München (BY) – Eine neue IoT-SIM soll kritische Anwendungen auch bei fehlendem Empfang oder technischen Störungen verbunden halten. Die von Telefónica Deutschland und Crout gestartete „2CoreSIM“ kombiniert zwei unabhängige Netzprofile auf einer SIM-Karte und wechselt bei Ausfällen automatisch auf eine alternative Verbindung.
Die 2CoreSIM soll IoT-Geräte bei fehlendem Empfang oder technischen Störungen automatisch über ein zweites Netzprofil verbinden. (Symbolbild: pexels | Barnabas Davoti)
Für Feuerwehren und Katastrophenschutz ist vor allem der Einsatz in Warn- und Überwachungssystemen relevant. Als Anwendungsfelder nennen Telefónica Deutschland und Crout unter anderem Hochwasserüberwachung, Waldbrandsysteme, Backup-Systeme, Wasserwerke und Pumpstationen. Dort kann eine unterbrochene Datenverbindung dazu führen, dass Messwerte oder Alarme nicht rechtzeitig ankommen.
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Der Wechsel zwischen den Profilen erfolgt nach Angaben der Anbieter direkt auf der SIM-Karte. Zusätzliche Apps oder manuell eingerichtete Profile sollen dafür nicht nötig sein. Ist die primäre Verbindung nicht verfügbar, aktiviert die Karte automatisch das zweite Profil.
Ein Netzprofil nutzt das Mobilfunknetz von Telefónica Deutschland. Das zweite Profil greift auf das Netz und den internationalen Roaming-Footprint des maltesischen Mobilfunknetzbetreibers Melita zu. Damit stehen zwei voneinander getrennte Infrastrukturen zur Verfügung – vom Kernnetz bis zur Funkzelle.
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Die Lösung richtet sich an IoT-Anwendungen, bei denen eine stabile Verbindung für Betrieb, Sicherheit oder Versorgung wichtig ist. Neben Hochwasser- und Waldbrandsystemen zählen auch Kühlketten in Lebensmittelhandel und Pharmalogistik, Vital- und Gerätedaten im Gesundheitswesen, Sicherheitssysteme, Maschinen, Sensoren sowie Backup-Lösungen zu den vorgesehenen Einsatzfeldern.
Nach Angaben der Unternehmen geht die 2CoreSIM über klassisches Roaming hinaus. Sie setzt nicht nur auf mehrere Funknetze, sondern auf zwei getrennte Netzprofile und Infrastrukturen. Perspektivisch könne die SIM weitere Netzebenen einbinden, darunter terrestrische Mobilfunknetze, satellitengestützte Verbindungen und Kurzstreckenfunk.
Kommentar zu diesem Artikel
Jupp Posipal
Es wäre bei solchen und ähnlichen Marketingaussagen zur Kommunikationsunterstützung in Krisensituationen hilfreicher, wenn der Technologiehintergrund für geneigte Leser ein wenig mehr „nachvollziehbarer“ würde.
Der verwendete Begriff „SIM-Karte“ (mit Antennen im Artikelbild, Verweis auf deutschen Mobilfunkanbieter) deutet zwar auf eine drahtlose Alarmübertragungsoption hin, lässt aber für ein weiteres „Reserveprofil“ eine Festnetzalternative offen.
Auch ggf. automatisierte IoT-Übertragungen benötigen eine funktionierende Funkinfrastruktur z.B. in einem so hinreichend sicher versorgten Landkreis. Wenn Mobilfunknetz A ausfällt, kann über entsprechende SIM-Kartenverträge auf Netz B automatisch umgeschaltet werden (z.B. nationales Roaming, auch mit SIM-Karten ausländischer Netzbetreiber), Oder auf eine andere Drahtlostechnologie, sofern die „herangezogenen“ Funkendgeräte, Modems oder Adapter die weiterhin (als Rückfallebene) einbezogenen Übertragungsformen unterstützen. Diesbezügliche Anwendungsvarianten unterscheiden sich durch mindestens drei Randbedingungen; die Funksystemreichweite (WLAN, Bluetooth), die machbare Übertragungsrate pro Zeiteinheit (LoRa & Co.), sowie eine verbleibende Kanalkapazität bei mehreren parallel eingebuchten bzw. „zeitgleich“ agierenden Nutzern (coverage-relevanter SAT-Footprint oder bei ELW-Wagenburgen an konkreten Einsatzorten). Dies muss jeder potentielle Krisenanwender im Rahmen einer vorgeschalteten Kosten-/Nutzenabwägung und daraufhin zu erfolgenden Verfügbarkeitseinschätzung, incl. permanenten Entgelt-, Support- und Wartungsaufwandsbetrachtung, für sich selber einschätzen (können).
Zur Gewährleistung einer angemessenen Resilienz muss in Verbindung mit einer unterbrechungsfreigesicherten Stromversorgung (Mindestversorgungszeitraum) klar sein, für wie viele technologisch ggf. auch verdeckt einbezogen Netzelemente (Verstärker, Umsetzer, u.ä., bei wem auch immer; gerade auch außerhalb der eigenen, unmittelbar übersehbaren „Betriebsumgebung“) z.B. nicht durch eine Brown- oder Blackout-Situation ihre Funktionsfähigkeit sofort (!) einstellen.
Jedwede Resilienzbemühungen werden fragwürdig, de facto aussichtslos, wenn an irgendeiner Stelle auf dem Übertragungsweg, oder für jedwede Betriebssteuerungsdetails, auch nur punktuell das öffentliche Internet „mitbenutzt“ wird; oder hierüber „außer Haus“ eingebundene Cloud-Plattformen (auch zur PC-Anmeldeverifikation, vorgelagerten Remote-Access-Identifizierung, kommunale IT-Dienstleister, oder die eigenen Server in einem anderen Stadtteilbüro, o.ä.) erreicht werden.
Seit der Hochwasserkatastrophe 2021, oder zuletzt beim Berliner Blackout im Januar 2026, sollte deutlich geworden sein, dass sich zumindest offizielle Krisenbewältigungsinstitutionen nicht mehr auf postulierte Verfügungsstabilitäten oder darauf (im Detail ungeprüft) Systemkonzeptionen verlassen dürfen!
Es wäre bei solchen und ähnlichen Marketingaussagen zur Kommunikationsunterstützung in Krisensituationen hilfreicher, wenn der Technologiehintergrund für geneigte Leser ein wenig mehr „nachvollziehbarer“ würde.
Der verwendete Begriff „SIM-Karte“ (mit Antennen im Artikelbild, Verweis auf deutschen Mobilfunkanbieter) deutet zwar auf eine drahtlose Alarmübertragungsoption hin, lässt aber für ein weiteres „Reserveprofil“ eine Festnetzalternative offen.
Auch ggf. automatisierte IoT-Übertragungen benötigen eine funktionierende Funkinfrastruktur z.B. in einem so hinreichend sicher versorgten Landkreis. Wenn Mobilfunknetz A ausfällt, kann über entsprechende SIM-Kartenverträge auf Netz B automatisch umgeschaltet werden (z.B. nationales Roaming, auch mit SIM-Karten ausländischer Netzbetreiber), Oder auf eine andere Drahtlostechnologie, sofern die „herangezogenen“ Funkendgeräte, Modems oder Adapter die weiterhin (als Rückfallebene) einbezogenen Übertragungsformen unterstützen. Diesbezügliche Anwendungsvarianten unterscheiden sich durch mindestens drei Randbedingungen; die Funksystemreichweite (WLAN, Bluetooth), die machbare Übertragungsrate pro Zeiteinheit (LoRa & Co.), sowie eine verbleibende Kanalkapazität bei mehreren parallel eingebuchten bzw. „zeitgleich“ agierenden Nutzern (coverage-relevanter SAT-Footprint oder bei ELW-Wagenburgen an konkreten Einsatzorten). Dies muss jeder potentielle Krisenanwender im Rahmen einer vorgeschalteten Kosten-/Nutzenabwägung und daraufhin zu erfolgenden Verfügbarkeitseinschätzung, incl. permanenten Entgelt-, Support- und Wartungsaufwandsbetrachtung, für sich selber einschätzen (können).
Zur Gewährleistung einer angemessenen Resilienz muss in Verbindung mit einer unterbrechungsfreigesicherten Stromversorgung (Mindestversorgungszeitraum) klar sein, für wie viele technologisch ggf. auch verdeckt einbezogen Netzelemente (Verstärker, Umsetzer, u.ä., bei wem auch immer; gerade auch außerhalb der eigenen, unmittelbar übersehbaren „Betriebsumgebung“) z.B. nicht durch eine Brown- oder Blackout-Situation ihre Funktionsfähigkeit sofort (!) einstellen.
Jedwede Resilienzbemühungen werden fragwürdig, de facto aussichtslos, wenn an irgendeiner Stelle auf dem Übertragungsweg, oder für jedwede Betriebssteuerungsdetails, auch nur punktuell das öffentliche Internet „mitbenutzt“ wird; oder hierüber „außer Haus“ eingebundene Cloud-Plattformen (auch zur PC-Anmeldeverifikation, vorgelagerten Remote-Access-Identifizierung, kommunale IT-Dienstleister, oder die eigenen Server in einem anderen Stadtteilbüro, o.ä.) erreicht werden.
Seit der Hochwasserkatastrophe 2021, oder zuletzt beim Berliner Blackout im Januar 2026, sollte deutlich geworden sein, dass sich zumindest offizielle Krisenbewältigungsinstitutionen nicht mehr auf postulierte Verfügungsstabilitäten oder darauf (im Detail ungeprüft) Systemkonzeptionen verlassen dürfen!