Sammelbeschaffung in Bayern

171 Kommunen bündeln LF 10-Beschaffung – Millionen-Ersparnis erwartet

München (BY) – 171 bayerische Kommunen beteiligen sich an der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10. Im Juni hatten noch rund 260 Städte und Gemeinden unverbindliches Interesse an dem Projekt bekundet.

Symbolfoto: Michael Rüffer

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern hat die europaweite Ausschreibung am 6. August 2026 gestartet. Die Zuschlagserteilung ist für Oktober geplant.

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Bis zum Ende der Meldefrist am 31. Juli hatten sich die 171 Kommunen für die Sammelbeschaffung angemeldet. Im Juni waren neben den rund 260 Interessensbekundungen erst vier verbindliche Teilnahmen bekannt gewesen.

Für ein LF 10 hatte der LFV bereits damals Kosten von unter 500.000 Euro einschließlich Fahrzeug, Aufbau und Beladung als Orientierung genannt. Nach Angaben des CSU-Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab ist der Fahrzeugpreis bei der Sammelbestellung auf maximal 500.000 Euro gedeckelt. Bei einer eigenständigen Ausschreibung einer Kommune liege der Preis derzeit bei rund 600.000 Euro.

Hinzu kommen nach seinen Angaben ein erhöhter staatlicher Fördersatz für Sammelbestellungen sowie Einsparungen beim Vergabeverfahren. Bei Einzelbeschaffungen müssten Kommunen dafür regelmäßig externe Büros beauftragen. Insgesamt rechnet Schwab für die beteiligten Städte und Gemeinden mit einem Einsparpotenzial von rund 25 Millionen Euro. Wie hoch die tatsächliche Summe ausfällt, soll sich nach Abschluss der Ausschreibung zeigen.

Die Teilnahme bleibt freiwillig. Kommunen, die für ihre Feuerwehr eine individuelle Fahrzeuglösung benötigen, können weiterhin selbst beschaffen.

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Idee entstand nach Fahrzeugvergleich in Main-Spessart

Die Sammelbeschaffung geht auf einen Antrag der CSU-Landtagsfraktion zurück, den Schwab angestoßen hatte. Er ist neben seinem Landtagsmandat Erster Bürgermeister der Gemeinde Hafenlohr im Kreis Main-Spessart.

Als Ausgangspunkt nennt er eine Fahrzeugeinweihung im Juli 2018 in Aura im Sinngrund (Kreis Main-Spessart). Der damalige Kreisbrandrat Manfred Brust habe dort auf ein nahezu baugleiches Fahrzeug der Feuerwehr Jossgrund-Oberndorf im hessischen Main-Kinzig-Kreis hingewiesen. Das über eine Sammelbeschaffung des Landes Hessen beschaffte LF 10 KatS habe rund 100.000 Euro weniger gekostet als das einzeln beschaffte HLF 10 in Aura.

Gemeinsame Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen gibt es inzwischen auch in weiteren Bundesländern. Baden-Württemberg vergab Anfang 2026 beispielsweise 69 zentral beschaffte LF 10 für 57 Städte und Gemeinden sowie eine Werkfeuerwehr.

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen arbeiten ebenfalls bei Fahrzeugbeschaffungen zusammen. Im Juni 2026 schloss sich Sachsen dieser Kooperation an.

Auslieferungen bis Anfang 2029 geplant

Produktion und schrittweise Auslieferung der bayerischen LF 10 sind für den Zeitraum von 2027 bis Anfang 2029 vorgesehen. Nach Schwabs Angaben sollen die Erfahrungen aus dem Verfahren anschließend auch in ein vereinfachtes Beschaffungs- und Fördersystem für weitere Fahrzeugtypen und Ausrüstungsgegenstände einfließen.

An dem bayerischen Projekt sind neben dem LFV Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auch der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag beteiligt. Die juristische Beratung übernimmt die Mayburg Rechtsanwälte MbH, für die technische Beratung ist KBR Richard Schrank aus dem Kreis Rosenheim eingebunden.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Na weil es bereits funktioniert

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  2. Ich glaube dass es vermutlich noch ein zeit lang dauern wird, hier ein wirklich einheitliche Beladung in den Fahrzeugen vorzufinden.
    Interessant finde es es eher nachzufragen, ob jede Feuerwehr eine entsprechende zeitgemäße Notfallausrüstung inkl.eines Defibrillator , AED hat ohne dass es vorgeschrieben ist?.
    In München und Landkreis sind ziemlich alle Feuerwehr damit ausgerüstet. Egal ob diese First Responder Dienst sind oder nicht.
    Alleine schon wegen der Kameradenhilfe .

    Was mir ausserdem hier in dem Beitrag echt sehr negativ auffällt ist ,dass hier ein Feuerwehr Praktiker Praktiker aus Bayern vorstellt.
    Muss ganz ehrlich sagen vom Niveau her eher Richtung Kindergarten

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  3. Werter Herr Schrank,

    vielen Dank für Ihre detaillierte Rückmeldung. Es ist erfreulich, dass die Projektleitung den direkten Dialog mit der Praxis sucht.

    Dem technisch versierten Leser fällt selbstverständlich auf, dass eine „Verbindung“ zwischen der Leistungsfähigkeit des Fahrgestells und des Aufbaus vorhanden ist. Ihm fällt aber v. a. auf, dass diese anhand folgender Kriterien bewertet wird:
    – möglichst geringes Fahrgestell-Grundgewicht
    – möglichst hohes technisch zulässiges Gesamtgewicht
    – möglichst hohe Motorleistung und Drehmoment
    – möglichst großer Wassertank und
    – möglichst hohe Förderleistung der Pumpe.
    Zu einer „gesunden“ Achslastverteilung findet er im LV jedoch keinerlei Vorgaben; es reicht also auch aus, dass das Fahrzeug gewichtsmäßig “gerade noch so” zugelassen werden kann.
    Genau deshalb bleiben die angesprochenen Punkte aus physikalischer, einsatztaktischer und wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch:

    Zur Raumaufteilung (G1/G2):
    Die Frage, was auf welcher Fahrzeugseite öfter gebraucht wird, lässt sich leidenschaftlich diskutieren, statistisch wird es immer auf 50/50 hinauslaufen. Einzig das Verkehrssicherungsmaterial ist unstrittig und muss auf der verkehrsabgewandten Seite sein.
    Stärkstes Argument für den Stromerzeuger im G2 ist und bleibt der etablierte De-facto-Standard in Deutschland. Wir sollten Standardisierung im Feuerwehrwesen aktiv fördern – so wie es das THW bei seinen Fahrzeugen seit Jahrzehnten erfolgreich vormacht – anstatt einen der letzten gelebten Standards ohne Not zu verwerfen. Das Bayern-LF soll doch auch ins Konzept von Feuerwehren passen, die mehr als ein LF im Stall haben; uneinheitliche Beladungsorte erschweren die Ausbildung und erhöhen den Stress im Einsatz. Funfact: Bei den GKW des THW ist der Stromerzeuger ebenfalls im G2 verlastet…
    Zudem liefert die Einsatzpraxis auch Beispiele, bei denen der Stromerzeuger im G2 sinnvoller ist: Bei Unwetterlagen („Keller auspumpen“) steht das LF i. d. R. rechts am Fahrbahnrand vor dem Objekt, sodass mit dem Beladungsstandard „Strom und Licht im G2“ wunderbar nach rechts (verkehrsabgewandt) gearbeitet werden kann.
    Eine große und schwere TS im G2 zu verlasten ist hingegen kontraproduktiv, wenn es um die Entnahme geht. Rechts ist entweder Gehweg, Bankett oder der Straßengraben. Auf der Fahrerseite ist im Regelfall ausreichend befestigter Untergrund – falls fließender Verkehr herrscht, wird der ggf. zur Entnahme eben kurz aufgehalten.

    Zur Pumpenleistung:
    Den Flaschenhals FPN 10/1000 zu vermeiden und auf eine FPN 10/2000 zu gehen ist absolut richtig (und bei heutigen LF 10 De-facto-Standard), das 3B-A Sammelstück in der Beladung ist die fachlich richtige Konsequenz.
    Meine Kritik richtet sich jedoch gegen die künstliche Bevorzugung noch größerer Pumpen (FPN 10/3000) durch das Bewertungspunktesystem. Da alle namhaften Hersteller für ihre 2000er und 3000er Pumpenserien ein baugleiches Gehäuse nutzen und lediglich für wenige hundert Euro Aufpreis das Laufrad oder die Übersetzung ändern, wird hier ein rein kommerziell getriebenes Wettbieten um Zusatzpunkte forciert.
    Die Aussage, ein zu hoher Standgasdruck sei der „Fehler einzelner Hersteller“, widerspricht der Strömungsphysik – jedes Pumpendiagramm bestätigt das. Das führt dann eben im Beispiel des Standard-Schaumaufbaus (Z4 am Abgang, eine B-Länge zum M4/S4 Schaumrohr) genau dazu, dass Sie bei einer 3000er Pumpe am Schaumrohr 6,5 bar ablesen und sich wundern, warum keine vernünftige Verschäumung mehr stattfindet. Einfach mal ausprobieren.
    Um die Mehrleistung einer 3000er Pumpe überhaupt länger als 32 Sekunden nutzen zu können, müsste außerdem dann auch die Beladung auf A-125er Saugleitungen und ein 4B-A-Sammelstück geändert werden. Die fixe Festlegung auf eine FPN 10/2000 wäre deshalb technisch, taktisch und wirtschaftlich die bessere Lösung.

    Zum Wassertank:
    Alle namhaften Aufbauhersteller platzieren beim Standard-LF-Aufbau den Tank genau auf oder sogar leicht hinter die Hinterachse, ganz einfach um möglichst viel Raum für Beladung nutzbar zu halten. Nach dem vorliegenden LV wird Ihnen kein Bieter eine (teurere) Sonderlösung mit verschobenem Tank anbieten – vor allem, weil eine ausgewogenere Achslastverteilung in der Gewichtsbilanz keinen einzigen Bewertungspunkt zusätzlich bringt.
    Die Verschiebung eines 1000L-Tanks um 40 cm nach vorn (mehr geht mit TS im G1/G2 kaum) bringt übrigens gerade mal 100 kg Entlastung der Hinterachse. Empl macht genau das bei den aktuellen LF KatS fürs BBK, um die HA-Last unter 7,9 t zu drücken.
    Dass sich Feuerwehren immer „möglichst viel Wasser“ auf ihr neues Fahrzeug wünschen, ist nicht neu und menschlich verständlich – genau hier sollte ein Fachplaner aber als regulatorisches Korrektiv agieren und dabei nach messbaren Kriterien und physikalischen Grenzen argumentieren.
    Der taktische Mehrwert von beispielsweise 400 Litern mehr Wasser ist im tatsächlichen Einsatzerfolg faktisch nicht vorhanden – das hat die Wibera-Studie bereits vor Jahrzehnten empirisch bewiesen.
    Im Fahrverhalten sind die 400 kg mehr auf der Hinterachse jedoch sehr wohl ein Problem und machen beim Ausweichmanöver gegebenenfalls den entscheidenden Unterschied, ob das Fahrzeug „abfliegt“ oder nicht.

    Fazit:
    Das Projekt an sich finde ich, wie bereits geschrieben, sehr lobenswert und ein solches landesweites Konzept ist der absolut richtige Weg.
    Das LV sollte jedoch in den genannten drei Punkten so angepasst werden, dass es von den Herstellern ohne physikalische Grenzgänge und einsatztaktische Kompromisse umgesetzt werden kann.
    Das würde sowohl die Akzeptanz in der Fläche als auch den technischen und praktischen Wert des Fahrzeugs deutlich erhöhen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    der Praktiker aus Bayern

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  4. Werter Verfasser des Kommentars, gerne antworte ich darauf:
    – Stromerzeuger G1 -> Die Notwendigkeit den Stromerzeuger im Einsatz in Betrieb zu nehmen hat in den letzten Jahren, aufgrund der modernen Licht- und Gerätetechnik, deutlich abgenommen. Zudem benötigt ein laufender Stromerzeuger (ausgeschwenkt und angeschlossenem Abgasschlauch) nur relativ wenig Aufmerksamkeit. Das multifunktional ausgelegte G2 soll entweder als Stauraum für eine TS, eine Alu-Kiste zur Aufnahme von Beladung örtlicher Belange (z.B. Wassersauger, zusätzliche Tauchpumpen …) oder sogar eines nachträglich ergänzten Rettungssatzes sein. Dies führt auf der (in der Regel) verkehrsabgewandten Seite zu mehr Sicherheit für das Einsatzpersonal.
    – Im Leistungsverzeichnis wird eine FPN 10/2000 gefordert und ggfls. höhere Pumpenleistungen, unter Berücksichtigung der tatsächlich angebotenen Konfiguration, mit Zusatzpunkten bewertet. Damit wird ein möglicher Flaschenhals in einer Förderstrecke, in der eine PFPN 10/1500 bereits mehr Leistung bringen würde als die FPN 10/1000 (LF 10 Standard) vermieden. Der aufgeworfene Fehler “mit Standgas schon zu hoher Ausgangsdruck ….” hat nichts mit der Pumpe an sich zu tun, sondern liegt an der technischen Konfiguration des Fahrgestells/Nebenabtriebs/Übersetzung im Verhältnis zur eingesetzten Pumpe. Fehler einzelner Hersteller/Fahrzeuge sollte nicht verallgemeinert werden.
    – Die Forderung nach mehr Löschwasser war der einheitliche Tenor der späteren Nutzer. Gleichwohl hat ein größerer Löschwassertank nicht zwingend mit grenzwertig ausgelasteten Hinterachslasten zu tun. Vielmehr sind in der Regel Fahrzeuge mit einer techn. zulässigen Gesamtmasse von 15 oder 16 ton bei LF 10 im Einsatz. Gleichzeitig ist das LF 10 auf 14 ton begrenzt. Die Belastung der HA hängt neben der Größe des Löschwassertanks insbesondere von dessen Auslegung (Höhe, Breite, Länge) und der Position am Aufbau ab. Ebenso ist die weitere Beladung ein wichtiger Faktor der Lastverteilung. Hierauf wird auch bei den noch offenen Baubesprechungen großer Wert gelegt. Dem technisch versierten Leser ist sicherlich aufgefallen, dass eine Verbindung zwischen der Leistungsfähigkeit des Fahrgestells und des Aufbaus vorhanden ist. Zudem ist ihm bekannt, dass bestimmte Details erst nach bekanntwerden des tatsächlichen zur Anwendung kommenden Fahrgestells und Aufbaus definiert werden können, da es hierbei doch sehr deutliche Unterschiede in Leistungsfähigkeit und Gewicht gibt.
    Projektleitung LF 10 Bayern
    Richard Schrank

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  5. Nach interessiertem Lesen des öffentlich zugänglichen LV stellen sich mir folgende fachliche Fragen:

    – Warum soll beim Bayern-LF vom bewährten Standard* abgewichen und der Stromerzeuger in den G1 sowie die TS /Wechselkiste in den G2 gepackt werden?
    ( * >90% aller aktuellen LFs in Deutschland inkl. aller LF KatS des BBK haben den Stromerzeuger im G2 und die TS im G1)
    – Warum fördert das Bewertungspunktesystem überdimensionierte Pumpen (z.B. FPN 10/3000), die hydraulisch gar nicht ins System passen (im Standgas schon zu hoher Ausgangsdruck für ein M4/S4-Schaumrohr / Z4-Zumischer; Förderleistung über einen A-110-Eingang gar nicht einspeisbar)?
    – Warum fördert das Bewertungspunktesystem möglichst große Wassertanks? Das forciert grenzwertig ausgelastete Hinterachsen und führt damit zu extrem ungünstiger und v.a. gefährlicher Fahrdynamik.

    Diese Punkte sollten im Sinne der beteiligten Gemeinden unbedingt noch bei der Auftragsvergabe geändert werden. Das würde sowohl die Akzeptanz als auch den technischen Wert des ansonsten recht gelungenen Pilotprojekts massiv erhöhen.

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