Fahrzeugkauf: Vergabefehler führt zu hoher Rückforderung

Geesthacht (SH) – Es war über Jahre übliche Sitte für Verwaltung und Politik in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg), bei der Beschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen gleich reihenweise von der Vergabeordnung für öffentliche Ausschreibungen abzuweichen. Drei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF) 20/16 für jeweils gut 300.000 Euro und ein Gerätewagen Logistik (GW-L) 2 wurden so an den üblichen Vorgaben vorbei zwischen 2007 und 2012 gekauft. Doch jetzt kommen die erhofften Einsparungen wie ein Bumerang zurück: Der Kreis fordert von der Stadt mehr als 50.000 Euro unrechtmäßig erhaltene Fördermittel aus der Feuerschutzsteuer von der Stadt zurück.

Der Kauf dieses Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs der Stadt Geesthacht erfolgte durch eine unrechtmäßige Vergabe. Deshalb und wegen drei anderer Beschaffungen muss die Stadt mehr als 50.000 Euro aus der Feuerschutzsteuer an den Kreis zurückzahlen. Foto: Timo Jann
Der Kauf dieses Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs der Stadt Geesthacht erfolgte durch eine unrechtmäßige Vergabe. Deshalb und wegen drei anderer Beschaffungen muss die Stadt mehr als 50.000 Euro aus der Feuerschutzsteuer an den Kreis zurückzahlen. Foto: Timo Jann

“Wir haben zunächst eine Routineprüfung durchgeführt. Als es dann Auffälligkeiten gab, haben wir genauer hingesehen”, berichtet Karsten Steffen, der Sprecher der Kreisverwaltung. Ein genauer Blick, der im Ordnungsamt der Stadt, das die Fahrzeugbeschaffungen durchführte, und auch im Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt, das das Prozedere rechtlich beurteilen sollte, scheinbar fehlte. Und im guten Glauben auf die Mitarbeiter der Verwaltung verließen sich die Politiker in den städtischen Gremien stets darauf, dem Antrag auf Abweichung von der Vergabeordnung mit ihren Beschlüssen zu folgen.

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Seitens des Kreises hatte es nun aber für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Zeitraum 2006 bis 2012 eine kreisweite Prüfung gegeben. Von 39 geprüften Beschaffungen wurden 23 beanstandet, die meisten davon in Geesthacht. Folge: Der Kreis macht eine Rückforderung von gewährten Fördermitteln aus der Feuerschutzsteuer geltend. In einem durch den Kreis und die betroffenen Kommunen anberaumtem Arbeitsgespräch wurde die Rechtslage erläutert. Den Kommunen blieb letztendlich nichts anderes übrig, als einem Vergleich zuzustimmen. 25 Prozent der akzeptiert gewährten Zuschüsse muss Geesthacht an den Kreis zurückzuzahlen, andere Gemeinden sind mit 15 Prozent besser dran. Alle zurückgeflossenen Zuschussmittel gehen erneut in den Zuweisungstopf des Kreises und werden bei künftigen Fahrzeugbeschaffungen neu verteilt.

Der Finanzausschuss der Stadt Geesthacht wird über die zwischen Stadt und Kreis getroffene Vereinbarung in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag beraten. “Das Beschaffungsverfahren war in den beanstandeten Fällen transparent und als rechtlich zulässig eingestuft worden. So genannte Abweichungen von der Vergabeordnung wurden zur Beschlussfassung mit Begründung in den Bauausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt”, schreiben der Ordnungsamtsleiter und der Leiter des RPA in der Beratungsvorlage für das Gremium. Und: “Das gesamte Verfahren war mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.” Mit dem freihändigen Vergabeverfahren, das das Ordnungsamt gewählt hatte, wurden Vorführfahrzeuge gekauft. Dadurch habe man in der Gesamtsumme einen Vorteil in Höhe von etwa 87.000 Euro erzielt, heißt es. Eine externe Vergabe, die nicht beanstandet worden wäre, hätte angeblich 25.000 Euro gekostet.

Eigentlich ist ein öffentlicher Auftraggeber bei der Wahl des Vergabeverfahrens an Wertgrenzen gebunden, es sei denn, dass besondere Umstände vorhanden sind und berücksichtigt werden können. Diese besonderen Umstände wurden vom Ordnungsamt gesehen. Denn ein Anbieter hatte der Stadt angeboten, ein entsprechendes Fahrzeug nach den Wünschen der Stadt mit erheblichem Preisnachlass als Neufahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn sich der Käufer verpflichtet, dieses Fahrzeug vorzuführen. So kam es auch – immer wieder. Sämtliche beanstandeten Beschaffungen in Geesthacht wurden als Fahrgestell von Mercedes geliefert und bei der Firma Schlingmann mit dem gewünschten Aufbau versehen. “Zweifel an der Richtigkeit der Einschätzung gab es nicht”, heißt es nun in der Beurteilung des RPA. Ob andere Hersteller auch diese Angebote unterbreiten, war nicht bekannt und wurde auch nicht nachgefragt.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat 2013 abschließend geregelt, dass die Wahl des falschen Vergabeverfahrens als schwerwiegend anzusehen ist. Bei den neuesten Beschaffungen – im Winter soll ein neues Löschgruppenfahrzeug und 2015 ein Tanklöschfahrzeug geliefert werden – hat die Stadt auf die Entwicklungen bereits reagiert und europaweite Ausschreibungen vorgenommen.

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