Ziegler-Insolvenz verhindert Auslieferungen

Giengen/Brenz (BW) – Die Insolvenz des Aufbauherstellers Ziegler hat für einige Feuerwehren offenbar massive Konsequenzen: Obwohl ihre neuen Einsatzfahrzeuge fertig produziert sind und Anzahlungen geleistet wurden, dürfen die Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden. Die Anzahlungen und Fahrzeuge gelten als Teil der Insolvenzmasse. Die betroffenen Kommunen müssten die Anzahlung noch einmal entrichten, um das Fahrzeug zu erhalten. Ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters bestätigte gegenüber feuerwehrmagazin.de, das “eine Reihe Kommunen” betroffen ist.

Dazu gehört zum Beispiel die Feuerwehr Königshain-Wiederau (Kreis Mittelsachsen, bei Chemnitz). Wie die “Freie Presse” berichtet, habe die Kommune bereits 85.830 Euro als Anzahlung für ein neues Löschfahrzeug angezahlt – im Februar, also noch vor der Insolvenz. “Nach deutschem Insolvenzrecht kann nach Insolvenzanmeldung grundsätzlich kein unbesicherter Gläubiger irgendwelche Zahlungen zurückerhalten, noch werden sie angerechnet”, erklärte der Sprecher gegenüber feuerwehrmagazin.de. Die Rechtslage sei zwingend, der Insolvenzverwalter habe keinerlei Möglichkeit, davon abzuweichen.

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Das bedeutet: Die Gemeinde muss die gezahlte Anzahlung als Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. “Wenn feststeht, wieviel Vermögen noch im Unternehmen vorhanden ist, wird nach Befriedung der besicherten Gläubiger und nach Abzug der Kosten dieses Restvermögen auf die unbesicherten Gläubiger aufgeteilt. Dabei erhält jeder Gläubiger denselben Prozentsatz auf seine Forderung”, so der Sprecher weiter. Es ist also möglich, aber nicht sicher, dass die Gemeinde Königshain-Wiederau zumindest einen Teil ihrer Anzahlung eines Tages wieder sieht. Für das neue Fahrzeug muss sie den vollen Kaufpreis bezahlen, die bereits geleistete Anzahlung also nochmals entrichten.

Laut der “Freien Presse” ist auch die Feuerwehr Großschirma aus demselben Landkreis betroffen. Auch deren Einsatzfahrzeug soll – eigentlich abholbereit – bei der Firma Ziegler stehen, doch noch kommen die Einsatzkräfte nicht ran. Trotzdem steht die Kommune etwas besser dar, als die Kollegen in Königshain-Wiederau. “Die Gemeinde hat die Anzahlung durch eine Bürgschaft gesichert. Kommunen, die über eine Anzahlungsbürgschaft gesichert sind, können den Bürgen in Anspruch nehmen. Allerdings hat Ziegler keinen Einfluss darauf, wie lange es dauert, bis die Gemeinde ihr Geld vom Bürgen zurückerhält”, heißt es seitens der vorläufigen Insolvenzverwaltung. In den meisten Fällen seien die Anzahlungen der Kommunen mit Bürgschaften gesichert worden.

Der Sprecher gab auch Entwarnung für Neubestellungen: “Dass Anzahlungen zu Insolvenzforderungen werden, ist eine Sondersituation nach einer Insolvenzanmeldung. Neubestellungen nach Insolvenzeinleitung sind sicher. Ziegler-Kunden, die jetzt Fahrzeuge bestellen, gehen kein Risiko ein.” Zudem laufe der Geschäftsbetrieb stabil, das Investoreninteresse sei nach wie vor groß.

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