Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

Einsatzgeräte aus Feuerwehrfahrzeug gestohlen

Rodleben (ST) – Unbekannte sind in der Nacht von Sonntag auf Montag in das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Rodleben, einer Ortsfeuerwehr der Stadt Dessau-Roßlau, eingebrochen. Aus einem Feuerwehrfahrzeug entwendeten die Täter Einsatzgeräte im Wert von rund 50.000 Euro.

Symbolfoto: Rüffer

In den frühen Morgenstunden bemerkte eine Anwohnerin den Einbruch. Nach Angaben der Berufsfeuerwehr Dessau-Roßlau und der Feuerwehr Rodleben verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu dem Gerätehaus.

Anzeige

Neben den gestohlenen Geräten beschädigten die Täter auch das Gebäude erheblich. Zudem entleerten sie Pulverfeuerlöscher.

Für die Feuerwehr hat der Einbruch direkte Folgen: Die Einsatzbereitschaft ist beeinträchtigt. Die gestohlene Ausrüstung dient der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bevölkerung. Fehlende oder beschädigte Feuerwehrtechnik kann im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.

PDF-Download: Download Einbruchschutz - So sichern Sie Ihr Feuerwehrhaus

Wie kann ein Feuerwehrhaus besser gegen Einbrecher geschützt werden?

2,90 €
AGB

In den sozialen Medien zeigt sich die Feuerwehr Rodleben fassungslos über den Einbruch. Die Täter hätten nicht nur erheblichen Schaden verursacht, sondern auch wichtige Einsatzmittel und Einsatzgeräte entwendet. Wer Einsatzgeräte stehle, gefährde im schlimmsten Fall die schnelle Hilfe für alle, schreibt die Feuerwehr.

Zugleich dankt die Feuerwehr Rodleben allen, die bereits Unterstützung und Anteilnahme ausgesprochen haben. Gerade in solchen Momenten zeige sich, wie wichtig Zusammenhalt sei.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer in den vergangenen Tagen verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise geben kann, soll sich bei der Polizei melden.

PDF-Download: Berufsfeuerwehr Dessau-Roßlau

Leben mit dem Hochwasser.

3,90 €
AGB

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Sehr richtig!
    Das muss leider erst zur Pflicht werden, dann sonst passiert in den Gemeinden von alleine nichts oder nicht viel.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Hinweis BBK

    Doppelfunktionen im Notfall- und Rettungswesen

    Aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen (kurz:
    KRITIS) sind in Bezug auf das Notfall- und Rettungswesen zwei verschiedene Betrachtungsweisen notwendig:
    Zum einen ist die Branche von besonderer Relevanz in Krisenlagen, beispielsweise bei einem Ausfall anderer schutzwürdiger Infrastrukturen wie der Energie- oder der Wasserversorgung.
    Zum anderen kann eine Störung innerhalb der Branche Notfall- und Rettungswesen, aufgrund ihrer hohen Bedeutsamkeit für das staatliche Gemeinwesen, folgenschwere Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben.
    Demzufolge sind auch die Behörden und Organisationen des Notfall- und Rettungswesens selbst als Kritische Infrastruktur anzusehen.

    Die Schützenden schützen

    Um auch bei eigener Betroffenheit durch Extremereignisse eine möglichst hohe Einsatzfähigkeit zu erhalten, müssen auch diejenigen, die mit dem Schutz der Bevölkerung betraut sind, geschützt werden.
    Daher gilt es, gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen, Verwundbarkeiten des Notfall- und Rettungswesens zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu entwickeln.
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland auch Organisationen mit dem Bevölkerungsschutz befasst sind, die sich in hohem Maße auf die Mitwirkung von ehrenamtlich Tätigen stützen, etwa das THW oder die Freiwilligen Feuerwehren.

    Verwundbarkeiten: Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
    to do

    Gefährdungsanalyse – Sicherheitskonzept

    Maßnahmen
    Brandwarnanlage, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert