Mann glaubt nicht an echten Einsatz

Wütender Radfahrer greift RTW-Besatzung an

Berlin – Weil er offenbar dachte, ein Rettungswagen (RTW) der Berliner Feuerwehr sei unberechtigt mit Sondersignal unterwegs, hat ein Radfahrer einen Einsatz vorsätzlich behindert. Der 50-jährige bremste nicht nur das Einsatzfahrzeug aus, sondern griff auch den Fahrer des RTW an. Unterdessen kämpften Rettungskräfte im Patientenraum um das Leben einer hochbetagten Frau, die kurz darauf starb.

Die Besatzung des RTW und eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) hatten zuvor in einem Seniorenheim im Märkischen Viertel (Reinickendorf) eine 92-Jährige versorgt. Die Frau musste reanimiert werden. Als die beiden Fahrzeuge mit Blaulicht das Gelände in Richtung Klinik verlassen wollten, machte der Radfahrer nach Polizeiangaben zunächst keinen Platz. Der Mann fuhr offenbar extra vor dem RTW, so dass dessen Fahrer das Martinhorn einschaltete und den Mann überholte. Anschließend fuhr der Radfahrer weiterhin in der Fahrbahnmitte und blockierte – Medienberichten zufolge mit Schlangenlinien – das ebenfalls mit Sondersignal fahrende NEF, dessen Fahrerin dadurch nicht überholen konnte.

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Als der RTW abbremste um das NEF nicht abzuhängen, prallte der Radfahrer gegen das Einsatzfahrzeug. Der Mann riss laut Polizei die Fahrertür auf und beleidigte und bedrohte den 28-Jährigen am Steuer. Anschließend versuchte er die die Hecktür zum Patientenraum zu öffnen, was die Einsatzkräfte verhindern konnten. Der Notarzt kümmerte sich unterdessen um die Patientin, die währenddessen erneut reanimationspflichtig geworden war. 

Polizisten kümmerten sich um den aggressiven Mann und stellten seine Personalien fest. Er wird sich wegen tätlichen Angriffs und Nötigung verantworten müssen. Die Patientin starb kurz darauf im Krankenhaus. Ob die durch den Mann verursachte minutenlange Verzögerung des Transportes einen Einfluss auf den Tod der Frau hatte, wird nach Angaben der Polizei vom Dienstag noch ermittelt.

Wie die Berliner Zeitung berichtete, soll der 50-Jährige den Polizisten erzählt haben, er sei davon ausgegangen, der Rettungswagen hätte keinen Patienten an Bord. Der Mann habe geglaubt, das Sondersignal sei nur eingeschaltet gewesen, um schneller voranzukommen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Medikamente/Ausrüstung die im Notarztwagen liegen?
    Der Notarztwagen wird bei schwerstkranken etc. oft mit Sondersignal nachgeführt.

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  2. Diesem Kommentar kann ich mich nur anschließen

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  3. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, weshalb der RTW-Fahrer nach Überholen des Radfahrers bremste und so einen Auffahrunfall herbeiführte? Der Notarzt befand sich doch im RTW und der Notarztwagen hatte seinen “Job” schon erledigt. Zu bremsen, um den Notarztwagen aufschließen zu lassen ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal die 3 Beteiligten sich unmittelbar hintereinander befunden haben müssen. Wäre es nicht sinnvoller, ein Schwerkranke schnellstmöglich ins Krankenhaus zu bringen?

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  4. Und selbst wenn das Sondersignal missbräuchlich eingesetzt worden wäre, so ermächtigt dies noch niemanden den Verkehrsrichter vor Ort zu mimen.

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  5. Solche Vorkommnisse sind einfach nur unfassbar. Neben der begangenen Nötigung und dem tätlichen Angriff auf die Rettungskräfte plädiere ich hier ohnehin für einen Entzug einer evtl. vorhandenen Fahrerlaubnis aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges. Solch ein Verhalten hat im Straßenverkehr überhaupt nichts zu suchen. Wer die eigenen Interessen des schneller vorankommens oder nicht-Platz-machen-wollens über das Leben eines unbeteiligten, arg- und wehrlosen Dritten stellt, muss sich entsprechend verantworten. Als erwachsene Person muss man sich der Wichtigkeit und der Bedeutung von Blaulicht und Einsatzhorn, sowie den §35 und 38 StVO bewusst sein und hat entsprechend zu handeln.

    Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsmedizin sollten hier obendrein sehr genau prüfen, ob die durch den Radfahrer verursachte Verzögerung mit todesursächlich gewesen sein könnte und falls ja, entsprechende juristische Schritte einleiten. Da die Blockierung hier ganz klar mit Vorsatz erfolgte, dürfte es im Falle einer Verurteilung sehr teuer werden.

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  6. Es ist schon bedenkenswert, wie manche Zeitgenossen ticken und was sie sich herausnehmen. Als Angehörige der Verstorbenen würde ich eine Anzeige in Erwägung ziehen.

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  7. Unsere Gesellschaft ist leider einfach nur noch krank.

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  8. Eigentlich eine klare Sache, wenn man ein normal denkender Mensch ist:

    1.) Es ist unerhelblich, ob ein Verkehrsteilnehmer “glaubt”, ein Einsatzfahrzeug ist unberechtigterweise mit voll aktivierter Sondersignalanlage unterwegs:
    MAN HAT gem. $38 StVO UNVERZÜGLICH PLATZ ZU MACHEN

    2.) Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass höchste Eile geboten ist und möglicherweise Menschenleben akut in Lebensgefahr sind, wenn Rettungsfahrzeuge mit Sondersignal unterwegs sind.

    Ergo:
    Wie bei illegalen Autorennen sollte man den Täter wegen Mordes anklagen. Denn er hat BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN, dass durch sein Verhalten in Lebensgefahr schwebende Menschen zu Tode kommen.
    Sein Ärger wegen mutmaßlich nicht berechtigter Nutzung von Sonderrechten muss in Abwägung grundsätzlich der Gefahr, das Menschen erheblichen Gesundheitsschaden nehmen oder gar zu Tode kommen, zurückstehen.

    Unabhängig der juristischen Betrachtung nennt man so etwas:
    “gesunder Menschenverstand”

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