Tipps und Wissen: Gehörschutz bei der Feuerwehr

Fahrzeugmotoren, Kettensägen sowie andere Aggregate erzeugen an Einsatzstellen einen hohen Lärmpegel. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich Feuerwehrleute gegen Gehörschädigungen bei Übungen oder im Einsatz schützen können. Wir erklären, worauf es ankommt.

Alle Feuerwehrmann-Anwärter lernen in ihrer Truppmann-Ausbildung (früher Grundlehrgang) das erweiterte Gefahrenschema AAAAA B C EEEEEE (Gefahren an der Einsatzstelle) kennen: Atemgifte, Angstreaktion/Panik, Ausbreitung, Atomare Gefahren/ionisierende Strahlung, Absturz, Biologische Gefahren, Chemische Gefahren, Explosion, Elektrizität, Einsturz, Erkrankung/Verletzung sowie Ertrinken/ Wassergefahren.

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Die Gefahr der Erkrankung in der Matrix wird oft unterschätzt. Dazu zählen unter anderem Schädigungen der Ohren durch Lärm. Bereits beim Aussteigen aus dem Fahrzeug an der Einsatzstelle schlagen einem Feuerwehrmitglied zahlreiche Geräusche entgegen. Vom Fahrzeugmotor bis hin zu Stromerzeugern und laut rufenden Menschen: Am Einsatzort herrscht oft ein so hoher Geräuschpegel, der eine ruhige Kommunikation mit dem Nebenmann schwierig macht.

Die Schmerzgrenze ist schnell erreicht

Das Ohr nimmt ständig als Schallwellen eingehende Signale auf und leitet diese an das Gehirn weiter. Ein menschliches Innenohr verfügt über 20.000 Hörzellen, die Geräuschen 24 Stunden am Tag ausgeliefert sind. Denn anders als beim Auge können wir die Ohren bei Bedarf nicht schließen. Doch wann ist der Punkt erreicht, an dem es unserem Ohr zu viel wird und wir Geräusche als unangenehm, also als Lärm wahrnehmen?

Als Lärm wird der Schall bezeichnet, der durch seine Lautstärke und Struktur für den Menschen störend, belastend und gesundheitsschädigend wirkt. Die Lautstärke eines normalen Gesprächs beträgt 65 Dezibel. Starker Verkehr ist etwa 80 Dezibel laut. Ab 85 Dezibel empfinden wir Geräusche als unangenehm. Bei dauerhafter Einwirkung dieses Pegels treten bereits erste Schädigungen auf. Eine Kreissäge verursacht zum Beispiel 100 Dezibel. Die Schmerzgrenze ist bei Menschen bei 120 Dezibel erreicht. Ein Flugzeugstart ist noch 20 Dezibel lauter. In der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Lärm“ (GUV-V B3) ist ein Grenzwert von 85 Dezibel als Mittelwert für eine Arbeitsschicht festgelegt. In diesem Bereich darf acht Stunden gearbeitet werden. Ist der Lärmpegel höher als dieser Wert, verringert sich die zulässige Einwirkzeit. Bei einem Lärmpegel von 100 Dezibel darf beispielsweise nur 15 Minuten in diesem Bereich gearbeitet werden.

Lärm entsteht im Feuerwehreinsatz unter anderem durch:

  • den Einsatz lauter Verfahrensweisen (zum Beispiel Hämmern oder Schleifen),
  • den Einsatz lauter Werkzeuge, Geräte, Maschinen (beispielsweise Kreissäge, Feuerlöschpumpen, Überdrucklüfter oder Trennschleifer),
  • unzureichende Instandhaltung von Aggregaten (zum Beispiel defekte Lager),
  • veraltete Geräte (beispielsweise bei alten Tragkraftspritzen),
  • Vernachlässigung raumakustischer Anforderungen.

Gehörschäden bleiben

Das Gefährliche an Gehörschädigungen ist, dass sie dauerhaft und irreparabel sind. Lärm kann Gehörzellen so stark schädigen, dass sie sich nie wieder erholen. Sie sterben nach und nach ab, sodass die Anzahl der funktionsfähigen Zellen unwiderruflich schrumpft. Lärmbelästigung erzeugt nicht nur Schwerhörigkeit. Sie kann auch langanhaltende Ohrgeräusche wie einen Tinnitus hervorrufen. Dabei hören Betroffene verschiedene Geräusche wie Klingeln, Rauschen, Knistern oder Knacken, ohne dass es tatsächliche akustische Signale aus der Umwelt gibt. Die Geräusche entstehen ausschließlich im Kopf der Betroffenen. Im Extremfall finden die Geschädigten kaum Schlaf, fühlen sich zermürbt und sind oft reizbar sowie unkonzentriert.

Neben dem Tinnitus gibt es beispielsweise das akute akustische Trauma. Dabei ist die Schalleinwirkzeit sehr kurz, die Druckund Intensitätsspitze des Schalls dagegen sehr hoch. Beim Explosionstrauma haben die tiefen Frequenzen besonders auf das Mittelohr einen schädigenden Einfluss. Es äußert sich durch einen Riss des Trommelfells (Trommelfellruptur), Beschädigung der Gehörknöchelchenkette und mehr oder weniger ausgeprägter Innenohrschädigung. Solche Schäden können beispielsweise bei Explosionen und Sprengarbeiten auftreten. Bei einem Knalltrauma sind die hohen Frequenzen von erheblicher Bedeutung. Es handelt sich um kurze Schallstöße mit hoher Intensität. Dabei kommt es zu ausgeprägten Schäden des Innenohrs ohne Beschädigungen des Trommelfells oder des Mittelohrs. Das Knalltrauma ist gekennzeichnet durch erhebliche Hochtonschäden.

Immer Stöpsel am Mann

Um Schädigungen vorzubeugen, müssen Feuerwehrleute bei den unterschiedlichen Tätigkeiten ihre Ohren schützen. Bei der Arbeit mit lauten Schleif- und Trenngeräten sowie Sägen sollten Kräfte mindestens Gehörschutzstöpsel, besser einen Kapselgehörschutz tragen. Das gilt auch für kurze Arbeiten wie nur einen Schnitt. „Jeder Feuerwehrmann sollte mindestens ein paar Ohrstöpsel in der Tasche haben“, empfiehlt Irakli West von …

 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hallo Schmitz,
    das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. In Bremen zum Beispiel muss jeder Anwärter bei Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr die G26.3-Untersuchung inklusive Hörtest absolvieren. In vielen Gemeinden gibt es das nicht. Daher schlage ich vor, Du informierst Dich direkt bei der Gemeinde beziehungsweise Feuerwehr in Deinem Wohnort. Dass in einer Feuerwehr aber fast alles möglich ist, beweist folgender Beitrag: https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/inklusion-in-der-feuerwehr-84108
    Ich wünsche Dir viel Erfolg.
    Schöne Grüße aus der Feuerwehr-Magazin-Redaktion. Sven

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  2. Ich bin auf einen ohr taub bin ich Feuerwehr tauglich

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