Warnung vor mangelhafter Hitzeschutzkleidung

Berlin – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor der Benutzung von Hitzeschutzkleidung Typ 3 der Firma Kontex GmbH, die laut Herstellerangaben nach den Normen DIN EN 1486:2008 und 1486:1996 gefertigt wurden. Tests haben ergeben, dass die Anzüge wesentliche sicherheitstechnische Anforderungen nicht erfüllen und eine Gefahr mit erheblichem Verletzungsrisiko für Einsatzkräfte darstellen.

Symbolfoto: Hegemann

Bereits im Jahr 2013 wurde festgestellt, dass ein Vollschutzanzug von der Kontex GmbH die thermischen Anforderungen nach DIN EN 1486:2008 “Wärmeübergang Strahlung” und “Wärmeübergang Flamme” nicht erfüllt. Für Einsatzkräfte wurde damals durch diese Erkenntnis eine akute Gefahr für die Anzugträger im Einsatz erkannt und ein entsprechender Warnhinweis von der DGUV veröffentlicht (feuerwehrmagazin.de berichtete). Die betroffenen Anzüge wurden von Kontex als Hersteller inzwischen zurückgerufen.

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In den Jahren 2009 und 2010 brachte Kontex aber auch Hitzeschutzkleidung Typ 3, jedoch “nach zurückgezogener Norm”, also nach DIN EN 1486:1996 “Schutzkleidung für die Feuerwehr – Prüfverfahren und Anforderungen für reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung”, in Verkehr. Auch hier kamen nun Zweifel an der Normkonformität der Hitzeschutzkleidungen auf, die mit dem Hinweis “nach zurückgezogener Norm” verkauft wurden. Wegen des Verdachts wurde eine Stichprobenprüfung gemäß DIN 1486:1996 beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV durchgeführt. Hier stellte man fest, dass der geprüfte Anzug nicht dem Baumuster glich und die Kriterien für Strahlungswärme, konvektive Wärme und Kontaktwärme nicht erfüllte und auch dieser Schutzanzug seinen Anforderungen nicht gerecht werden kann.

Das Sachgebiet “Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen” im Fachbereich “Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz” der DGUV empfiehlt daher, auch die Hitzeschutzkleidung nach DIN EN 1486:1996 der Kontex GmbH nicht mehr zu verwenden. 

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