Rekordstrafe für Iveco Magirus

Bonn (NW) – Am Mittwochmorgen gab das Bundeskartellamt in einer Pressemeldung bekannt, ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro gegen die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH verhängt zu haben. Iveco Magirus wird vorgeworfen, dass das Unternehmen mindestens seit dem Jahr 2001 gemeinsam mit drei weiteren Fahrzeugherstellern (Rosenbauer, Ziegler und Schlingmann) verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt hat.

“Mit dem heute verhängten Bußgeld haben wir den Komplex Feuerwehrfahrzeuge abgeschlossen. Unser konsequentes Eingreifen hat dem gegenseitigen Zuschustern von kommunalen Aufträgen zwischen den Herstellern ein Ende bereitet”, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. “Auf der Grundlage unserer Entscheidungen haben geschädigte Kommunen außerdem die Möglichkeit, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.” In einer Pressemitteilung wies Iveco Magirus die Vorwürfe des Bundeskartellamtes entschieden zurück. Der Fahrzeughersteller aus Ulm kündigte an, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

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“Iveco Magirus Brandschutztechnik hält die vom Bundeskartellamt verhängte Geldbuße für völlig unverhältnismäßig und diskriminierend im Vergleich zu den ebenfalls betroffenen Wettbewerbern. Das Unternehmen bestreitet die über die eigenen Erkenntnisse hinaus gehenden Behauptungen des Bundeskartellamtes, insbesondere zu Art und Umfang, Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung und deren angeblichen Auswirkungen”, erklärt Iveco Magirus in seiner Stellungnahme.

Der Sachverhalt liege mehrere Jahre zurück und habe sich unter anderem Management und anderer Führungsstruktur ereignet. Daher sei die aktuelle Geschäftsführung von den Vorwürfen nicht betroffen. Weiterhin betont Iveco Magirus, als erstes der beteiligten Unternehmen eigenständig und von sich aus das beanstandete Verhalten eingestellt zu haben. Das jetzt festgesetzte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Wenn Iveco Magirus Einspruch einlegt, muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

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