Gefahrstoffbeauftragter
Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*
In unserem dreitägigen Lehrgang wird den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt, um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.
* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Zielgruppen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte, aber auch Betriebsleitung und andere Verantwortliche aus allen Branchen, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind oder anderweitig entsprechende Kenntnisse benötigen
Inhalt
- Einführung und Überblick in das Deutsche und Europäische Gefahrstoffrecht
- Innerbetriebliche Organisation
- Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefährdungen und Aufnahmewege
- Informationsermittlung, Einstufung und Kennzeichnung
- Grenzwerte und Exposition
- Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
- Substitution nach TRGS 600
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Rangfolge und Auswahl der Schutzmaßnahmen
- Anlagensicherheit und Explosionsschutz
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen mit Praxisbeispiel
- Überblick zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Entsorgung und Transport von Gefahrstoffen
- Lagerung, Anforderungen der TRGS 510
- Störfälle und Unfälle
- Gefahrstoffmanagement
- Experimentalvortrag: Praktische Vorführung der Risiken von betrieblichen Gefahrstoffen zur Sensibilisierung für den Umfang der Gefährdungen
Beginn und Ende
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10 Uhr und endet am dritten Tag um ca. 16.30 Uhr (25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD).
50735 Köln
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