In Zeiten von LED-Licht und Akkugeräten

Brauchen Feuerwehren noch große Stromerzeuger?

Mit der Überarbeitung der DIN 14685 wurden tragbare Stromerzeuger der Feuerwehr in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die stärksten Geräte mit einer Leistung von mindestens 5 kVA müssen Teil 1 Norm erfüllen.

Tragbare Stromerzeuger für die Feuerwehr nach DIN 14685-1 bieten eine Scheinleistung von bis zu 14 kVA, wie beispielsweise der Rosenbauer RS 14. (Bild: Rosenbauer)

Die DIN 14685 „Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger“ besteht aus drei Teilen: „Teil 1: Generatorsatz ≥ 5 kVA“, „Teil 2: Generatorsatz < 5 kVA“ sowie „Teil 3: Generatorsatz mit Inverter ≤ 2 kVA“.

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Doch wozu benötigen Feuerwehren eigentlich noch große Stromerzeuger? „Es gibt nach wie vor viele Einheiten, die beispielsweise 1.000-Watt-Flutlichtstrahler nutzen“, sagt Brandamtmann Sven Linck von der Berufsfeuerwehr Oldenburg, der für die Ausbildung aller Feuerwehrleute der niedersächsischen Großstadt zuständig ist. „Wer vier dieser Strahler mit einem Stromerzeuger einsetzen will, benötigt mindestens ein 5-kVA-Aggregat.“

Auch in den Normen für Rüstwagen (RW), Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) sowie Drehleitern (DLAK 23/12, DLAK 18/12, DLAK 12/9) werden nach wie vor ausdrücklich leistungsfähige Stromerzeuger als Standardbeladung gefordert . Bei den (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeuge (HLF/LF) 10 und 20 richtet sich die Leistung nach der Beladung, also nach den mitgeführten Verbrauchern wie Leuchten und Elektrogeräten.

Ähnlich fordert die Norm für Einsatzleitwagen (ELW) 2 einen Stromerzeuger passend zur Energiebilanz. Auf Drehleitern lässt sich laut Norm ein 5-kVA-Aggregat auf Wunsch des Bestellers ordern. Bei GW-G ist ein 8-kVA-Stromerzeuger, auf RW sogar ein Aggregat mit mindestens 11 kVA Scheinleistung vorzusehen.

Werden diese Geräte für Feuerwehren beschafft, müssen sie der DIN 14685-1 entsprechen. Dies gilt auch für Stromerzeuger, die Bestandteil des Zusatzbeladungssatzes B „Strom“ für Löschfahrzeuge sind. Dort sind die Leistungsstufen 5,5 kVA, 8 kVA oder größer gleich 8 kVA vorgesehen.

Im Feuerwehr-Magazin 1/2020 erklären wir in unserem Service-Beitrag „Moderne Moppel“, welche Entwicklungen zur Überarbeitung der ursprünglich einteiligen DIN 14685 geführt haben und welche technischen Änderungen bei Ausbildung sowie Einsatz berücksichtigt werden müssen. Dazu stellen wir sechs Aggregate nach DIN 14685-1 vor und geben einen Ausblick auf die Zukunft mit Hybrid-Stromerzeugern.

 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Die Kernfrage lautet ja nicht, was sich verändert hat, sondern was ich an elektrischer Leistung benötige.

    Bei hydraulischen Rettungsgeräten geht der Trend immer mehr zum Akku. Der größte Verbraucher ist dann die Tauchpumpe. Mit geschickter Auswahl der TP reichen da 3 kVA Geräte.
    Teilweise ist ein Elektrolüfter verglastet, der braucht vermutlich schon sein 5 kVA Geräte. Der ist aber häufig noch vom Verbrennungsmotor angetrieben.

    Und auch wenn es weitere elektrischer Verbraucher geben sollte; da muss man sich mal die Gleichzeitigkeit ansehen. Rechts wird mit dem Bohrhammer gestemmt, links ist die Tauchpumpe im Einsatz und auf der anderen Straßenseite brauche im beim Wohnungsbrand grade den E-Lüfter. Unser Tagesgeschäft…

    Ich habe viel öfter das Problem, dass unser Fahrzeug viel zu groß ist, um zügig und schadenfrei durch die Altstadt zu kommen. Da wäre es doch schon mal ein guter Anfang, Platz und Gewicht zu sparen, damit das Fahrzeug kleiner werden kann.

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  2. Und was macht dann die Feuerwehr in der Stadt mit den 13 kVA Geräten?! Welches Gebäude, dass es nötig hat, kann man damit denn adäquat versorgen?

    Anderes Extrem: Welchem der 27 Bauern hilft die Dorffeuerwehr dann mit ihrem Gerät??

    Der Stromerzeuger auf einem Löschfahrzeug kann doch kein Ersatz sein für eine unzureichende Planung in anderen Bereichen sein. Der ist für den Feuerwehreinsatz und muss genau dafür ausgelegt werden.

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  3. Wenn man weiterhin die Energieversorung Deutschlands, vor allem der Grundlast, auf erneuerbare Energien ausweitet und die bisherigen Grundlastträger Kohle, Gas und Atom ersatzlos abschaltet, wird man wohl im Falle eines nicht mehr unwahrscheinlichen Blackouts, froh sein über jedes noch so kleine Aggregat bei Feuerwehr und THW. Wer sich mit Fachleuten der Energieversorger unterhält, weiß das dies keine Verschwörungstheorie mehr ist, sondern die Möglichkeit eines Blackouts in Deutschland immer wahrscheinlicher wird. Und wenn die Stromversorgung erstmal zusammengebrochen ist, kann Sie auch nicht innerhalb kurzer Zeit wieder hochgefahren werden. Wir reden hier von Szenarien bis zu 10 Tagen….

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  4. Interne generator 2,5Kw 230Volt ist genug auf unserem TLF, Lichtmast LED auf die wagen generator und tragbaren LED Accu Scheinwerfer 2x 50 Watt 2,5 stunden

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  5. Wieso sollten Feuerwehren keine großen Aggregate mehr benötigen? Der einzige Verbraucher, der eine merkbar geringere Energieaufnahme hat als früher ist das Beleuchtungsgerät. Und selbst dort haben die Halogenstrahler im Vergleich zu Halbleiterscheinwerfern riesige Vorteile, wenn Patienten zu wärmen sind.
    Alle anderen Verbraucher werden auch in Zukunft keine geringere Leistungsaufnahme aufweisen können.

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  6. Wenn wir in Zukunft auch schnelle, gute Hilfe von der Feuerwehr wollen, müssen wir gute Ausrüstung in den Fahrzeugen vorhalten. Die Praxis der Vergangenheit hat bewiesen, dass gutes Material von nöten ist. Umweltschutz darf niemals zu Lasten der Rettung gehen. Gerade die Retter sind bemüht immer, nach Möglichkeit, ihr Equipment aktuell zu halten, auch und gerade im Energie und Umweltsinne.

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