Ölspuren: Keine zwingende Nachreinigung mehr

Berlin/München – Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat eine 26 Jahre alte Bekanntmachung des Innenministeriums zur “Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen” als “überholt” bezeichnet und aufgehoben. In dieser Publikation wurde unter anderem  beschrieben, dass bei der Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen einem zweimaligen Bindemittelauftrag die Nachreinigung mit einer verdünnten Tensidlösung sowie ein Abspülen mit der mindestens 50 – 75-fachen Menge Wasser folgen musste.

“In der Zwischenzeit gab es Verbesserungen in den Produktqualitäten der Ölbindemittel, sowie Veränderungen in den Prüfmethoden und den Nachreinigungsverfahren”, teilte der Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel, GÖC, mit. Der gemeinsame Fachausschuss “Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen” (GMAG) der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. und des Technischen Hilfswerks (THW) hatten im Juni 2007 das Merkblatt DWA-M 715 “Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen” herausgegeben. In diesem Merkblatt für den Einsatz von Ölbindern auf Verkehrsflächen ist die Nachreinigung nur noch optional vorgeschrieben.”

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