Trotz Krankschreibung zum Feuerwehreinsatz?

Darf ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr trotz Krankschreibung zum Feuerwehreinsatz ausrücken? Ist eine vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich eine Verpflichtung, vom Feuerwehrdienst fernzubleiben? Sind Ausnahmen denkbar? Das kompakte eDossier “Krank zum Einsatz” beleuchtet das Thema.

Symbolfoto: Jan-Erik Hegemann

Die Krankschreibung eines Arbeitnehmers bedeutet, dass er aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit nicht in der Lage ist. Übt der krankgeschriebene Arbeitnehmer während dieser Zeit eine andere Arbeit, Tätigkeit oder Freizeitaktivität aus, die mit seiner Arbeitsunfähigkeit nicht zu vereinbaren ist, dann ist dies ein Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich arbeitsunfähig ist. Außerdem verzögert er dadurch möglicherweise seine Genesung.

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Krank zum Feuerwehreinsatz - was ist erlaubt?

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AGB

In beiden Fällen steht die Möglichkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Raum. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 26. August 1993 (Aktenzeichen: 2 AZR 154/93) anerkannt, dass diverse Tätigkeiten oder Freizeitaktivitäten den Schluss erlauben können, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei mit unlauteren Mitteln erschlichen. Ist in derartigen Fällen der Beweiswert des ärztlichen Attestes erschüttert oder entkräftet, so hat der Arbeitnehmer konkret darzulegen, weshalb er krankheitsbedingt fehlte, aber trotzdem einer anderen Tätigkeit nachgehen konnte. Gelingt ihm das nicht, kann…

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hallo Paul. Wie im Text beschrieben darfst Du nur Aktivitäten ausüben, die mit Deiner Krankschreibung vereinbar ist. Weitere Details findest Du in unserem Download “Krank zum Einsatz”. Schöne Grüße aus der Feuerwehr-Magazin-Redaktion. Sven

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  2. Hallo ich bin krankgeschrieben weill ich Probleme auf Arbeit bzw. mit mein Chef habe ,wie ist es da mit dem freiwilligen feuerwehrdienst

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