Öffentlichkeitsarbeit: Sperrfrist für Unfallmeldungen

Rotenburg/Wümme (NI) – Ein Unfall geschieht – und noch ehe Verwandte eines verletzten oder getöteten Opfers von Polizei und Seelsorger offiziell informiert werden können, erhalten die schon Bescheid- durch Beiträge in sozialen Netzwerken oder durch Websites. Die Öffentlichkeitsarbeit im Netz und nicht zuletzt in “Social Networks” stellt deshalb auch die Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren vor Herausforderungen. Im niedersächsischen Landkreis Rotenburg haben sich die Pressesprecher ganz bewusst selbst eine Sperrfrist gesetzt, berichtet “kreiszeitung.de”. Erst nach 24 Stunden soll seitens der Feuerwehren online über Einsätze mit Verletzten und Toten berichtet werden – um nicht mit der gut gemeinten Öffentlichkeitsarbeit zusätzlichen Schaden bei den Betroffenen und Hinterbliebenen anzurichten. Und die Feuerwehr appelliert an die Menschlichkeit – auch Schaulustige sollten auf schnelle Beiträge im Netz verzichten.

Artikel: “Eine neue Art des Gaffens” (kreiszeitung.de, 5. Januar 2015)

Symbolfoto: Ein Foto im Einsatz ist schnell gemacht - und auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit schnell veröffentlicht. Im Landkreis Rotenburg setzt die Feuerwehr auf eine selbst auferlegte Sperrfrist. Foto: 7aktuell.de/Eyb
Symbolfoto: Ein Foto im Einsatz ist schnell gemacht – und auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit schnell veröffentlicht. Im Landkreis Rotenburg setzt die Feuerwehr auf eine selbst auferlegte Sperrfrist. Foto: 7aktuell.de/Eyb

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