Bergisch Gladbach (NW) – Die Feuerwehr Bergisch Gladbach übernimmt künftig zentrale Werkstattleistungen für die Feuerwehr Odenthal. Dazu gehören der Service von Atemschutzgeräten, die Schlauchpflege und Wäschereileistungen für Einsatzkleidung.
Bei der vereinbarten interkommunalen Zusammenarbeit bündeln Bergisch Gladbach und Odenthal zentrale Werkstattleistungen für ihre Feuerwehren. V.l.n.r.: leitender Branddirektor Jörg Köhler, Bürgermeisterin Laura Lundberg (Gemeinde Odenthal), Bürgermeister Marcel Kreutz (Stadt Bergisch Gladbach) und Gemeindebrandinspektor Axel Staehler, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal. (Bild: Stadt Bergisch Gladbach)
Grundlage ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und der Gemeinde Odenthal. Damit bündeln beide Kommunen Aufgaben, die für den Feuerwehrbetrieb sicherheitsrelevant sind und nur mit spezialisiertem Personal, geeigneten Räumen und technischer Prüftechnik erledigt werden können.
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Für Odenthal bedeutet das, dass diese Leistungen nicht in eigenen Strukturen vorgehalten werden müssen. Stattdessen nutzt die Gemeinde die vorhandene Infrastruktur in Bergisch Gladbach. Nach Darstellung beider Kommunen soll so gewährleistet werden, dass Wartung und Prüfung fachgerecht und rechtssicher erfolgen.
Zur Zusammenarbeit gehört auch ein gemeinsamer Gerätepool. Er soll helfen, Reserve- und Ersatzteile wirtschaftlicher vorzuhalten. Zugleich setzen beide Kommunen auf Vorteile bei der Beschaffung. Odenthal legt selbst fest, wie viele Geräte oder Ausrüstungsgegenstände benötigt werden. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Gerät beziehungsweise Ausrüstungsgegenstand.
Beide Seiten verbinden damit auch organisatorische und finanzielle Erwartungen. Genannt werden planbare Kosten, eine einheitlichere Technik und eine engere Zusammenarbeit an Einsatzstellen. Während Odenthal auf eigene Werkstatt- und Personalkapazitäten in diesem Bereich verzichten kann, verbessert sich in Bergisch Gladbach die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Die Leistungen werden gegen Kostenerstattung erbracht.
Rechtliche Grundlage der Vereinbarung sind das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen sowie das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW. Die Kooperation ist auf unbestimmte Zeit angelegt.
Die Verantwortlichen beider Kommunen bewerten das Modell zudem als möglichen Ansatz für weitere Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis. Bergisch Gladbachs Feuerwehrchef Jörg Köhler verweist in diesem Zusammenhang auf steigende Anforderungen bei Prüfung, Dokumentation und Weiterbildung sowie auf komplizierte Beschaffungsverfahren. Interkommunale Zusammenarbeit könne hier spürbar entlasten.