Reformdebatte

Bürgermeister will Rathausmitarbeiter zur Feuerwehr verpflichten

Leutenberg (TH) – Nach einem Großbrand im Kreis Saalfeld-Rudolstadt fordert Robert Geheeb, Bürgermeister der Stadt Leutenberg, grundlegende Reformen für die Freiwilligen Feuerwehren. Unter anderem will er neue Beschäftigte der Kommunalverwaltungen zum Feuerwehrdienst verpflichten können. In den sozialen Netzwerken lösen seine Vorschläge eine breite Diskussion aus. Vor allem eine Dienstpflicht stößt auf Widerstand.

Symbolfoto: Michael Rüffer

Auslöser der Forderungen ist ein Großbrand bei einer Agrargenossenschaft in Lehesten (TH). In der Nacht zum Sonntag (18. Oktober 2026) brannte dort eine Maschinenhalle ab. Eine Frau musste nach dem Einatmen von Rauchgasen medizinisch behandelt werden, wie der MDR berichtet. Den entstandenen Schaden schätzt die Polizei auf 500.000 Euro.

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Mehr als elf Feuerwehren und zahlreiche Hilfsorganisationen waren stundenlang im Einsatz. Für den Bürgermeister der nahe gelegenen Stadt Leutenberg ist der Brand ein Anlass, grundsätzlich über die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren nachzudenken. Angesichts des demografischen Wandels, sinkender Mitgliederzahlen und steigender Anforderungen sieht er das ehrenamtliche System im ländlichen Raum vor dem Scheitern.

Drei Forderungen an die Landespolitik

Um die Einsatzbereitschaft langfristig zu sichern, schlägt Geheeb drei Gesetzesänderungen vor.

1. Hauptamtliche Unterstützung: Jede Stadt und Gemeinde soll mindestens einen hauptamtlichen Feuerwehrbediensteten beschäftigen und die dafür nötigen finanziellen Mittel erhalten. Dieser soll unter anderem Verwaltungsaufgaben, Statistik- und Nachweispflichten, Vergaben sowie die Organisation von Wartungen und Ausbildungen übernehmen. Damit will Geheeb ehrenamtliche Führungskräfte entlasten.

2. Feuerwehrdienst als Einstellungsvoraussetzung: Neue Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen sollen verpflichtet werden können, sich in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren und jährlich mindestens 40 Ausbildungsstunden zu absolvieren. Wer die Verpflichtung ohne ausreichenden Grund verweigert oder abbricht, soll nach Geheebs Vorstellung auch entlassen werden können, sofern der Feuerwehrdienst Einstellungsvoraussetzung war. Wie die Ostthüringer Zeitung berichtet, räumt der Bürgermeister selbst ein, dass eine solche Regelung rechtlich nur schwer umzusetzen wäre.

Dabei sieht das Thüringer Recht eine Verpflichtung zum Feuerwehrdienst bereits heute vor: Nach § 17 ThürBKG können Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Einwohner zwischen 18 und 50 Jahren für insgesamt bis zu zehn Jahre zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt. Geheebs Vorschlag geht jedoch einen anderen Weg: Er will die Mitwirkung in der Feuerwehr zur Einstellungsvoraussetzung für neue Beschäftigte der Kommunalverwaltungen machen. Eine solche Verknüpfung mit dem Arbeitsverhältnis ist in § 17 bislang nicht vorgesehen.

3. Verpflichtungen für Risikobetriebe: Unternehmen mit erhöhtem Brand- und Gefahrenpotenzial sollen im Rahmen ihrer Genehmigung verpflichtet werden können, ausgebildetes Personal für den örtlichen Feuerwehrdienst bereitzustellen. Geheeb nennt unter anderem Biogasanlagen, große Stallanlagen und Recyclingbetriebe. Ziel ist insbesondere eine bessere Personalverfügbarkeit am Tag.

Nach Ansicht des Bürgermeisters dürfen die Kommunen den Brandschutz nicht länger allein den ehrenamtlichen Einsatzkräften überlassen. Die Landespolitik müsse dafür neue rechtliche und finanzielle Voraussetzungen schaffen.

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Feuerwehrpflicht stößt auf deutliche Kritik

Die Vorschläge sorgen im Netz für zahlreiche Reaktionen. Besonders kritisch sehen viele Nutzer die geplante Verpflichtung neuer Verwaltungsmitarbeiter.

„Zwangsfreiwillige sind schlechte Freiwillige“, schreibt ein Kommentator. Diese Haltung findet sich in zahlreichen weiteren Beiträgen wieder. Viele verweisen darauf, dass Feuerwehrdienst eine umfangreiche Ausbildung sowie körperliche und psychische Eignung erfordert. Menschen gegen ihren Willen zum Einsatzdienst zu verpflichten, könne deshalb neue Probleme schaffen.

Statt einer Dienstpflicht wünschen sich viele Kommentierende finanzielle und organisatorische Anreize. Besonders häufig fallen Vorschläge wie zusätzliche Rentenpunkte, steuerliche Vergünstigungen, eine Vergütung von Einsatzstunden und bessere Aufwandsentschädigungen. Auch moderne Fahrzeuge, geeignete Feuerwehrhäuser und weniger Verwaltungsarbeit werden immer wieder gefordert.

Die Entlastung durch hauptamtliches Personal findet dagegen durchaus Zustimmung. Allerdings bezweifeln mehrere Kommentierende, dass finanziell angeschlagene Kommunen zusätzliche Stellen bezahlen können.

Auch Geheeb selbst verweist in der Diskussion auf die schwierige Finanzlage seiner Stadt. „Allein mein Verwaltungshaushalt ist seit 10 Jahren im Minus. Wir können keine neue Stelle schaffen“, antwortet er auf den Bericht von Thomas Heß, Bürgermeister der Landgemeinde Am Ettersberg, über die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes.

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Bürgermeister beteiligt sich an Diskussion

Geheebs Vorschlag, Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko stärker einzubinden, wird ebenfalls kontrovers diskutiert. Mehrere Nutzer, die sich selbst als Landwirte und Feuerwehrangehörige zu erkennen geben, weisen darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebe vielerorts bereits Personal und Maschinen für die Feuerwehren bereitstellen. Zusätzliche Verpflichtungen könnten gerade kleinere Betriebe belasten.

Auch auf diesen Einwand reagiert Geheeb. „Das ist wohl unterschiedlich“, schreibt der Bürgermeister. Er stellt klar, dass er nicht sämtliche Landwirte zum Feuerwehrdienst verpflichten wolle. Vielmehr müsse es bei der Genehmigung gefährlicher Anlagen möglich sein, den Betrieben zur Auflage zu machen, die örtliche Feuerwehr tagsüber mit ausgebildeten Beschäftigten zu verstärken.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion ist die Tagesverfügbarkeit. Zahlreiche Feuerwehrangehörige berichten, dass sie weit entfernt von ihrem Wohnort arbeiten und deshalb tagsüber nicht ausrücken können. Andere kritisieren Arbeitgeber, die Einsätze oder Lehrgangsbesuche erschweren würden.

Einzelne Kommentierende unterstützen Geheebs Vorstoß ausdrücklich. Sie halten die bisherigen Strukturen für nicht mehr ausreichend und begrüßen insbesondere die Ideen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Beteiligung von Betrieben. Andere plädieren für mehr hauptamtliche Kräfte oder regionale Lösungen.

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Viel Kritik, aber auch Reformbereitschaft

Die Stimmen in den sozialen Medien zeigen vor allem Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen des Feuerwehrdienstes. Neben der fehlenden finanziellen Anerkennung nennen die Nutzer den Zeitaufwand für Ausbildung und Einsätze, bürokratische Anforderungen und mangelnde Unterstützung durch Kommunen und Arbeitgeber.

Dabei richtet sich die Kritik nicht grundsätzlich gegen Geheebs Diagnose, dass die Freiwilligen Feuerwehren vor großen Herausforderungen stehen. Vielmehr herrscht Uneinigkeit über die Konsequenzen. Während einige eine stärkere gesetzliche Verpflichtung befürworten, setzt ein großer Teil der Kommentierenden auf bessere Bedingungen für freiwilliges Engagement.

Die Diskussion macht damit deutlich: Über Veränderungen am Feuerwehrsystem wollen viele mitreden. Ob eine Dienstpflicht dabei helfen kann, die Einsatzbereitschaft auf dem Land zu sichern, bleibt umstritten.

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