Solingen/Berlin (NW/BE) – Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt seit Wochen in mehreren Bereichen des Gesundheitswesens auf Kritik. Nun meldet sich auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (dfeug) zu Wort: Sie warnt vor Folgen für Rettungsdienst, Beschäftigte und Notfallversorgung.
Symbolfoto: Michael Rüffer
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hatten Fachverbände bereits vor möglichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs gewarnt. Kritik kam unter anderem aus der ambulanten Versorgung, von Kliniken, Pflege, Apotheken, Krankenkassen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Die dfeug richtet den Blick nun auf den Rettungsdienst und damit auf einen Bereich, der auch für viele Feuerwehren, Leitstellen und Einsatzkräfte unmittelbar zum Alltag gehört.
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Kritik aus mehreren Bereichen
Mehrere Einwände ähneln sich in ihrer Grundrichtung: Verbände kritisieren, dass der Entwurf in verschiedenen Versorgungsbereichen auf Begrenzungen, Abschläge und gekappte Ausgabensteigerungen setzt. Die Kritik richtet sich dabei nicht überall gegen dieselben Einzelregelungen, sondern gegen unterschiedliche Folgen des Gesetzespakets.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht in der Grundlohnrate als Vergütungsobergrenze eine reale Ertragsminderung für Hausarztpraxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor Folgen für Termine, Leistungen und die ambulante Versorgung. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände äußerten Kritik an einzelnen Regelungen des Pakets.
Der gemeinsame Streitpunkt: Kostenbegrenzungen könnten bestehende Versorgungsstrukturen zusätzlich belasten. Während Praxen vor geringerer Vergütung und Apotheken vor einer Schwächung ihrer wirtschaftlichen Grundlage warnen, sieht die dfeug diese Frage nun beim Rettungsdienst – also bei Personal, Fahrzeugen, Vorhaltung und Tarifentwicklung.
Kern der Kritik ist die geplante Neufassung von § 133 SGB V. Rettungsdienst und Krankentransport würden dadurch wieder vollständig dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität unterstellt. Vergütungssteigerungen sollen demnach auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 nennt die dfeug zusätzlich eine Absenkung um einen Prozentpunkt.
Die bislang übliche vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen entfiele nach Einschätzung der Gewerkschaft. Zugleich verweist die dfeug auf Minderausgaben im Krankentransport von rund 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 sollen diese nach Angaben der dfeug auf rund 1,6 Milliarden Euro steigen.
Sorge um Personal und Vorhaltung
Siegfried Maier, Bundesvorsitzender der dfeug, verbindet die Kritik mit der Belastung der Beschäftigten: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Sie leisten Schichtdienst, Überstunden und Einsätze unter extremen körperlichen und psychischen Belastungen. Statt diese Leistung anzuerkennen, plant die Bundesregierung ein Gesetz, das die Finanzierung ihrer Arbeit beschneidet. Das ist ein fatales Signal an alle Einsatzkräfte in Deutschland.“
Aus Sicht der dfeug könnten Arbeitgeber im Rettungsdienst die fehlende Refinanzierung in künftigen Tarifverhandlungen als Druckmittel nutzen. Die Gewerkschaft nennt dabei mögliche Nullrunden, Reallohnverluste, Ausgliederungen, Fremdvergaben und Einschnitte bei der Vorhaltung. Auch Personalabbau, zusammengelegte Wachen, weniger Fahrzeuge oder gekürzte Bereitschaftszeiten führt sie als mögliche Folgen an.
Darüber hinaus sieht die Gewerkschaft die Aufwertung des Berufsbildes der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gefährdet. Eine höhere Eingruppierung liege oberhalb der Grundlohnrate und könne damit besonders unter Druck geraten.
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Mit Blick auf die Tarifautonomie verweist die dfeug auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Formal blieben Verhandlungs- und Streikrecht unangetastet. Wenn Tarifergebnisse jedoch gesetzlich nicht mehr vollständig refinanziert würden, entwerte dies aus Sicht der Gewerkschaft die Verhandlungsergebnisse.
Den Bundestag und Bundesrat fordert sie auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkret verlangt sie die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten, die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität, die Abschaffung der Grundlohnraten-Deckelung, die Streichung der Höchstpreis-Klausel und der Vorgabe einer möglichst preisgünstigen Versorgung. Außerdem fordert die Gewerkschaft eine verlässliche Finanzierung von Vorhaltung, modernen Fahrzeugen, Ausrüstung und Medizinprodukten sowie Investitionen in Arbeitsbedingungen und Fachkräftegewinnung.