Normen: KLF, MLF und LF 20 KatS

Berlin – Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat Anfang September die neuen Normen für das Kleinlöschfahrzeug (KLF), das Mittlere Löschfahrzeug (MLF, vormals Staffellöschfahrzeug StLF 10/6) sowie das Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz veröffentlicht. Neben der neuen Nomenklatur, die der Einführung des Digitalfunks sowie einer besseren Sprechbarkeit der Fahrzeugbezeichnungen im Funkverkehr geschuldet ist, waren insbesondere bei KLF und MLF die Änderung technischer Daten sowie die Anpassung der Beladung Grund für eine Überarbeitung der Normen.

Das KLF nach DIN 14530-24 “Löschfahrzeuge – Teil 24: Kleinlöschfahrzeug KLF” ist ein Löschfahrzeug mit mindestens einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 nach DIN EN 14466, einer Einrichtung zur schnellen Wassergabe, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 500 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8). Seine Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit seiner zur Löschgruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit. Beim KLF war ein weiterer Grund zur Überarbeitung der Norm neben den oben genannten die Anpassung an das geänderte Fahrerlaubnisrecht. Die wichtigsten Änderungen:

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  • Die zulässige Gesamtmasse wurde auf 4.750 kg erhöht.
  • Die Höchstgeschwindigkeit wurde aus Fahrsicherheitsgründen auf 100 km/h begrenzt.
  • Der Inhalt des Löschwasserbehälters wurde auf mindestens 500 l erhöht.
  • Die Anforderungen an die Tragkraftspritze wurden erweitert und die PFPN 10-1000 aufgenommen (vorher PFPN 6-500).
  • Bei der Einrichtung zur schnellen Wassergabe wurde das Mehrzweckstrahlrohr durch ein Hohlstrahlrohr ersetzt.
  • Die feuerwehrtechnische Beladung wurde vollständig überarbeitet und bei den Schläuchen und Armaturen an das TSF-W, bei der übrigen Beladung an das TSF angepasst.
Auf einem U 20 baute Lentner dieses MLF für die FF Rhöndorf (NW). Foto: Olaf Preuschoff

Das MLF nach DIN 14530-25 “Löschfahrzeuge – Teil 25: Mittleres Löschfahrzeug MLF” ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wassergabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Seine Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit seiner zur Löschgruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit. Das MLF ist mit seiner üblichen Gesamtmasse von 7,5 t zwischen dem TSF-W und dem LF 10 angesiedelt und soll die Lücke zwischen diesen beiden etablierten Löschfahrzeugen schließen. Gegenüber der Vorausgabe der DIN 14530-24 von April 2008 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung der Fahrzeugbezeichnung von StLF 10/6 auf MLF.
  • Die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 8.500 kg bei festgelegten Kriterien auf Wunsch des Bestellers.
  • Die feuerwehrtechnische Beladung wurde überarbeitet und an die aktuellen Löschfahrzeugnormen angepasst.
  • Die in Tabelle 2 enthaltenen Hinweise auf eine Zusatzbeladung wurden gelöscht und durch einen Verweis auf die DIN 14800-18 “Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge – Teil 18: Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge” ersetzt.
LF 20 KatS aus der aktuellen Lieferserie für das BBK, aufgebaut von Lentner auf MAN TGM 13.250 4×4 BL. Foto: Olaf Preuschoff

Der Norminhalt des DIN 14530-8 “Löschfahrzeuge – Teil 8: Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz” basiert auf dem Pflichtenheft “LF-KatS” des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Beim LF 20 KatS handelt es sich um ein Löschfahrzeug vorrangig für den Katastrophenschutz mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wassergabe, einem Löschwasserbehälter sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser – auch über lange Wegstrecken – sowie zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung von 1/8 eine selbstständige taktische Einheit. Bei der Änderung der Norm wurde neben der Umbenennung noch die Feuerwehraxt in die Beladeliste aufgenommen.

(Quelle: NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), Normen für die Feuerwehr im September 2012)

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