Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 auch in NRW

Düsseldorf – Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar 2017 werden Rauchmelder auch in NRW für alle Wohnungen und Wohnhäuser Pflicht. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt ab Jahreswechsel in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die kleinen Lebensretter. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist.

Rauchmeldertag
Symbolfoto: Olaf Preuschoff

Die Rauchmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013. Ab kommendem Jahr müssen die lebensrettenden Geräte auch in Bestandsbauten angebracht werden.

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“Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden”, betont Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Text: Ann-Christin Westphal

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