MV: Bargeld zum Feuerwehrjubiläum

Schwerin (MV) – Angehörige der freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern sollen für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement künftig nicht nur das Brandschutz-Ehrenzeichen als symbolische Anerkennung erhalten, sondern zusätzlich auch eine finanzielle Anerkennung. Die Landesregierung hat am Dienstag auf ihrer Kabinettssitzung einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Inneres und Sport zugestimmt.

Feuerwehr Hamburg Sparmaßnahmen
Symbolfoto: Sven Buchenau

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei ehrenamtlicher Tätigkeit die Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens für 10-, 25- und 40-jährigen aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr mit einer Jubiläumszuwendung verbunden wird. Die Zuwendung soll 100 Euro für 10 Dienstjahre, 200 Euro für 25 Dienstjahre und 250 Euro für 40 Dienstjahre betragen.

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“Die Frauen und Männer in den Feuerwehren müssen sich immer wieder bei Einsätzen physischen und psychischen Ausnahmesituationen stellen und leisten dabei Hervorragendes. Hinzu kommen unzählige Stunden für Übungen und Ausbildung. Diese besondere Einsatzbereitschaft im Dienste der Gemeinschaft soll auch besonders anerkannt werden”, sagte Innenminister Lorenz Caffier . Doch es geht nicht alleine um eine Anerkennung. Caffier: “Wir stoßen heute aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und sinkender Bevölkerungszahlen auch im System des flächendeckenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung zunehmend an Grenzen. Dieser Herausforderung müsse wir uns gemeinsam stellen. Die Landesregierung hat deshalb auch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Ehrenamt weiter zu unterstützen.”

Maßnahme kostet 300.000 Euro pro Jahr

Um eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung zu haben, muss das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz aus dem Jahr 1993 geändert werden. Finanziert werden die Jubiläumszuwendungen über den Landeshaushalt, dafür sollen jährlich rund 300.000 Euro in den neuen Doppelhaushalt eingestellt werden.

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