzen während der Arbeitszeit bekommst du deinen Lohn weiterbezahlt und der Arbeitgeber bekommt diesen dann von der Gemeinde ersetzt. Als selbstständiger kannst du dir deinen Verdienstausfall direkt von der Gemeinde bezahlen lassen.

    (ist die Rechtslage in Sachsen. In anderen Bundesländern sollte es ähnlich sein, aber gibt sicher Unterschiede in den Details)

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  7. Das finde ich doch eine fairen Kompromiss!

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  8. Warum so bürokratisch und kompliziert? Die Regelung sollte lauten:
    Feuerwehrleute erhalten eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe, wie die politischen Mandatsträger der Kommune, für die sie tätig sind. Führungskräfte erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Zahlung, die die Fraktionsvorsitzenden erhalten.

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  9. Die Kritik kann ich nicht verstehen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Mitarbeitern Arbeits Ausrüstung zu stellen. Die Kommunen sind in diesem Falle die Arbeitgeber der Freiwilligen Feuerwehren. ich könnte mir die Ausrüstung gar nicht leisten, die gesamte PSA geht an die 700- 1000€. Wir machen das schließlich ehrenamtliche

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  10. Hallo,

    sorry das ich so dumm nachfragen muss. bekommt ihr nicht eure ganze Ausrüstung gestellt?

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  11. Hallo da frag ich mal mal was ist mit denn kleinen Leuten. Mit denn normalen Feuer Leuten. zwegs stiefelgeld und so , denn auch wir machen ja wohl viel .Und nicht nur die Wehrführung. Mal ganz ehrlich Einsatz Alarm und keiner kommt außer die Wehrführer. Was nützt das dann denke mal nichts! Lso man sollte sich mal über das Konzept nachdenken.

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