Immer mehr in Mode gekommen beziehungsweise seit einiger Zeit wieder im Trend: Mann trägt Bart. Besonders angesagt sind scheinbar Vollbärte (auch Hipsterbärte genannt) oder “5-Tages-Bärte”. Also verständlich, dass auch der Feuerwehrmann diesem Trend verfällt. Aber weiß jeder auch, was das für den Atemschutzeinsatz und folglich für die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr bedeutet? Wir klären auf.
Kennt Ihr als Gruppenführer diese Situation? Ihr rückt mit nur wenig Personal zu einem Brandeinsatz aus, ein kurzer Blick nach hinten in die Mannschaftskabine und ihr seht gerade mal einen kompletten Atemschutztrupp. An der Einsatzstelle angekommen rüsten sich die Kameraden aus und einer der beiden trägt einen flauschigen Bart. So wird Euer Angriffstrupp gesprengt. Eigenschutz ist für den Feuerwehrmann mit Bart unter Atemschutz nicht gewährleistet. So oder so ähnlich gibt es alltäglich Einsatzsituation, wo der modische Trend die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr gefährdet.
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Schon ein leichter Bart kann zu Undichtigkeiten bei der Atemschutzmaske führen. Foto: Patzelt
Weitere wichtige Artikel für Atemschutzgeräteträger:
Björn Lüssenheide, Experte von Atemschutzunfaelle.eu, erklärt die Arten der Gefährdung und die Auswirkung von Bärten für den Atemschutzgeräteträger in seinem Beitrag:
Der Atemschutz-Experte fasst zusammen: “Haare im Bereich der Dichtlinien oder Dichtflächen von Atemanschlüssen sind nicht zulässig. Auftreten können Undichtheiten des Atemanschlusses am Gesicht und Funktionsstörungen von Ventilen der Atemanschlüsse. Dies kann bewirken, dass Leckagen nach Innen entstehen, wodurch Schadstoffe in die Atemluft dringen. Nach außen gerichtete Leckagen reduzieren die Einsatzzeit.”
Brandinspektorin: Hipsterbärte gefährden die Einsatzbereitschaft
Bart ab! Tanja Dittmar, Kreisbrandinspektorin aus Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg), forderte Feuerwehrmänner wiederholt zur Rasur auf. Sie machte in Beiträgen der “hessenschau.de” deutlich, dass Bärte im Atemschutzeinsatz lebensgefährlich für die Einsatzkräfte sein können. Ein Bart ist für Atemschutzgeräteträger nicht ungefährlich: Denn der Bartwuchs verringert die Dichtigkeit der Masken. Im Kreis würden bei Übungen Atemschutzgeräteträger mit Bart wieder nach Hause geschickt werden.
In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 “Atemschutz” steht: “Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.”
Auf die gesundheitlichen Risiken von Bärten in Verbindung mit dem Atemschutzeinsatz weisen auch die Unfallkassen hin. Die HFUK Nord beschreibt in ihrem Beitrag beispielsweise deutlich: “Es kann ein Bartwuchs bereits nach 24 Stunden im Dichtlinienbereich zu Undichtigkeiten führen oder auch schon früher. Daher gibt es keine Abschwächungen oder Ausnahmen, auch ein Drei-Tage-Bart gilt als Bart.”
Der Bart muss ab! – Beitrag von Radio Bremen
Das Regionalmagazin “buten un binnen” von Radio Bremen hat sich der Bart-Thematik auch angenommen und einen Videobeitrag mit der Freiwilligen Feuerwehr Brinkum (NI) gedreht. Hier wird nochmal anschaulich gezeigt, was Bärte für die Dichtigkeit der Atemschutzmaske bedeuten. Für die detailliertere Erläuterung verweisen wir jedoch nochmal auf Atemschutzunfaelle.eu.
Auch ich trage seit einem Jahre einen Vollbart (ca. 5 cm) und ich habe es gestern bei einer Atemschutzübung getestet. Da wir eine Überdruckmaske habe kann auch bei Undichtigkeiten kein Rauch oder ähnliches in die Maske eindringen. Und auch bei der Einsatzzeit hatte ich keinerlei Nachteile. Somit sollte dieses Bartverbot dringend überarbeitet weren.
Dass der Bart eine Einschränkung sein soll, ist eine reine Bürolistenaussage und völlig unbegründet. Ich leiste in der Schweiz seit bald mal 20 Jahrten Feuerwehrdienst und seit 10 Jahren bin ich Bartträger mit bis zu 5cm langem Vollbart.
Mit ein paar Kollegen haben wir Tests durchgeführt in verschiedensten Situationen und die Dichtigkeit der Maske auch gemessen. Diese ist in keinster Weise undicht geworden. Im gegensatz zu Schweissgebadeten Stellen an den Schläfen. Testbedinungen beinhalteten sowohl Leistungsmärsche, Anstrengungsparcours, Kurse mit Realbrand und Gasbrandsimulationen in Gebäuden und im Freien wie auch im Tunnel, als auch an realen Einsätzen.
Das Verbot Bart zu tragen ist völlig überflüssig und sollte schleunigst gestichen werden!
Wir haben es auch getestet ( über viele Monate um die 100 Versuche ) und sind zu dem Ergebnis gekommen, das bei einem drei Tage Bart keine Beeinträchtigung bzw Abströmen festzustellen war. Zumindest der drei Tage Bart macht keine Probleme.
Vielleicht sollte dieser Erlass mal überarbeitet werden!
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen wäre freundlich. Welche Barttypen sind zulässig? Wäre es möglich, Einwegrasierer im Gerätehaus zu haben und vor der Abfahrt, zu rasieren? Entspricht nicht dem Optimum. Einem Mann aber die freie Entscheidung über sein eigenes Aussehen zu nehmen schon? Hinweis auf Sicherheit ist natürlich richtig und wichtig.
Insbesondere für Männer, die bei freiwilligen Feuerwehren tätig sind und die in ihrem Einsatzgebiet womöglich maximal 1x in zwei Jahren im Einsatz ins Feuer kommen bedeutet das eine große Einschränkung, die auch als solche wahrgenommen werden sollte. Das hat nichts mit “im Trend sein” oder einem “Hipster-Bart” zu tun, sondern mit individuellen Freiheiten und der Wahrnehmung des Individuums.
Auch ich trage seit einem Jahre einen Vollbart (ca. 5 cm) und ich habe es gestern bei einer Atemschutzübung getestet. Da wir eine Überdruckmaske habe kann auch bei Undichtigkeiten kein Rauch oder ähnliches in die Maske eindringen. Und auch bei der Einsatzzeit hatte ich keinerlei Nachteile. Somit sollte dieses Bartverbot dringend überarbeitet weren.
Dass der Bart eine Einschränkung sein soll, ist eine reine Bürolistenaussage und völlig unbegründet. Ich leiste in der Schweiz seit bald mal 20 Jahrten Feuerwehrdienst und seit 10 Jahren bin ich Bartträger mit bis zu 5cm langem Vollbart.
Mit ein paar Kollegen haben wir Tests durchgeführt in verschiedensten Situationen und die Dichtigkeit der Maske auch gemessen. Diese ist in keinster Weise undicht geworden. Im gegensatz zu Schweissgebadeten Stellen an den Schläfen. Testbedinungen beinhalteten sowohl Leistungsmärsche, Anstrengungsparcours, Kurse mit Realbrand und Gasbrandsimulationen in Gebäuden und im Freien wie auch im Tunnel, als auch an realen Einsätzen.
Das Verbot Bart zu tragen ist völlig überflüssig und sollte schleunigst gestichen werden!
Wir haben es auch getestet ( über viele Monate um die 100 Versuche ) und sind zu dem Ergebnis gekommen, das bei einem drei Tage Bart keine Beeinträchtigung bzw Abströmen festzustellen war. Zumindest der drei Tage Bart macht keine Probleme.
Vielleicht sollte dieser Erlass mal überarbeitet werden!
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen wäre freundlich. Welche Barttypen sind zulässig? Wäre es möglich, Einwegrasierer im Gerätehaus zu haben und vor der Abfahrt, zu rasieren? Entspricht nicht dem Optimum. Einem Mann aber die freie Entscheidung über sein eigenes Aussehen zu nehmen schon? Hinweis auf Sicherheit ist natürlich richtig und wichtig.
Insbesondere für Männer, die bei freiwilligen Feuerwehren tätig sind und die in ihrem Einsatzgebiet womöglich maximal 1x in zwei Jahren im Einsatz ins Feuer kommen bedeutet das eine große Einschränkung, die auch als solche wahrgenommen werden sollte. Das hat nichts mit “im Trend sein” oder einem “Hipster-Bart” zu tun, sondern mit individuellen Freiheiten und der Wahrnehmung des Individuums.