Berlin – Das Online-Format „DFV direkt“ hat sich als feste Größe in der Feuerwehr-Ausbildung etabliert. In aktuellen Ausgaben standen Einsatzhygiene und rechtliche Fragen bei Einsatzfahrten im Mittelpunkt – mit konkreten Hinweisen für die Praxis.
“DFV direkt” ist die erfolgreiche Ausbildungsreihe des Deutschen Feuerwehrverbandes. (Bild: Deutscher Feuerwehrverband)
Vier Jahre nach dem Start zieht der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) eine positive Bilanz seines Online-Fortbildungsformats „DFV direkt“. Nach Angaben von DFV-Präsident Karl-Heinz Banse wurden bislang 50 Ausgaben mit insgesamt rund 14.000 Ausbildungsstunden für Feuerwehrangehörige aus dem In- und Ausland durchgeführt. Das Format sei während der Pandemie entstanden und ermögliche seitdem eine monatliche Teilnahme von Zuhause oder aus dem Gerätehaus.
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Im Anschluss an die Bilanz stand das Thema Einsatzhygiene im Fokus einer Ausgabe mit rund 600 Teilnehmenden. Dr. Andreas Häcker vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg informierte über Krebserkrankungen im Feuerwehrdienst und sensibilisierte für gesundheitliche Risiken. Anhand von Beispielen wie dem Flughafenbrand in Düsseldorf 1996 und dem Grenfell-Tower-Brand 2017 verdeutlichte er Zusammenhänge zwischen Einsätzen und späteren Erkrankungen.
Im praktischen Teil ging es um Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung und Dekontamination. Häcker empfahl unter anderem, bei Aufräumarbeiten nach Brandeinsätzen neben Atemschutz auch Körperschutzanzüge einzusetzen, um die Aufnahme von Schadstoffen zu reduzieren. Zudem hob er die Bedeutung der konsequenten Reinigung der Schutzkleidung hervor. Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und nahmen Hinweise für den eigenen Feuerwehralltag mit.
Einen Tag später widmete sich eine Sonderausgabe mit rund 1.600 Teilnehmenden dem Thema „Sonderrechte bei Einsatzfahrten“. Referent war Ralf Fischer, Vorsitzender des Arbeitskreises Recht im Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen und Richter am Amtsgericht. Er machte deutlich, dass es keine pauschalen Bewertungen für Einsatzfahrten gebe, sondern stets der Einzelfall entscheidend sei.
Nach seinen Ausführungen ist die Feuerwehr gemäß § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) von Vorschriften befreit, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Maßgeblich sei jedoch die Frage, ob das eigene Verhalten notwendig ist, um den Einsatzerfolg zu sichern. Wird die öffentliche Sicherheit gefährdet, kann ein Verstoß vorliegen, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Fischer wies zudem darauf hin, dass unangemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen trotz Sonderrechten geahndet werden können. Auch die Risiken durch Alkohol im Straßenverkehr thematisierte er anhand von Praxisbeispielen.
Erstmals wurde eine Ausgabe von „DFV direkt“ aufgezeichnet. Der Vortrag zu den Sonderrechten ist online abrufbar. Die monatliche Fortbildungsreihe des DFV behandelt regelmäßig unterschiedliche Themen aus dem Feuerwehrbereich und steht Feuerwehrangehörigen kostenfrei zur Verfügung.