Singens Wahrzeichen abgefackelt

Ehemaliger Feuerwehrmann erhält mehrjährige Haftstrafe

Singen (BW) – Am 17. November 2020 brannte die Scheffelhalle in Singen (Kreis Konstanz) bis auf die Grundmauern nieder. Das denkmalgeschützte, fast 100 Jahre alte Holzgebäude war eins der Wahrzeichen der Stadt gewesen. Die Kriminalpolizei ermittelte Brandstiftung als Brandursache. Fast exakt ein Jahr später stand der Täter in Konstanz vor dem Landgericht. Der mehrfach vorbestrafte ehemalige Feuerwehrmann wurde zu 3 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt.

Am 17. November 2020 brannte die Scheffelhalle in Singen bis auf die Grundmauern nieder. Jetzt wurde ein ehemaliger Feuerwehrmann wegen der Brandstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Feuerwehr

An der Schuld des Angeklagten bestand kein Zweifel. Der 37-Jährige hatte zu Prozessbeginn ein umfassenden Geständnis abgelegt. Der ehemalige Feuerwehrmann hatte zwischen November 2020 und Februar 2021 viermal Müllcontainer angezündet. Im November 2020 war die Brandintensität so groß gewesen, dass die Scheffelhalle Feuer fing. nach kurzer Zeit stand damals der Holzbau komplett in Flammen. Der Schaden betrug mehrere Millionen Euro.

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Brandstifter entschuldigte sich

Im Gerichtssaal bereute der Angeklagte seine Tat: “Ich möchte mich auch bei der Stadt Singen entschuldigen, dass ich ihre geliebte Scheffelhalle angezündet habe.”

Eine entscheidende Frage vor Gericht war letztlich, ob der Serienbrandstifter seine Haft im Gefängnis verbüßen muss oder in einer Fachklinik untergebracht wird. Sein Verteidiger beschrieb den 37-Jährigen als sucht- und psychisch krank (Persönlichkeitsstörung). Ein psychiatrischer Gutachter teilte diese Auffassung nicht. Und dieser Einschätzung folgte auch das Gericht. Eine Therapie sei auch im Gefängnis möglich, hieß es in der Urteilsbegründung.

Binnen eine Woche können nun Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil einlegen.            

Kommentare zu diesem Artikel

  1. @Peter Wälti
    Ich finde das Urteil angemessen.
    Strafmildernd wirkt sich aus, dass er ursprünglich “nur” einen Müllcontainer in Brand gesteckt hat und sein umfassendes Geständnis zu Prozessbeginn. Ob nach § 306 StGB Abs. 2 der vorliegende Sachverhalt ein “minder schwerer Fall” ist, bei dem die höchstmögliche Strafe 5 Jahre Haft beträgt, kann ich nicht sagen, jedoch wird selten in vergleichbaren Fällen eine Haftstrafe ausgesprochen.

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  2. Ich bin dafür, dass dieser Mann für mindestens 10 Jahre eingebunkert wird. Warum? Weil er Anghöriger der Ortsansässigen Feuerwrhr war. Einfach eine Schande!!!

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