Schkeuditz (SN) – Ein Flughafenmitarbeiter hat in der Nacht zu Mittwoch im Sicherheitsbereich des Frachtflugbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit einer unbekannten Sprengvorrichtung entdeckt. Der Flugbetrieb wurde zeitweise vollständig eingestellt. Ein mutmaßlich zweites Flugobjekt kollidierte mit einer Frachtmaschine. Die Ermittlungen führen Staatsschutz- und Terrorismusabwehrstellen. Und der Fall berührt eine Frage, die Feuerwehren zunehmend beschäftigt: Was kommt auf sie zu, wenn an kritischer Infrastruktur eine solche Lage entsteht?
Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in der Nacht zu Mittwoch im Frachtbereich des Flughafens Leipzig/Halle. Im Hintergrund eine Antonov-Frachtmaschine. (Bild: EHL Media)
Zunächst wurde am Dienstag gegen 23:40 Uhr ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens gesichtet. Im Sicherheitsbereich des Frachtflugbetriebs nahe der Südpiste fand ein Mitarbeiter kurz darauf eine Drohne mit einem verdächtigen Gegenstand. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen mit.
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Die Bundespolizei begutachtete das Gerät, unterstützt von einem Sprengstoffroboter. Ihre auf unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) spezialisierte Einheit entfernte anschließend den Zünder des Sprengvorsatzes. Weitere Angaben zur Beschaffenheit der Vorrichtung machten die Behörden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung war an dem Gerät eine „unbekannte Masse“ mit einem Zünder angebracht, bei der es sich womöglich um Sprengstoff handelte. Diese konkrete Beschreibung haben die Behörden nicht bestätigt.
Nach Angaben eines NATO-Sprechers, auf den sich MDR und tagesschau berufen, befand sich die Drohne in der Nähe eines ukrainischen Flugzeugs. NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung berichten von der unmittelbaren Nähe zu einer Antonov-Transportmaschine. Die gemeinsame Erklärung von Generalstaatsanwaltschaft und LKA bestätigt diesen Bezug nicht. Sie nennt als Fundort den Sicherheitsbereich des Frachtflugbetriebs in der Nähe der Südpiste.
Frachtmaschine kollidiert mit weiterem Objekt
Wegen des Vorfalls wurde der Flugbetrieb zunächst vollständig eingestellt. Eine Frachtmaschine, die aufgrund der Sperrung nicht landen konnte, startete nach dem Landeanflug durch. Dabei stieß sie nach Angaben der Ermittlungsbehörden mit einem mutmaßlich zweiten unbekannten Flugobjekt zusammen. Nach Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) gegenüber MDR und NDR handelte es sich um eine Maschine der DHL. Die BfU untersucht den Vorfall nicht.
Das Flugzeug landete sicher in Hannover. Dort dokumentierte die Bundespolizei leichte Beschädigungen an der Front der Maschine. Ob die beiden Flugobjekte miteinander in Verbindung standen, war zunächst nicht geklärt.
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Nach Angaben von MDR Sachsen mussten in der Nacht ein Passagierflug und 19 Frachtmaschinen umgeleitet werden. Die Nordpiste konnte nach einer Kontrolle des Flughafengeländes wieder freigegeben werden. Laut Polizeidirektion Leipzig wurde der Flugbetrieb dort um 1:55 Uhr aufgenommen.
Der Leipziger Polizeisprecher Olaf Hoppe sagte dem MDR, die Südbahn sei weiterhin gesperrt. Das Handelsblatt berichtete, die Sperrung bestehe für die Ermittlungen. Generalstaatsanwaltschaft und LKA teilten mit, die Südpiste habe am Mittwoch ohnehin aus Wartungsgründen nicht genutzt werden sollen. Am Mittwochnachmittag bestand nach Angaben der Ermittlungsbehörden keine Gefahr für Passagiere oder Beschäftigte. Der Passagierflugverkehr war zu diesem Zeitpunkt nicht beeinträchtigt.
Staatsschutz- und Terrorismusabwehr ermitteln
Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des LKA Sachsen haben die Ermittlungen übernommen. Die Behörden verweisen darauf, dass der Flughafen zur kritischen Infrastruktur gehört. Sachsens Innenminister Armin Schuster sprach laut Handelsblatt von einem „ernsten Sicherheitsvorfall“.
Wäre die Drohne tatsächlich zündfähig gewesen, wäre dies nach Einschätzung des ARD-Terrorismusexperten Holger Schmidt in Deutschland in dieser Form ein Novum. Das LKA bittet Personen um Hinweise, die sich zwischen Dienstagnachmittag, 4. August 2026, und Mittwochmorgen im Bereich des Flughafens aufgehalten haben. Von Interesse sind Beobachtungen zu Personen, Fahrzeugen und Fahrzeugbewegungen sowie Hinweise aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken. Das Hinweistelefon ist unter 0800 200 8000 erreichbar, Hinweise sind außerdem über sn.hinweisportal.de möglich.
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Nach Angaben des Flughafens Leipzig/Halle hat die Antonov Logistics Salis GmbH, eine Tochter des ukrainischen Staatsunternehmens Antonov, dort ihren Sitz und ist seit 2006 von Leipzig aus aktiv. Nach der Zerstörung großer Teile des Heimatflughafens Kiew-Hostomel im russischen Angriffskrieg verlagerte Antonov Airlines seine An-124-Flotte an den Standort. Mit der kürzlich überführten sechsten Maschine ist die aktive Flotte dort vollständig. Auf rund 24.000 Quadratmetern im Norden des Flughafens entsteht derzeit ein eigener Wartungshangar, Fertigstellung ist für 2027 geplant.
Ukrainischer Botschafter äußert Verdacht
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, vermutet Russland hinter dem Drohnenvorfall. Gegenüber Welt TV sagte er: „Ich hoffe, dass auch all die Behörden in Deutschland jetzt die Tatsachen feststellen. Aber wer könnte es noch sein außer Russland?“
Diese Einschätzung ist nicht durch die deutschen Ermittlungsbehörden bestätigt. Generalstaatsanwaltschaft und LKA haben bislang weder eine Urheberschaft benannt noch den Vorfall als Sabotageakt oder hybride Operation eingeordnet.
Makeiev verwies zugleich auf die Erfahrungen der Ukraine mit Drohnen im Krieg gegen Russland. Diese Erfahrungen biete sein Land Deutschland nach seinen Worten unter anderem aus dem Militär, von Feuerwehrleuten und aus dem medizinischen Bereich an.
Wiederholt Drohnen an kritischer Infrastruktur
Der aktuelle Fund ist nicht der erste Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Allein im ersten Halbjahr 2026 registrierte die Deutsche Flugsicherung (DFS) nach Angaben der tagesschau rund 145 Behinderungen des Betriebs an deutschen Flughäfen durch unerlaubte Drohnenflüge. In den meisten Fällen gelingt es den Behörden nicht, die Steuerer zu ermitteln.
Bis Anfang Oktober 2025 hatte die DFS auf Anfrage der dpa sechs Störungen durch Drohnen am Leipziger Flughafen gemeldet, am Flughafen Dresden fünf. Das sächsische Innenministerium nannte für denselben Stand zwölf „sicherheitsrelevante“ Drohnenüberflüge im Freistaat. Betroffen waren nach Angaben des Ministeriums vor allem Einrichtungen aus dem Energiesektor, die Arbeitsabläufe wurden jeweils nur kurzfristig beeinträchtigt. Ein Zusammenhang mit dem aktuellen Ermittlungsverfahren ist nicht belegt.
Feuerwehr als Teil ziviler Resilienz
Eine Einordnung des Vorfalls als Sabotageakt oder hybride Operation haben die Ermittlungsbehörden bislang nicht vorgenommen. Das Bundesministerium der Verteidigung zählt Angriffe auf Flughäfen, Kraftwerke und andere kritische Infrastruktur sowie das Ausspähen verteidigungswichtiger Einrichtungen mit Drohnen grundsätzlich zu möglichen Erscheinungsformen hybrider Bedrohungen. Kennzeichnend seien unter anderem die Verschleierung der Urheberschaft und ein Vorgehen unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs.
Aus Sicht der FM-Redaktion stellt sich für Feuerwehren damit eine Frage, die über den einzelnen Vorfall hinausgeht. Drohnenabwehr im militärischen Sinn ist nicht ihre Aufgabe. Sie müssen jedoch in der Lage sein, mögliche Folgen solcher Lagen zu bewältigen: Gefahrenbereiche absichern, Brände bekämpfen und Technische Hilfe leisten. Zugleich muss die zivile Gefahrenabwehr auch unter anhaltendem Sicherheitsdruck handlungsfähig bleiben.
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Beim Deutschen Feuerwehrverband befasst sich ein eigener Arbeitskreis mit solchen Aufgaben und Schnittstellen. Der Arbeitskreis „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ wurde am 12. Dezember 2025 gegründet und ist dem Fachausschuss Zivil- und Katastrophenschutz angegliedert. Geleitet wird er von Mathias Bessel aus dem Landesfeuerwehrverband Sachsen. Der Arbeitskreis soll Schnittstellen identifizieren, Planungs- und Schutzziele sowie Leistungsgrenzen festlegen und Planungs- sowie Entscheidungshilfen erarbeiten. Ein Schwerpunkt ist die Ableitung konkreter Aufgaben für die deutschen Feuerwehren aus dem Operationsplan Deutschland.
Zu den Arbeitsfeldern gehören Rettung und Brandbekämpfung aus und an geschützten oder gepanzerten Fahrzeugen, Einsätze an notgelandeten Lufttransportmitteln außerhalb regulärer Flughäfen und Landeplätze sowie Einsätze an Transportfahrzeugen für Munition. In diesen drei Feldern nennt der Verband ausdrücklich auch Fahrzeuge und Luftfahrzeuge von Bündnispartnern. Hinzu kommen die Brandbekämpfung und Technische Hilfe auf Liegenschaften der Bundeswehr sowie die CBRN-Gefahrenabwehr einschließlich der Dekontamination von Personen, Ausrüstung und Ausstattung.
Für Hilfeleistungen bei Flugunfällen gibt es bereits eine Handreichung: Die 168 Seiten umfassende Broschüre „Hilfe bei Flugunfällen“ des General Flugsicherheit in der Bundeswehr behandelt Sofortmaßnahmen zur Befreiung von Flugzeuginsassen, den Umgang mit Munition und Schleudersitzen sowie die Identifikation von Flugdatenschreibern.