Schon wieder: Bürgerbeschwerde wegen Lärm durch Feuerwehr

Sundern (NW) – Eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhielt die Freiwillige Feuerwehr Sundern (Hochsauerlandkreis) nachdem sie eine Pumpenprüfung durchgeführt hatte. Die “Westfalenpost” berichtet: Die vorgeschriebene Pumpenprüfung wurde auf dem Feuerwehrgelände innerhalb gesetzlich zugelassener Zeit durchgeführt. “Wenn dann solche Bürgerbeschwerden wegen Ruhestörung auf meinem Schreibtisch im Rathaus landen, macht mich das schon mal sprachlos”, sagt Frank Siedhoff, Sunderns Feuerwehr-Chef, gegenüber der Westfalenpost. “Mein Wunsch wäre, dass sich ein Bürger, der sich von der Feuerwehr gestört fühlt, daran erinnert, warum wir das tun, was wir tun. Wünschenswert wäre, wenn sich diese Mitbürger berufen fühlten, selbst als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann mit anzupacken, anstatt sich zu beschweren.”

Erst vor 2 Wochen berichteten wir auf feuerwehrmagazin.de über Beschwerden über “zu laute Sirenen” in Bayern.

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Hier geht’s zum Original-Beitrag: “Beschwerden wegen Lärms verärgern Feuerwehr” (19. April 2017, Westfalenpost)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle gibt der Gesetzgeber der FW 10 Minuten. Des Weiteren ist man nur komplett versichert, wenn man mit Blaulicht und Signalhorn fährt. Auch wenn dies nervig ist, bedenken Sie bitte, dass die Feuerwehr nicht ohne Grund ausrückt und die Kameraden, ebenfalls das ehrenamtlich machen.
    Ich muss morgens um halb Acht das Haus verlassen. Dennoch “opfere” ich meinen Schlaf, um Leuten zu helfen. Und da man erst an der Einsatzstelle die Lage richtig kennt, kann jede Minute wichtig sein, um Leben und Sachwerte zu schützen.

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  2. Immer slles schön zu reden bringt nichts. Lärm ist nachweislich Gesundheitsschädlich. Umso mehr, wenn man dadurch aus dem Schlaf gerissen wird. Den Körper interessiert es nicht, dass man dafür doch bitte Verständnis haben soll. Außerdem gäbe es heutzutage besserere Wege, für freie Fahrt zu sorgen, zum Beispiel durch gezieltes Schalten von Ampeln auf dem Weg zum Einsatzort.

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  3. Das Problem ist, dass die Verantwortung tragenden Feuerwehrangehörigen, hier eindeutig der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, das sogenannte Sondersignal einschalten müssen. Ansonsten kommen sie ihrer Pflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und auch der Gewährleistung der Sicherheit gegenüber den anderen Besatzungsmitgliedern des Feuerwehrfahrzeuges nicht nach.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen. Abhilfe schafft nur ein Feuerwehrhaus außerhalb von Wohngebieten. Nur das dann die Einsatzgrundzeiten bzw. Hilfsfristen nicht einzuhalten sind, was zu einer Unterversorgung der Bevölkerung hinsichtlich Brandschutz und Allgemeiner Hilfe führt, quasi auf Kosten der Sicherheit des Bürgers geht.

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  4. Ich verstehe die Arbeit der Feuerwehr und wenn sie ausrücken das Martinshorn anschalten müssen ich wohne neben der Feuerwehr die seit Jahren jetzt schon umgebaut wird sie haben die Möglichkeit zur Hauptstraße rauszufahren ein Stück oberhalb von den Haus in den ich wohne aber seit einiger Zeit fahren sie auch hinten raus eine Seitenstraße direkt an meinen Balkon vorbei mit voller Lautstärke Tag und Nacht ich erschrecke jedesmal der Lärm ist unerträglich und kaum auszuhalten einige Mieter haben sich schon beschwert aber es hat nichts gebracht wir finden es unmöglich das man dagegen nichts unternehmen kann und keine Rechte hat sich dagegen zu wehren

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