Das Grundgesetz feiern

Ehrentag startet: Feuerwehren können Aktionen sichtbar machen

Berlin – Mit dem Start des Aktionszeitraums zum ersten bundesweiten „Ehrentag“ rückt ehrenamtliches Engagement in den Mittelpunkt. Bis Ende Mai laufen deutschlandweit Mitmach-Aktionen. Auch Freiwillige Feuerwehren können sich beteiligen und für eigene Projekte Fördermittel erhalten.

Freiwillige Feuerwehren können sich mit eigenen Aktionen beteiligen. Die Antragstellung erfolgt durch Einzelpersonen im Namen der jeweiligen Organisation.

Rund um den Geburtstag des Grundgesetzes startete am 16. Mai der Aktionszeitraum des ersten bundesweiten Ehrentages. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) setzt die Initiative gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um. Unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ sind bis zum 31. Mai deutschlandweit tausende Aktionen geplant.

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Nach Angaben der DSEE sollen Vereine, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Menschen unkompliziert miteinander in Kontakt bringen und neue Zugänge zum Ehrenamt schaffen. DSEE-Vorstand Jan Holze erklärte, die Initiative solle sichtbar machen, wie sehr die Gesellschaft davon lebe, dass Menschen Verantwortung übernehmen.

Für Feuerwehren bietet der Aktionszeitraum eine zusätzliche Möglichkeit, das Ehrenamt vor Ort zu präsentieren. Wie bereits berichtet, können sich Freiwillige Feuerwehren mit eigenen Aktionen beteiligen. Über die DSEE lassen sich geeignete Vorhaben mit bis zu 500 Euro fördern.

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Laut DSEE engagieren sich bereits rund 27 Millionen Menschen freiwillig. Gleichzeitig verweist die Stiftung auf den Deutschen Freiwilligensurvey 2024: Demnach geben 41 Prozent der Nicht-Engagierten an, grundsätzlich bereit für ein Engagement zu sein.

Wer teilnehmen möchte, kann Veranstaltungen auf der Plattform ehrentag.de eintragen oder Aktionen in der eigenen Region suchen.

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