Rechtlich eindeutig

Aufstellen von Gafferwänden ist Polizeiaufgabe!

Bremen – Gaffer sind an vielen Unfall­stellen zu einem echten Problem geworden. Selbst Leichenbergungen werden mit dem Smartphone fotografiert oder gefilmt. Viele Feuerwehren haben sich deshalb Sichtschutzwände beschafft. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage? Wir klären auf.  

Viele Feuerwehren haben sich inzwischen Gafferwände beschafft, um Einsatzstellen schnell und wirkungsvoll vor neugierigen Blicken schützen zu können. Dies ist äußerst löblich, rechtlich aber nicht ganz ohne. Foto: Hegemann

Grundsätzlich handelt es sich beim Aufbau von Sicht- oder Gafferschutzwänden um eine klassische Polizei-Aufgabe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen. Eine Aufgabe der Feuerwehr ist es ausschließlich dann, wenn es eine originäre Aufgabe aus den Brandschutzgesetzen der Länder darstellen würde. Sprich: die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren, die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (so zum Beispiel § 6 im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz).

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Es könnte allenfalls dann Aufgabe der Feuerwehr sein, wenn sie nur durch Aufstellen der Gafferwände die genannten Kernaufgaben erfüllen kann und noch keine Polizeikräfte vor Ort sind. Dies insbesondere dann, wenn zu Rettungszwecken vermieden werden muss, dass ein zu befreiendes Unfallopfer Dinge sieht, deren Wahrnehmung die Rettung erschweren würde (beispielsweise verletzte/getötete Angehörige). Oder auch dann, wenn das Gesehenwerden das Unfallopfer unmittelbar gefährdet (Vermeidung von Panik beim Unfallopfer) oder das Umfeld (wie Spritzwasser oder hochgeschleuderter Schneematsch) das Opfer gefährden würde.

Keinesfalls darf das Aufstellen von Gafferwänden die Erfüllung der originären Feuerwehraufgabe der Rettung wegen der Missachtung der Gefahrenmatrix beispielsweise verzögern! Wäre dies der Fall, so könnten sich daraus gegebenenfalls sogar Regressansprüche des zu rettenden Unfallgeschädigten ergeben.

Das reine Gesehenwerden durch Gaffer betrifft die Persönlichkeitsrechte des Opfers. Diese Rechte hat die Polizei zu schützen – nicht die Feuerwehr.

Im Übrigen stellt sich die Frage, ob Feuerwehreinsatzkräfte noch Versicherungsschutz genießen, wenn sie mithin „eigenmächtig“, also ohne gesetzlichen Auftrag, derartige Gafferwände aufstellen und es dabei zu einem Einsatzunfall kommt. Wenn die Unfallkasse dies einmal böswillig als „Freizeitvergnügen“ der Feuerwehrleute außerhalb ihres originären Auftrages sehen sollte, könnte sie einen Versicherungseintritt verweigern.

Klarer Fall: Das Aufstellen ist Aufgabe der Polizei!

Grundsätzlich ist nach hiesigem Feuerwehrrecht der Schutz der Unfallbeteiligten vor Gaffern nicht als originäre Aufgabe der Feuerwehr erwähnt. Sie fällt damit in den Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und in den Aufgabenbereich der Polizei. Die Feuerwehr kann hier allenfalls im Wege der Amtshilfe tätig werden.

In der Praxis ist es indessen so, dass die zuerst am Einsatzort eintreffende Polizeistreife derartige Gafferwände üblicherweise nicht mitführt und allenfalls mit nachrückenden Fahrzeugen bei Großschadenslagen mitführen kann. Diese Fahrzeuge sind üblicherweise allerdings erst lange nach dem unmittelbaren Einsatzereignis vor Ort. Also in der Regel deutlich nach dem Zeitpunkt, wenn der Gafferschutz am notwendigsten erscheint.

Letztlich ist es aus Gründen der Mitmenschlichkeit eine Selbstverständlichkeit, dass jede der beteiligten Organisationen bei der Aufstellung mitwirkt. Immer unter der Voraussetzung, dass sie in dem Moment dafür freie Kapazitäten hat. Rechtlich jedoch ist dies bis zur ausdrücklichen diesbezüglichen Änderung der Feuerwehrgesetze grundsätzlich eine Polizeiaufgabe!

Zur Vermeidung insbesondere von Schwierigkeiten im Nachgang des Einsatzes ist der Feuerwehrleitung dringend zu empfehlen, mit dem Dienstherrn ganz konkret abzustimmen, ob Gafferwände erworben, eingesetzt und wie auch immer abgerechnet werden können. Idealerweise sollte die Feuerwehrführung auf eine ausdrückliche und unmissverständliche Dienstanweisung des Dienstherrn drängen.

Weil viele Feuerwehren inzwischen Gafferwände beschafft haben oder über eine Beschaffung nachdenken, hat das Feuerwehr-Magazin gemeinsam mit der Feuerwehr Wunstorf (NI) die am markt erhältlichen Produkte getestet. Diesen Text bieten wir in unserem Online-Shop als kostenpflichtigen Download an. Von dem Test gibt es auch einen Videobeitrag auf YouTube.

In eigener Sache: Diesen Beitrag hatte Feuerwehrmann und Rechtsanwalt Dr. Ullrich Laabs für das Feuerwehr-Magazin verfasst. Wir hatten Dr. Laabs gerade als neuen Rechtsautoren verpflichtet, als uns die Mitteilung von seinem Tod erreichte. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.      

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Die Bewertung der derzeitigen Rechtslage erscheint korrekt.
    Gleichwohl verhindert sie eine wirksame Einsatzmaßnahme gegen ein altbekanntes Übel.
    Aus meiner damaligen und heutigen Sicht war und ist der Schutz der Interessen und Rechte der Betroffenen auch immer Teil meiner Einsatzbemühungen. Einige der heute verfügbaren Sichtschutzwände halte ich mindestens für geeignete Ersteinsatzmittel.

    Die Zuweisung in den Aufgabenbereich der Polizei mag bei der derzeitigen Rechtslage korrekt sein, praktikabel erscheint sie mir mind. mittelfristig nicht. Insbesondere bei Autobahnlagen liegt deren Einsatzschwerpunkt in der Sicherung der Einsatzstelle wie des nachfließenden Verkehrs. Jede Einsatzerfahrung zeigt, dass Polizeikräfte allein damit mehr als ausgelastet sind. Weder verfügt die Polizei über geeignete Einsatzmittel zum Transport noch über Einsatzstärken zum zeitgerechten Aufbau von Sichtschutzwänden.
    Wären vermehrt freie Polizeikräfte vor Ort verfügbar, würde ich eher eine unmittelbare Sanktionierung von Rettungsgassenverstößen begrüßen, was vielleicht mittelfristig zu einer Verbesserung der Anfahrtsituation führt.

    Man braucht wohl kein Pessimist zu sein, um an einen entsprechenden Ausbau der Polizeimittel nicht wirklich zu glauben. Soll der Einsatz von Sichtschutzwänden im Interesse der Betroffenen weiterhin erfolgen, wird dieses aus meiner Sicht nur durch eine Anpassung der rechtlichen Situation zur Ermöglichung entsprechender Einsatzmaßnahmen durch die Feuerwehr erfolgen können.

    Oder wir lassen Unfallopfer noch einmal zu Opfern werden: als Sensationsobjekte von Gaffern.

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  2. Hallo Herr Beobachter, ob Gaffer oder Schaulustiger, wo ist der Unterschied? Entweder ich kann helfen, oder ich gehe weiter. Alles nur Glotzer, ob mit oder ohne irgendwelche Fotoapparate, die im Weg stehen, sich oder andere gefährden. Für “Fingerspitzengefühl” für Glotzer hab ich im Einsatz weder Zeit noch Verständnis.

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  3. Da für das ein Foto meiner Gafferwand verwendet wurde werde ich das hier auch einmal kurz kommentieren:
    Die Diskussion über GAFFERWÄNDE führe ich schon seit 3 Jahren.
    Zuständigkeiten, Gewicht beim Transport, Aufbauzeit und und und….

    Der Autor des Artikels kam aus Bremen, dort gibt es gar keine Gafferwände.
    In NRW auch nicht. SH hat eine in Stapelfeld und McPomm eine in Kritzkow.
    Soviel zum Norden.
    In alle anderen Bundesländer haben zahlreiche Feuerwehren dieses System.
    Auch in Österreich und der Schweiz. Alleine 2020 wurden 4 Stück an letztere geliefert. Also kein deutsches Problem.
    In Bayern, NRW und Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es die GAFFERWAND schon seit 3 Jahren und wurde oft erfolgreich bei Einsätzen eingesetzt. Von Feuerwehren und auch von Abschleppdiensten.

    Der Satz des Autors: ….Wenn die Unfallkasse dies einmal böswillig als „Freizeitvergnügen“ der Feuerwehrleute außerhalb ihres originären Auftrages sehen sollte, könnte sie einen Versicherungseintritt verweigern…finde ich persönlich nicht gut gewählt.
    Für die meisten Feurwehrfrauen und -männer
    ist es zwar die Freizeit, aber nach dem Motto:
    -retten-löschen-bergen-schützen.
    Der Schutz der Opfer und der Einsatzkräfte gehört auch dazu.

    Fakt ist das schärfere Gesetze an der Tatsache der Gafferei nichts geändert haben. Zumal die technischen Voraussetzungen und die Ausstattung
    mit Smartphones der Gaffer, diese zu Reportern ohne Grenzen macht.

    Auch für die GAFFERWAND gibt es Sicherheits und Anwendungsbestimmungen. Der Aufbau dauert für 20m max.2 Minuten und das Teil passt in jeden PKW Kofferraum.
    Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Suchwort gafferwand.

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  4. Herzlichen Dank für diesen Artikel, der die Rechtslage sehr eindrucksvoll beleuchtet. Ungeachtet dessen würde ich gerne hinterfragen, ob das Aufstellen von Gafferwänden überhaupt die richtige Maßnahme ist.
    Meines Erachtens und auch meiner Erfahrung nach muss das Übel ganz anders angegangen werden: Ausreichend Polizei (und Ordnungsamt) an die Einsatzstelle mit Fotodokumentation aller Zeitgenossen, die die Privatsphäre der Unfallopfer verletzen oder Anweisungen der BOS generell ignorieren. Entweder vor Ort Einkassieren des Smartphones und Geldbuße in vierstelliger Höhe, hilfsweise Stillegung des Kraftfahrzeugs und vier Wochen Sozialarbeit in einer Pflegeeinrichtung. Wenn sich diese robuste Vorgehensweise etabliert hat, dürfte das Problem der Gaffer definitiv erledigt sein. Die dafür erforderlichen Gesetze lassen sich mühelos ändern, dabei bitte auch das Nutzen der Rettungsgasse in verkehrter Fahrtrichtung gleich mit Führerscheinentzug lebenslänglich und Abgabe des Autos sanktionieren. Wenn es die Deppen nicht anders lernen ?
    Allerdings würde ich auch gerne dafür plädieren, nicht jeden “Schaulustigen” als “Gaffer” zu diffamieren. Da sollte Fingerspitzengefühl praktiziert werden.

    Und natürlich auch von mir der Familie mein herzliches Mitgefühl …

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