Wiesbaden (HE) – Seit dem 1. November 2026 gilt in Hessen die überarbeitete Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1). Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat die neue Fassung per Erlass eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Version aus dem Jahr 2006 und bringt eine Neuerung für die Feuerwehrausbildung mit: Über integrierte QR-Codes lassen sich ergänzende Videos zu den beschriebenen Tätigkeiten aufrufen.
Symbolfoto: Michael Rüffer
Die neue FwDV 1 trägt den Stand April 2026. Das hessische Innenministerium legte mit seinem Erlass vom 22. September 2026 fest, dass die aktualisierte Dienstvorschrift zum 1. November in Kraft tritt. Sie bildet damit in Hessen die Grundlage für die entsprechenden Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz.
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Eine wesentliche Neuerung ist die Verknüpfung der Dienstvorschrift mit digitalen Lerninhalten. Integrierte QR-Codes ermöglichen den direkten Zugriff auf Videos, die einzelne Tätigkeiten und Handlungsabläufe veranschaulichen.
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Die Videos sind nach den Kapiteln der FwDV 1 gegliedert. Dadurch können Feuerwehrangehörige gezielt ergänzende Inhalte zu den jeweiligen Themen abrufen. Die visuellen Darstellungen sollen insbesondere die Vermittlung der Ausbildungsinhalte unterstützen und das Nachvollziehen der beschriebenen Abläufe erleichtern. Mit der Überarbeitung wird die bisherige Fassung vom September 2006 abgelöst. Die neue Dienstvorschrift berücksichtigt die aktuellen Anforderungen an grundlegende Tätigkeiten im Feuerwehrdienst und ergänzt die bestehenden Ausbildungsgrundlagen um digitale Lernmöglichkeiten. Die neue FwDV 1 gibt es hier.