Wann ist die Feuerwehr zuständig?

Tipps zum richtigen Vorgehen bei der Tierrettung

Dackel im Fuchsbau, Pferd in Morast, Kuh in Güllegrube und Schlange in Wohnung – die Liste der Alarmierungsstichworte ließe sich endlos weiterführen. Aber wann ist die Feuerwehr verpflichtet zu helfen und wann handelt es sich um einen Gefallen für die Tierbesitzer.

Das Vertikal-Tierettungsgeschirr im Einsatz bei einem Pferd, das in eine Jauchegrube gestürzt ist. Foto: BF Bern

Die Regelung, wann die Feuerwehr zu einer Tierrettung ausrücken muss, ist von Bundesland zu Bundesland verscheiden. Eines haben alle Landesgesetze gemeinsam: Um eine Zuständigkeit der Feuerwehren begründen zu können, muss das Tier in Gefahr sein. Unter einer Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden – also einer Verletzung oder dem Tod des Tieres – führen wird.

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Maßgeblich ist dabei die Prognose eines fähigen, sachkundigen und besonnenen Feuerwehrmannes zum Einsatzzeitpunkt. Typische Beispiele: Kühe aus einem brennenden Stall retten, Schweine aus einem umgestürzten Transporter befreien. Aus dieser Definition ergeben sich zwei Anhaltspunkte, an denen angesetzt werden kann, um ein Ausrücken der Einsatzkräfte einzugrenzen.

Zum Ersten muss eine  hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass das Tier zu Schaden kommen kann. Daraus folgt, dass die reine Möglichkeit einer Verletzung des Tieres nicht ausreicht. Es müssen vielmehr konkrete Tatsachen vorliegen.

Die Wahrnehmung der Bevölkerung

Die rechtlichen Grundlagen bei einer Tierrettung sind die eine Seite. Doch wie sieht es mit der öffentlichen Wahrnehmung der Handlungen der Feuerwehr aus? Ein Bürger bittet die Feuerwehr um Hilfe und die kommt einfach nicht. Schlecht. Es empfiehlt sich deshalb, bei freien Kapazitäten eine Führungskraft in einem Kommandowagen zur Lageerkundung zu entsenden. Im persönlichen Gespräch vor Ort kann der besorgte Bürger vermutlich beruhigt oder es können eventuell weitere erforderliche Schritte eingeleitet werden. Der Betroffene wird so in seiner Not nicht alleine gelassen und gut betreut. Gerade “auf dem Lande” wird das von der Feuerwehr erwartet.

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