Innenministerium SH empfiehlt Stufenplan für Präsenzdienste

Ausbildung in den Feuerwehren läuft wieder an

Kiel – Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband die Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einrichtungen des Katastrophenschutzes aktualisiert. Damit reagieren die Verantwortlichen auf die geänderte Lage bei der Ausbreitung des Corona-Virus. Ab Montag, dem 15. März empfiehlt das Ministerium wieder die zuletzt vor genau einem Jahr abhängig von der Inzidenz angewandte Stufenregelung.

Symbolfoto: Unter bestimmten Auflagen will Schleswig-Holstein ab Montag den Präsenzdienst bei den Feuerwehren stufenweise wieder erlauben. (Bild: Olaf Preuschoff)

„Diese Pandemie stellt auch unsere Feuerwehrleute und Katastrophenschützer auf eine harte Probe. Das gilt für die Aufrechterhaltung der aktuellen Einsatzfähigkeit ebenso wie für die Nachwuchsgewinnung. Und deshalb bin ich erleichtert, dass wir ab der kommenden Woche wieder einen echten Präsenzbetrieb empfehlen können – wenn auch noch nach Stufen und unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen“, sagt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: „Zu keinem Zeitpunkt war die Einsatzfähigkeit gefährdet. Aber Feuerwehrdienst lebt vom Miteinander und dem persönlichen Austausch. Und nach dem eingeschränkten Dienst im Sommer 2020 schieben wir nunmehr einen riesigen Berg an Fortbildungen, Grundausbildungen und nötigen praktischen Übungen vor uns her.“

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Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bilden die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte:

  • Inzidenzwert zwischen 50 und 100 = Stufe 1
  • Inzidenzwert zwischen 35 und 50 = Stufe 2
  • Inzidenzwert kleiner 35 = Stufe 3

Je nach Stufe empfiehlt das Ministerium folgende Vorgehensweise:

Stufe 1

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke.
  • alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 2

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit zwei Gruppen.
  • Ansonsten alle Regeln wie oben beschrieben.

Stufe 3

  • Dienste mit maximal 40 Teilnehmern.
  • Ansonsten alle Regeln wie oben beschrieben.

Selbstverständlich ist zur Kontaktnachverfolgen bei allen Ausbildungsdiensten eine Anwesenheitsliste zu führen. Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen dürfen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teilnehmen.

In Abstimmung mit den Sozialministerium kann auch der Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst unter Auflagen empfohlen werden. Voraussetzung dafür soll eine feste Gruppenzuteilung und eine maximale
Gruppengröße von zehn Personen sein. Das Üben der musiktreibenden Züge in den Feuerwehren ist aktuell nur im Freien erlaubt. Öffentliche Auftritte bleiben vorerst untersagt.

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