Entlastung der Feuerwehren

Beim Ölspur-Einsatz künftig nur noch zu zweit?

Düsseldorf – Feuerwehren dürfen künftig nur mit einem Trupp zum Einsatzstichwort „Ölspur“ ausrücken. Darauf einigten sich kommunale Spitzenverbände, der Verband der Feuerwehren in NRW, das Verkehrsministerium sowie das Ministerium des Inneren in Nordrhein-Westfalen. Laut Medienangaben erhoffen sich die Politiker durch die Maßnahme eine Entlastung der Feuerwehren. Ob die Regelung aber wirklich in der Praxis umgesetzt werden kann, ist fraglich.

Text: Philipp Jasper

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Es ist wohl das Streitthema zwischen Kommunen und Feuerwehren: das Ausrücken der Einsatzkräfte zur Ölspurbeseitigung. In einer Meldung gab das Innenministerium in Düsseldorf jetzt bekannt, dass künftig ein Trupp für den Einsatz zum Stichwort „Ölspur“ alleine ausrücken darf. Wörtlich heißt es: „Es ist ausreichend, wenn bei entsprechender allgemeiner Lage und bei entsprechendem Meldebild zur Erkundung und zur Einleitung der ersten Maßnahmen als Einsatzmittel zunächst ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung zum Einsatz kommt.“ Medienangaben zur Folge erhofft sich die Politik durch die Maßnahme eine Entlastung besonders der freiwilligen Feuerwehren. Schließlich äußert so mancher Arbeitgeber, oftmals lautstark, seine Meinung, wenn er gut bezahlte Mitarbeiter “zum Putzen” freistellen muss. Der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Scheffler begrüßte die Einigung mit den Worten: „Das ist eine gute Nachricht. Die Feuerwehr wird endlich entlastet. Das kommt besonders den freiwilligen Feuerwehren zugute.“

Das diese gut gemeinte Entlastung jedoch nur schwer umsetzbar ist, wird in der Praxis deutlich. Der Werdohler Wehrleiter Kai Tebrün gibt auf Mediennachfrage bekannt: „Wir sind eine freiwillige Feuerwehr. Bei einer reinen Ölspur alarmieren wir tagsüber zwei Löschzüge. Dann kommen natürlich immer mehr als zwei Leute, anders können wir das gar nicht steuern.“ Vielleicht brauche in Zukunft nur noch ein Zug alarmiert werden, das will Tebrün noch mit den Zugführern absprechen.

De facto werden aber auch so immer noch mehr als zwei Freiwillige alarmiert. Arbeitgeber müssen jedoch allen anrückenden Kameraden freistellen, schließlich ist unklar, wer zum Feuerwehrhaus kommt. Umsetzten lässt sich die „Trupp-Regel“ des Ministeriums wahrscheinlich nur durch die Einrichtung neuer Schleifen, die weniger Personal alarmieren. Hinzu kommt eine Veränderung in der Alarm und Ausrückeordnung (AAO).

Dann bleibt aber immer noch die Frage nach dem geeigneten Einsatzmittel für den ausrückenden Trupp offen. Werden Großfahrzeuge dafür genutzt, stehen diese dem eigentlichen Brandschutz einer Kommune nicht mehr zur Verfügung. Werden Mannschaftstransportfahrzeuge eingesetzt, kann unter Umständen nicht das gesamte benötigte Material zum Einsatzort gebracht werden. Eine Lösung wäre die Anschaffung eines Kleineinsatzfahrzeuges (KEF) mit der entsprechenden Ausstattung.

Bald schon soll eine landesweite Ausschreibung Drittfirmen verpflichten, die Aufgabe der Ölspurbeseitigung zu übernehmen. Die beiden Feuerwehrleute sollen dann vor allem die Einsatzstellen absichern und nur noch erste Maßnahmen einleiten. Wehrleiter Tebrün: “Das ist hilfreich, wird aber schon seit einem Jahr diskutiert. Bislang ist leider noch nichts passiert.”

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