Offenbach an der Queich (RP) – Im Kreis Südliche Weinstraße hat ein Großbrand das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach an der Queich schwer getroffen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte in der Nacht zum 28. September stand die Hauptfahrzeughalle bereits in Vollbrand. Nach Angaben der Feuerwehr wurden sieben Fahrzeuge vollständig zerstört. Vier weitere Fahrzeuge konnten Einsatzkräfte bergen. Den Schaden schätzen Staatsanwaltschaft und Polizei auf fünf Millionen Euro.
Die Hauptfahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses in Offenbach an der Queich steht in Flammen. Beim Eintreffen der ersten Kräfte befand sich die Halle bereits im Vollbrand. (Bild: Feuerwehr)
Die Alarmierung erfolgte um 00:34 Uhr mit dem Hinweis auf einen Brand in der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses. Bereits auf der Anfahrt war eine große Rauchsäule zu sehen. Die ersten eintreffenden Feuerwehrangehörigen gingen in den noch unversehrten Gebäudeteil und brachten Fahrzeuge sowie Material aus der kleinen Fahrzeughalle ins Freie.
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Mit einem der geborgenen Fahrzeuge, dem Schlauchwagen SW 2000, bauten die Kräfte den ersten Löschangriff auf. Gleichzeitig schirmten sie das angrenzende Hauptgebäude gegen die Flammen ab. Unterstützung kam unter anderem von den Feuerwehren aus Bornheim, Hochstadt und Essingen sowie aus Herxheim, Landau und Landau-Land.
Durch die gemeinsamen Löschmaßnahmen verhinderten die Einsatzkräfte ein Übergreifen des Feuers auf die kleine Fahrzeughalle und das Hauptgebäude. Auch dort entstanden jedoch Schäden, deren Umfang noch begutachtet werden muss.
Die Feuerwehr Offenbach spricht vom Verlust ihres kompletten Löschzuges. Zerstört wurden demnach ein Einsatzleitwagen ELW 1, ein Löschgruppenfahrzeug LF, eine Drehleiter, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF, ein Mehrzweckfahrzeug MZF 3 und ein Mannschaftstransportwagen MTW. Ebenfalls vollständig zerstört wurde der Einsatzleitwagen ELW 2 des Kreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau.
Einsatzkräfte bekämpfen den Brand am eigenen Feuerwehrgerätehaus. Ein Übergreifen der Flammen auf die kleine Fahrzeughalle und das Hauptgebäude konnte die Feuerwehr verhindern. (Bild: Feuerwehr)
Vier andere Fahrzeuge konnten die ersten Kräfte aus dem Gebäude bergen. Dazu zählen der für den ersten Löschangriff eingesetzte SW 2000 und ein Unimog, den die Feuerwehr bereits 2021 im Ahrtal eingesetzt hatte. Die Feuerwehr berichtet außerdem, dass drei Feuerwehrmänner mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht wurden und dieses inzwischen wieder verlassen konnten.
Grundschutz übernehmen umliegende Feuerwehren
Trotz des Ausfalls zahlreicher Fahrzeuge bleibt der Grundschutz in Offenbach gewährleistet, wie die Feuerwehr mitteilt. Bei weiteren Notfällen sollen unter anderem die Ortswehren Bornheim, Essingen und Hochstadt sowie Feuerwehren aus dem Kreis und der Stadt Landau alarmiert werden. Verbandsgemeinde, Kreis und Feuerwehr arbeiten daran, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Offenbach wiederherzustellen.
Blick auf die ausgebrannte Hauptfahrzeughalle nach dem Großbrand. Das Feuer zerstörte sieben Feuerwehrfahrzeuge vollständig; vier weitere bargen Einsatzkräfte aus der Halle. (Bild: Feuerwehr)
Die Ursache des Feuers ist weiterhin ungeklärt. Staatsanwaltschaft Landau und Kriminalpolizei Landau haben Ermittlungen aufgenommen und einen Brandsachverständigen mit der Untersuchung beauftragt.
Nach dem Brand meldeten sich auch andere Feuerwehren in Social-Media-Kommentarspalten zu Wort. Unter anderem die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rülzheim und die FF Oberotterbach bekundeten ihre Anteilnahme und wünschten den Offenbacher Einsatzkräften Kraft für die bevorstehenden Aufgaben.
Eigentlich wäre es erforderlich eine Brandmeldeanlage (BMA) in Feuerwehrgerätehäuser einzubauen.Jedoch steht in keiner Landesbauordnung, dass hierfür eine BMA erforderlich, bzw. erforderlich ist.
Daher wird keine Stadt oder Gemeinde freiwillig solche Kosten auf sich nehmen. Vermutlich wird ein Neubau mit einer BMA ausgerüstet. Wir haben eine BMA, natürlich nicht nach Norm 14675 in Verbindungen mit der VDE 0833, in allen Gerätehäusern und zusätzlich gekoppelt mit Meldern, die in jedem Fahrzeug instaliert sind.
Es ist mir schon lange unverständlich, warum Feuerwehrhäuser nicht mit BMA
ausgerüstet werden! Die Zeiten, da noch ein paar LKW (überwiegend aus Metall) ohne Elektronik den Kern der Feuerwehrausrüstung stellten, ist doch seit mehr als 20 Jahren Geschichte! Heute sind Feuerwehrhäuser mit einer großen Anzahl von elektronsichen Geräten ausgestattet (Akkus von Handleuchten, Funkgeräte, Werkzeuge mit Akkus, Messgeräte für Gefahrgut usw.). Da muß es doch möglich sein, diese Feuerwehrhäuser mit einer BMA aus- bzw. nachzurüsten, denn über die Brandgefahr der o.g. Ausrüstungsgegenstände ist man überall informiert, nicht zuletzt durch traurige und kostspielige Brände in Feuerwehrhäusern überall im Land! Solange Deutschland Fahrradwege in fernen Ländern finanzieren kann, sollte es mit einer Kraftanstrengung möglich sein die Brandgefahr bei den Feuerwehren in kurzer Zeit in den Griff zu kriegen!
Aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen (kurz:
KRITIS) sind in Bezug auf das Notfall- und Rettungswesen zwei verschiedene Betrachtungsweisen notwendig:
Zum einen ist die Branche von besonderer Relevanz in Krisenlagen, beispielsweise bei einem Ausfall anderer schutzwürdiger Infrastrukturen wie der Energie- oder der Wasserversorgung.
Zum anderen kann eine Störung innerhalb der Branche Notfall- und Rettungswesen, aufgrund ihrer hohen Bedeutsamkeit für das staatliche Gemeinwesen, folgenschwere Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben.
Demzufolge sind auch die Behörden und Organisationen des Notfall- und Rettungswesens selbst als Kritische Infrastruktur anzusehen.
Die Schützenden schützen
Um auch bei eigener Betroffenheit durch Extremereignisse eine möglichst hohe Einsatzfähigkeit zu erhalten, müssen auch diejenigen, die mit dem Schutz der Bevölkerung betraut sind, geschützt werden.
Daher gilt es, gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen, Verwundbarkeiten des Notfall- und Rettungswesens zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu entwickeln.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland auch Organisationen mit dem Bevölkerungsschutz befasst sind, die sich in hohem Maße auf die Mitwirkung von ehrenamtlich Tätigen stützen, etwa das THW oder die Freiwilligen Feuerwehren.
Verwundbarkeiten: Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
to do
Wie in Stadt Allendorf. Ursache auch hier vermutlich Technicher Art (Akku/Ladegerät)und leider auch hier wie in den meisten Feuerwehrhäusern keine Brand/Rauchmelder die zumindest auf irgendwelche Handys auflaufen.
Eigentlich wäre es erforderlich eine Brandmeldeanlage (BMA) in Feuerwehrgerätehäuser einzubauen.Jedoch steht in keiner Landesbauordnung, dass hierfür eine BMA erforderlich, bzw. erforderlich ist.
Daher wird keine Stadt oder Gemeinde freiwillig solche Kosten auf sich nehmen. Vermutlich wird ein Neubau mit einer BMA ausgerüstet. Wir haben eine BMA, natürlich nicht nach Norm 14675 in Verbindungen mit der VDE 0833, in allen Gerätehäusern und zusätzlich gekoppelt mit Meldern, die in jedem Fahrzeug instaliert sind.
Es ist mir schon lange unverständlich, warum Feuerwehrhäuser nicht mit BMA
ausgerüstet werden! Die Zeiten, da noch ein paar LKW (überwiegend aus Metall) ohne Elektronik den Kern der Feuerwehrausrüstung stellten, ist doch seit mehr als 20 Jahren Geschichte! Heute sind Feuerwehrhäuser mit einer großen Anzahl von elektronsichen Geräten ausgestattet (Akkus von Handleuchten, Funkgeräte, Werkzeuge mit Akkus, Messgeräte für Gefahrgut usw.). Da muß es doch möglich sein, diese Feuerwehrhäuser mit einer BMA aus- bzw. nachzurüsten, denn über die Brandgefahr der o.g. Ausrüstungsgegenstände ist man überall informiert, nicht zuletzt durch traurige und kostspielige Brände in Feuerwehrhäusern überall im Land! Solange Deutschland Fahrradwege in fernen Ländern finanzieren kann, sollte es mit einer Kraftanstrengung möglich sein die Brandgefahr bei den Feuerwehren in kurzer Zeit in den Griff zu kriegen!
Hinweis BBK
Doppelfunktionen im Notfall- und Rettungswesen
Aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen (kurz:
KRITIS) sind in Bezug auf das Notfall- und Rettungswesen zwei verschiedene Betrachtungsweisen notwendig:
Zum einen ist die Branche von besonderer Relevanz in Krisenlagen, beispielsweise bei einem Ausfall anderer schutzwürdiger Infrastrukturen wie der Energie- oder der Wasserversorgung.
Zum anderen kann eine Störung innerhalb der Branche Notfall- und Rettungswesen, aufgrund ihrer hohen Bedeutsamkeit für das staatliche Gemeinwesen, folgenschwere Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben.
Demzufolge sind auch die Behörden und Organisationen des Notfall- und Rettungswesens selbst als Kritische Infrastruktur anzusehen.
Die Schützenden schützen
Um auch bei eigener Betroffenheit durch Extremereignisse eine möglichst hohe Einsatzfähigkeit zu erhalten, müssen auch diejenigen, die mit dem Schutz der Bevölkerung betraut sind, geschützt werden.
Daher gilt es, gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen, Verwundbarkeiten des Notfall- und Rettungswesens zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu entwickeln.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland auch Organisationen mit dem Bevölkerungsschutz befasst sind, die sich in hohem Maße auf die Mitwirkung von ehrenamtlich Tätigen stützen, etwa das THW oder die Freiwilligen Feuerwehren.
Verwundbarkeiten: Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
to do
Gefährdungsanalyse – Sicherheitskonzept
Maßnahmen
Brandwarnanlage, Einbruchmeldeanlage,Videoüberwachung
Wie in Stadt Allendorf. Ursache auch hier vermutlich Technicher Art (Akku/Ladegerät)und leider auch hier wie in den meisten Feuerwehrhäusern keine Brand/Rauchmelder die zumindest auf irgendwelche Handys auflaufen.