Beim Brandschutz sind Feuerwehrhäuser in Deutschland solide aufgestellt. Gegen Einbruch, Sabotage und Cyberangriffe sind viele Liegenschaften dagegen kaum gewappnet. Peter Schramm, Geschäftsführer der VdS Schadenverhütung GmbH, erklärt, wo die Lücken liegen, wie ein ideal geschütztes Feuerwehrhaus aussieht und mit welchen Argumenten man den Kämmerer überzeugt.
Peter Schramm, Geschäftsführer der VdS Schadenverhütung GmbH (Bild: Rottenkolber)
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FM: Herr Schramm, wie steht es aus Ihrer Sicht um den Brandschutz in deutschen Feuerwehrhäusern und Feuerwachen?
Schramm: Im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz sind wir in Deutschland relativ gut aufgestellt. Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwachen gelten in der Regel als Sonderbau, teilweise als komplexer Sonderbau. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben werden also im Genehmigungsverfahren über Brandschutzkonzept und Brandschutznachweise festgelegt. Das ist Vor- und Nachteil zugleich, denn wir sprechen immer von Einzelfallmaßnahmen und selten von einem übergeordneten Themenfeld. Neu ist ein Leitfaden des hessischen Innenministeriums vom Oktober 2025, der Handlungsempfehlungen für ein Bundesland bündelt.
Was fehlt – und das merkt man zunehmend –, sind eigenständige Sicherheits- und Resilienzkonzepte gegen Einbruch, Sabotage und Cyberangriffe, die leider zunehmen. In der Branche hat man meist den Großbrand vor Augen: Ein Gerätehaus brennt, die Fahrzeuge brennen ab. Das passiert leider viel zu oft. Es gibt aber auch Einbrüche, bei denen Geräte aus dem Rüstwagen gestohlen werden, und Angriffe auf Leitstellen, die immer häufiger werden. Feuerwehrgerätehäuser und alle BOS-Liegenschaften sind das Rückgrat der kommunalen Gefahrenabwehr. Deshalb halten wir als VdS es für dringend erforderlich, diese Lücke zu schließen.
FM: Welche verbindlichen Vorgaben gibt es für Feuerwehrliegenschaften im Brandschutz, und wo sehen Sie Lücken zwischen dem Vorgeschriebenen und dem fachlich Gebotenen?
Schramm: Als Sonderbau wird eine Feuerwehr- oder BOS-Liegenschaft nach der jeweiligen Landesbauordnung bewertet. Daraus ergeben sich meist mindestens zwei Brandabschnitte – die Fahrzeughalle wird von den Aufenthaltsbereichen getrennt – sowie ausreichend dimensionierte Rettungswege. Hinzu kommen spezifische Planungsvorgaben, etwa aus der DIN 14092 oder den DGUV-Vorschriften: Alarmwege ohne Treppen, rutschhemmende Böden, bruchsichere Verglasung. Die große Lücke liegt nicht im klassischen Brandschutz, sondern beim Übergang zur Security. Weder die Landesbauordnungen noch die DIN 14092 oder die DGUV berücksichtigen Einbruch, Sabotage oder Cyberangriffe. Auch bundesweit ist das Thema kaum adressiert. Bislang begegnet es uns nur in der hessischen Handlungsempfehlung.
Viele Feuerwehren machen sich inzwischen intensiv Gedanken über IT-Sicherheit, Notstromversorgung sowie Wartungs- und Prüfpflichten, die über den klassischen Brandschutz hinausgehen. Fachlich geboten wäre, diesen integrierten Ansatz nicht auf ein Bundesland, einen Kreis oder gar eine einzelne Kommune zu beschränken. Brand- und Katastrophenschutz sollten wir mindestens auf Landesebene angehen – oder auf Bundesebene, etwa über das neue KRITIS-Dachgesetz.
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FM: Leitstellen- und Gebäudetechnik sind zunehmend digital vernetzt. Wie groß ist das Risiko, dass ein Cyberangriff eine Feuerwehr einsatzunfähig macht? Und wie gut sind Feuerwehren und Kommunen bei der Informationssicherheit aufgestellt?
Schramm: Vor allem große Berufsfeuerwehren, die etwa eine regionale Leitstelle betreiben, beschäftigen sich sehr intensiv damit. Das Risiko ist mehr als real und wächst mit jedem Digitalisierungsschritt. Es betrifft nicht nur die Leitstelle, sondern auch die Brandschutztechnik: Viele Brandmeldeanlagen sind heute nicht mehr über Telefonleitungen, sondern über IP-Übertragungswege an die Leitstelle angebunden. Ein Cyberangriff trifft dann nicht nur die Alarmierung der Feuerwehr, sondern auch die Übertragung der Brandmeldeanlagen – und damit alle Liegenschaften, die an diese Leitstelle angeschlossen sind. In vielen Bundesländern laufen Alarmierungen zudem über integrierte Regionalleitstellen. Fällt eine davon durch einen Cyberangriff aus, potenziert sich das Problem für Feuerwehr, Rettungsdienst und alle anderen Angeschlossenen.
Rechtlich ist das eine Grauzone: Die NIS-2-Regulierung, die seit Dezember 2025 ohne Übergangsfrist für Kreise und betroffene Organisationen in Deutschland gilt, betrifft Feuerwehren und Feuerwehrleitstellen zunächst weniger. Wo keine gesetzliche Pflicht besteht, sollte aber Eigeninitiative greifen – und da kommt der VdS ins Spiel. Wir sehen deutlichen Nachholbedarf, gerade bei kommunalen und ehrenamtlich getragenen Organisationen, die selten Ressourcen für eine ISO 27001-Zertifizierung haben. Für sie gibt es Richtlinien wie die VdS-10000- oder die VdS-10100-Reihe, die als praxistauglich für den Mittelstand und kleinere Organisationen gelten und sich gut nutzen lassen.
FM: Wie sähe ein ideal geschütztes Feuerwehrhaus aus – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch?
Schramm: An den Brandschutz- und Landesvorgaben müssten wir wenig ändern oder ergänzen. Was viele Feuerwehren inzwischen beherzigen und wir begrüßen: beim Einbau einer Brandmeldeanlage weiterzudenken. Auch viele Hersteller haben das aufgegriffen. Es reicht nicht, eine flächendeckende Brandmeldeanlage nach DIN 14675 zu installieren. Schon ein Brand im Fahrzeug muss frühzeitig detektiert werden. Die Planungsvorschriften für Feuerwehrgerätehäuser stammen aus einer Zeit, in der wir noch recht mechanisch unterwegs waren. Heute werden in den meisten Feuerwehren, von klein bis groß, Fahrzeuge außerhalb des Einsatzes aktiv geladen. Darin sind sehr viele Lithium-Ionen-Akkus verlastet und die Fahrzeuge selbst sind deutlich komplexer geworden. Wie man das schützt, darüber müssen wir nachdenken – und es freut uns, dass der Markt reagiert hat.
Zum Ideal gehören außerdem eine robuste Außenhaut, eine klare Brandabschnittsbildung zwischen Fahrzeughalle und Aufenthaltsbereichen sowie ausreichend dimensionierte und gesicherte Flucht- und Rettungswege. Diese sind oft zugleich die Wege von den Spindräumen, also den Weißbereichen, zu den Fahrzeugen. Eine Brandmeldeanlage halten wir für zwingend erforderlich, um Brände früh zu detektieren und im unbesetzten Zustand schnell zu alarmieren. Die Alarmierung brauchen wir nicht, wenn wir in der Fahrzeughalle sind, sondern genau dann, wenn niemand da ist.
Zweitens brauchen wir eine geprüfte Zutrittskontrolle. Da hat sich in den vergangenen Jahren viel gewandelt. Aus meiner eigenen Feuerwehr kenne ich das: Bei Großeinsätzen, wenn jede Sekunde zählt, bleibt das Tor schon mal offen, nachdem die Fahrzeuge ausgerückt sind. Das gibt es landauf, landab. Hier sollten wir uns konkret Gedanken machen, wie wir uns schützen.
Der dritte Punkt ist der Perimeterschutz. Eine ungesicherte Feuerwehrliegenschaft ohne Zaunanlage und Zutrittskontrolle macht aus meiner Sicht keinen Sinn und sollte tunlichst vermieden werden.
Argumente für den Kämmerer
FM: Träger der Feuerwehrhäuser sind in der Regel die Kommunen – und die stehen unter Kostendruck. Wie überzeugt man Bürgermeister oder Kämmerer in Schutz zu investieren, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht?
Schramm: An diesem Punkt scheitern viele gut gemeinte und sehr gute Konzepte. Bürgermeister oder Kämmereien lassen sich selten von abstrakten Sicherheitsargumenten überzeugen – und das ist richtig, denn es geht um Steuergelder, die sinnvoll eingesetzt werden sollen. Überzeugend sind nachvollziehbare Risiko- und Kostenbetrachtungen. Die funktionieren für Brandschutz und Security gleichermaßen, wenn man die richtigen Argumente bringt. Eines davon mussten wir in den vergangenen Jahren leider lernen: Was kostet ein Totalausfall des Gerätehauses durch Brand, Einbruch oder Sabotage? Wie teuer ist die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, Atemschutzgeräten und allem anderen, was darin steht? Und bekomme ich das überhaupt so schnell? Wie lange dauert es, bis die Feuerwehr wieder einsatzfähig ist? Dem steht eine angemessene Vorsorge gegenüber. Bei Förderprogrammen sollten wir versuchen, die Einstiegshürden zu senken, etwa durch gezielte Mittel für die Umsetzung von Leitfäden.
Oft vergessen wird, dass die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen als zusätzliche, unabhängige Stimme zur Verfügung stehen. Die zuständige Stelle findet man einfach über www.k-einbruch.de. Sie hilft beim Thema Security in Feuerwehrgerätehäusern. Das ist ein niedrigschwelliger, neutraler Einstieg, gerade für Kommunen, die zunächst ohne eigene Investitionen eine fachliche Einschätzung möchten. Und – das entspricht natürlich unserem Denken und Tun – man ist gut beraten, sich nicht allein auf Planer, Hersteller und Errichter zu verlassen. Da sind ebenfalls Profis am Werk, aber man sollte unabhängig prüfen lassen, ob das Geplante und Gebaute tatsächlich dem entspricht, was man haben möchte.
So entsteht ein gutes Konzept für Brandschutz und Security, die nicht getrennt sein müssen. Das haben wir in den vergangenen Jahren gemerkt: Brandschutz- und Security-Anlagentechnik sollten nicht mehr autark nebeneinanderlaufen, sondern ineinandergreifen. Beide dienen demselben Zweck: die Liegenschaft zu schützen.
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FM: Viele Feuerwehrhäuser, vor allem von Freiwilligen Feuerwehren, sind weitgehend unbesetzt. Lohnt sich dort mit Blick auf Brandschutz und Sicherheit eine Detektion mit Aufschaltung oder ist das überzogen?
Schramm: Es geht um zwei Fälle: die Branddetektion und den Fall, dass sich jemand unbefugt Zutritt verschafft hat – also Einbruchschutz des Gebäudes. In beiden Fällen halte ich eine Aufschaltung keineswegs für überzogen. Im Gegenteil: Sie gehört zu künftigen und sogar zu bestehenden Gerätehäusern dazu, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens der klassische Brandschutzgedanke. In einem unbesetzten Gerätehaus, in dem nachts Akkus und Einsatzmittel geladen werden, kann ein Brand ohne frühe Detektion zum Verlust der Fahrzeuge und der kompletten Fahrzeughalle führen, im schlimmsten Fall der gesamten Liegenschaft. Dann sind Fahrzeuge, Gerät und Unterbringung weg, die Einsatzfähigkeit ist dahin. Ohne Aufschaltung detektiere ich den Brand zwar möglicherweise früh, aber niemand bekommt es mit. Feuerwehrliegenschaften liegen zunehmend am Ortsrand, immer seltener in der Dorfmitte. Und selbst dort dauert es bei kleinen Freiwilligen Feuerwehren nachts, bis jemand etwas bemerkt. Der zeitliche Puffer der Frühdetektion ist dann komplett verspielt.
Zweitens die Security. Wird eingebrochen und etwa das akkubetriebene Rettungsgerät aus dem Rüstwagen gestohlen, merkt das womöglich niemand. Fahre ich dann zum nächsten Verkehrsunfall und stelle fest, dass etwas Entscheidendes fehlt, hat das mit Einsatzfähigkeit nicht mehr viel zu tun.
Das gilt auch digital, bei einem Cyberangriff auf Leitstellen, Brandmeldeanlagen oder andere Systeme, die ich brauche. Viele Feuerwehren haben Tablets in den Fahrzeugen, auf denen zentral die Feuerwehrpläne liegen. Auch da möchte ich eine Art Aufschaltung, also mitbekommen, wenn sich jemand unbefugt Zugang verschafft und vielleicht sogar etwas hinterlassen hat. Auch im digitalen Sinne ist die Aufschaltung dringend erforderlich.
FM: Deutschland steht durch Sabotageakte unter Druck, hinzu kommen Stromausfälle, Starkregen und Hochwasser. Wie resilient sind Feuerwehrhäuser gegenüber solchen Szenarien?
Schramm: Nicht besonders. Das hängt mit unserer Historie zusammen. Die meisten Gerätehäuser stammen aus der Zeit des Kalten Krieges, und damals war man insgesamt sehr gut ausgestattet: Wir hatten rund 60.000 Sirenen, eigene Warnämter und ein dichtes Netz an Schutzräumen. Davon ist Gott sei Dank nicht mehr viel übriggeblieben – wer hätte gedacht, dass wir das irgendwann wieder brauchen. Das alte System zu kopieren, bringt uns aber nichts, denn die Risiken sind heute andere. Statt eines nuklearen Angriffskriegs haben wir es – bisher zum Glück – mit vielen kleinen Einzelangriffen zu tun, Stichwort hybride Kriegsführung. Die Bedrohungslage ist viel diffuser, etwa durch gezielte Sabotage an Umspannwerken.
Viele Feuerwehren sind schon sehr weit und haben begonnen, sich entsprechend zu schützen: mit redundanter Strom- und Wärmeversorgung. Man muss sich vorstellen, was ein mehrtägiger Stromausfall bedeutet. Ich habe zu Hause einen medizinischen Notfall, aber Telefonnetz, Mobilfunk und Internet funktionieren nicht mehr. Wie teilen Menschen dann mit, dass sie in Not sind? In aller Regel werden die Feuerwehrliegenschaften zu Leuchttürmen. Diese Leuchttürme sollten wir so lange wie möglich über ein unabhängiges, redundantes Netz mit allem Nötigen versorgen.
Das reicht über Strom und Wärme hinaus. Sind die Liegenschaften gegen Starkregen und Hochwasser geschützt? Wie lange halten wir durch? Wie hoch ist die Perimetersicherung? Alle Facetten des klassischen Risikomanagements – Energie, Löschwasser, Perimeter, Naturgefahren – sollten nicht als Einzelmaßnahmen betrachtet, sondern zusammengeführt werden, damit wir systematisch statt punktuell vorgehen. Kurz: Wir haben noch Hausaufgaben zu machen.
FM: Gibt es schon ein Konzept für eine idealtypische Liegenschaft, die solche Lagen abfängt – gerade, wenn man den Leuchtturmgedanken weiterführt?
Schramm: Es würde uns guttun, das vorhandene Wissen zu bündeln. Viele Feuerwehren haben in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht, die breiter gestreut werden sollten. Wenn wir über Resilienz und Bedrohungslagen sprechen, müssen wir allerdings immer darauf achten, in welchem Rahmen wir das tun. Den Weg des hessischen Innenministeriums finde ich sehr gut, ebenso die Unterstützung durch die Kriminalpolizei. In solchen Gesprächen bekommt man den nötigen Input, um eine Feuerwehrliegenschaft sicher zu machen und oft noch mehr. Für eine ideale Standortplanung sollten wir uns – neben allem, was regional erforderlich ist – in der Feuerwehr- und BOS-Welt stärker vernetzen und austauschen. Dann sprechen wir weniger von Einzelmaßnahmen und mehr von anwendungsbezogenem Erfahrungsaustausch.
FM: Herr Schramm, vielen Dank für das Gespräch.
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