Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) regelt in Deutschland die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Truppmannausbildung gliedert sich in einen Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und eine Truppmannausbildung Teil 2. Die wird nach landesrechtlichen Regelungen beziehungsweise auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.
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