16-Jähriger in See ertrunken

Nach Badeunfall: Strafanzeige gegen Rettungskräfte

Simmerath (NW) – Nach einem Badeunfall im Eiserbachsee in Simmerath-Rurberg (Städteregion Aachen) ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafantrag gegen die Rettungskräfte eingegangen. Der Vorwurf lautet „unterlassene Hilfeleistung“ und „fahrlässige Tötung“.

Symbolfoto: Olaf Preuschoff

Ein 16-jähriger Junge war am 30. Juli 2022 in den Badesee gesprungen und untergegangen. Nach 2 Stunden hatten ihn Taucher nur noch leblos aus dem Wasser bergen können.

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Wie die Aachener Zeitung berichtet, soll der Antragssteller als Zeuge vor Ort gewesen sein. DLRG und Feuerwehr weisen die Vorwürfe zurück.

Andreas Gabbert, Redakteur der Aachener Zeitung, schreibt dazu in einem Kommentar: „Wer sich ehrenamtlich bei der DLRG, der Feuerwehr oder anderen Rettungsdiensten engagiert, um anderen Menschen zu helfen, sollte keine Strafen fürchten müssen. Wenn niemand mehr diese Aufgaben übernehmen möchte, ist keinem geholfen.“

Dank an Einsatzkräfte nach Großbrand

Ganz anders in Neckargemünd-Dilsbergerhof (BW, Rhein-Neckar-Kreis). Dort waren am 4. August 2022 insgesamt über 200 Einsatzkräfte zu einem Großbrand auf einem Aussiedlerhof angerückt. Sie konnten den Verlust eines großen Teils des Anwesens allerdings nicht verhindern.

Dessen Eigentümer bedankte sich dennoch im Nachhinein ausdrücklich bei allen Beteiligten, wie die Rhein-Neckar-Zeitung schreibt. „Ohne den fantastischen und strukturierten Einsatz von unzähligen Feuerwehren, THW-Abteilungen, Rettungsdiensten und Polizei wäre der Schaden (…) noch viel größer ausgefallen“, zitiert die Zeitung den Mann.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Die Mutter hätte es verhindern können. Warum hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt? Das ist grobe Fahrlässigkeit. Wer denkt, die DLRG wäre dafür zuständig und verantwortlich, der ist kein Stück besser, als die Eltern, die ihre Kinder ertrinken lassen. Ich frage mich, wer wäre denn schuldig , wenn es gar keine DLRG gäbe? Ich beobachte täglich, wie Kinder ohne Schwimmweste unbeaufsichtigt am Wasser spielen und die Eltern hängen am Händy oder sind sonst wo, aber nicht bei ihren Kindern. Was haben die Eltern ihren Kindern nur angetan? Was denken sich die Eltern die von weit her kommen, wie im letzten Fall mit den 2 Kindern? Sie kommen vom Meer und halten sich an einer Fütze auf und verlassen sich auf andere??? An dem Tag, als die zwei Jungs ertrunken sind, habe ich beobachtet, dass 2 Jungen, schätze die beiden auf das Alter der beiden Kinder die ertrunken sind, unbeaufsichtigt auf der Insel (war mit einem Freund dort angeln) waren und die Eltern waren unten mit ihren SUP’s im Wasser. Erstens ist es verboten die Insel zu betreten und dann finde ich es nicht ungefährlich. Und die beiden Jungen hatten keine Schwimmweste um, was ich in dem Alter gefährlich finde. Ich bin dort groß geworden und war auch in der DLRG und beobachte ständig wie Leichtsinnig Eltern sind. Warum? Bequemlichkeit? Die Schuld bei der DLRG zu suchen ist absolut falsch. Die Eltern haben schuld und ich hoffe es öffnet einigen Eltern die Augen. Ach, und wegen solchen Menschen wie sie, bin ich nicht mehr in der DLRG und genieße lieber meinen See. Es tut mir sehr leid für die Kinder.

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  2. @ Jj: Es wird auch nichts geschehen! Die DLRG hat eine starke politische Lobby, Kritik wird meist im Keim erstickt.

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  3. Wow, ich bin gerade zufällig auf diese Seite gestoßen.ich muss da jetzt einfach was zu schreiben, nachdem ich heut morgen gelesen hab, dass schon wieder 2 Kinder dort ertrunken sind. Ich war mit meiner Familie dort an dem Tag, als der 16. Jährige ertrunken ist. Ich kann nur dazu sagen, dass es definitiv nicht so abgelaufen ist, wie es hier dargestellt wird. Ob freiwillige Helfer oder beruflich. Wenn man sich dafür entscheidet, dann bitte auch richtig. Es war vom dlrg niemand an seinem Posten, die Mutter des Jungen war ausser sich und voller Angst. Irgendwann kam einer vom dlrg und hat die Frau nicht für voll genommen. Mein Mann und ich sind bestimmt mit 50 anderen Menschen ins Wasser und haben gesucht. Kids sind mit taucherbrillen unter den Steg und haben gesucht. Da war weit und breit keiner vom Rettungsdienst. Iiiiirgendwann kam mal einer und alle Menschen sollten raus aus dem Wasser. Alle, die helfen wollten. Dann waren alle raus. Aber mehr tat sich auch lange Zeit (bestimmt 20min) nicht. Keine hat sich um die Mutter gekümmert. Es war absolutes versagen vom dlrg. Muss man sich halt eingestehen, wenn man Fehler macht. Als Badegäste verlässt man sich auch ein wenig auf solche Menschen. Unsere Kinder waren auch im wasser. Aber da es ein See ist, werden die von uns nicht aus den Augen gelassen. Klar, trägt die Mutter eindeutig mit Schuld. Aber das dlrg hat versagt. Wie gesagt, wenn man sich für so einen Beruf entscheidet, dann bitte auch richtig. Es war keiner an seinem Posten. Und davon abgesehen, müsste man den Steg sperren, damit da niemand drunter schwimmen kann. Find ich saugefährlich. Warum werden Menschen aus dem Wasser geholt, die helfen wollen und dann kommt von denen lange nicht??? Versteh ich nicht…

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  4. Richtig, unterlassene Hilfeleistung gem par. 323 c StGB kommt ggf. in Betracht. Das zu untersuchen ist aber Sache der zuständigen stattsanwaltschaft.

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  5. Sie haben vollkommen Recht und so etwas ist doch typisch deutsch.

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  6. Das so eine Anzeige, besonders die für fahrlässige Tötung, überhaupt aufgenommen wurde stellt schon einen Skandal dar.

    Geschweige denn die absolute Unverfrorenheit und die Respektlosigkeit gegenüber den Rettungskräften.
    Sollen die Rettungskräfte zaubern oder was?

    Und wie andere schon schrieben: Wo war denn der Antragsteller zu dieser Zeit?
    Hat daneben gestanden und den Bordsteinkommandanten gegeben gell?
    Anstatt seinen Arsch selber in Bewegung zu setzen wie gewohnt lieber das Handy rausgeholt und das “krasse Ereignis” gefilmt.

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  7. Typisch Deutschland. 16 jähriger Nichtschwimmer springt ins Wasser und säuft ab! Schuld haben andere! Man sollte die Eltern anzeigen.

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  8. Weiß jemand genau worauf sie diese Anzeige stützt? Ich konnte im Netz leider keine frei zugänglichen Informationen über den Ablauf und die Kritik finden.

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  9. genau meine Gedanken, Augenzeuge sein, nicht helfen aber Strafantrag gegen die Helfer stellen.

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  10. Ein Blick in das StGB zeigt schon eindeutig das alleine schon die Tatmerkmale hierfür fehlen. Da der Junge freiwillig und ohne Zutun der Badeaufsicht in´s Wasser ging und auch ohne deren Zutun unterging, fehlt die Täterschaft für eine fahrlässige Tötung, denn es ist eindeutig ein eigen verschuldeter Unfall. Eine unterlassenen Hilfeleistung liegt erst dann vor, wenn die Badeaufsicht nach bekannt werden des Unfalls keinen Notruf abgesetzt hätte, was ich mir schwer vorstellen kann. Ein Ertrinken geht in den allermeisten Fällen völlig lautlos und unspektakulär von statten und der Körper sackt zügig bis auf den Grund ab. Wenn dieser bei einem See durchaus mehrere Meter tief und nur geringe Sichtweite herrscht, kann eine Badeaufsicht nicht mehr selbst tätig werden (Eigenschutz!) und ist auf eintreffende Taucher und Bootskräfte mit Leichenankern angewiesen.

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  11. Es sind immer andere daran Schuld. Ich war früher auch Ehrenamtliche im Rettungsdienst. Ich hab’s dann aufgegeben den die Anfeindungen und klagewut der Bürger ist unglaublich. Es geht nachher nicht um den Menschen sondern wie viel kann ich an Geld herausschlagen. Deshalb nie wieder Ehrenamtlich Arbeiten

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  12. Wie traurig ist den Bitte sowas ?
    Es kann doch nicht wahr sein dass Retter oder Ersthelfer weden so was vor Gericht müssen.
    Was ist wenn niemand mehr hielt ?

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  13. Unglaublich! Zeit genug sich alles anzusehen und zu “bewerten”. Man sollte sich mal dann fragen, warum so ein Typ sich nicht selber ehrenamtlich engagiert und in Organisationen mithilft, um solche Missstände zu vermeiden! Aber nein, lieber auf dem Badetuch die Freizeit genießen, die anderen machen das schon. Armes Deutschland! Nur noch Egoisten wo man hinschaut. Am besten noch ab dem Ertrinken filmen! Dann kann man als Internetstar noch reich werden, ohne eine Schweißperlen zu vergießen. Es wird Zeit, dass ein Pflichtjahr ähnlich der Wehrpflicht für alle m/w/d eingeführt wird!

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  14. Wenn der Zeuge alles gesehen hat, dann frage ich mich warum er nicht geholfen hat ???
    Dann ist es ja unterlassene Hilfe des Zeugen …

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  15. @Klaus-Dieter, @Volker Schurig: Kennen Sie beide den Inhalt der Strafanzeige? Nein? Dann verbieten sich Ihre Kommentare. Denn diese fußen lediglich auf eine Berichterstattung von dritter Seite.

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  16. Das ist anzunehmen, jedoch hat ein zeuge Zeit um die Zeit zu messen anstatt selbst etwas zu tun. da würde ich das Blatt ganz schnell wenden und den vermeidlichen zeugen heranziehen

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  17. Wenn ein Augenzeuge nicht sofort selbst Maßnahmen unternimmt, dann stellen sich mir ganz andere Fragen. Vor allem, wer dann wirklich die Hilfeleistung unterlassen hat.

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  18. Ist denn der Zeuge vor Ort seiner Hilfeleistungspflicht nachgekommen? Oder hat er nur gefilmt.

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  19. Stellt sich doch die Frage, wie die Hilfeleistung des doch so mittelbar belasteten Opfers und Zeugen aussah? Da kommt einem doch glatt die Idee, mal zu gucken, ob 323c nicht auch für ihn einschlägig ist! Allein die Begründung der Strafanzeige (siehe den Originalartikel in der Zeitung) zeigt die Richtung …

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  20. Ich frage mich nur warum er nicht selbst versucht hat die Person zu retten…unterlassene Hilfeleistung ????

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  21. Wenn sowas durch geht dann gnade uns Gott ! Es wird doch niemand mehr bereit sein Hilfe zu leisten wenn ich zum Dank dafür vorm Richter stehe und verknackt werde !

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  22. Das ist bestimmt so ein Wichtig Tuer
    Wenn eine Person 2 STD im Wasser gelegen hat, ist es sehr Unwahrscheinlich dass die Person noch zu Retten ist

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