Ehemalige Bundesgeschäftsführerin des DFV stimmt Vergleich zu

Prozess gegen DFV endet mit Vergleich

Berlin – Die ehemalige Geschäftsführerin des Deutsch Feuerwehrverbands, Dr. Müjgan Percin, hatte vor einem Jahr ihren Arbeitgeber wegen Diskriminierung und sexueller Belästigung verklagt. Jetzt endete der Prozess mit einem Vergleich. Das Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen und Aufregung gesorgt.

Symbolfoto und Montage: Feuerwehr-Magazin

“In dem Verfahren kam es zu einem Vergleich gemäß § 278 Absatz 6 ZPO, das heißt die Parteien haben dem Gericht eine außergerichtliche Einigung mitgeteilt, die gerichtlich festgestellt wurde”, erklärt Dr. Andrea Baer, Pressesprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. “Der Inhalt des Vergleichs, der nicht in einer öffentlichen Verhandlung geschlossen wurde, wird nicht mitgeteilt.”

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“Dr. Müjgan Percin hat ihr seit dem 1. März 2016 bestehendes Angestelltenverhältnis als Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Feuerwehrverbandes zum 31. August 2021 gekündigt”, führt Silvia Oestreicher, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DFV, aus. “Außerdem hat Frau Dr. Percin erklärt, die von ihr erhobenen Vorwürfe nicht weiter zu verfolgen. Damit ist zugleich das Verfahren vor dem Arbeitsgericht beendet.” Über die Höhe des Vergleich wollte auch der DFV keine Auskunft gegeben.

Seitens des DFV soll eine Aufarbeitung der erhobenen Vorwürfe erfolgen. “Wir haben uns hierzu bereits beraten lassen und wollen im nächsten Schritt Vertreterinnen der Feuerwehrfrauen sowie externe Expertise einbinden”, erklärt Oestreicher. “Es geht hier ausdrücklich darum, eine Kultur zu verstetigen, die alle Grundsätze und Werte der Gleichbehandlung enthält.”

Vorwürfe: Diskriminierung und Sexismus 

Meldung vom 10. August 2020. Text: Jan-Erik Hegemann, Chefredakteur Feuerwehr-Magazin

Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband kommt einfach nicht zur Ruhe. Vor dem Landesarbeitsgericht läuft seit Montag ein Verfahren der Bundesgeschäftsführerin Dr. Müjgan Percin gegen ihren Arbeitgeber. Es geht um Diskriminierung und sexuelle Belästigung.  

Als erstes Medium hatte die taz berichtet, dass die türkischstämmige Juristin Dr. Müjgan Percin den Deutschen Feuerwehrverband verklagt habe. Die Klägerin sei von ihrem eigenen Dienstherrn “in systematischer Weise wegen ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert und sexuell belästigt worden”, heißt es in dem Artikel.

Percin war vom damaligen DFV-Präsidenten Hartmut Ziebs 2016 zur Bundesgeschäftsführerin berufen worden. Damals löste diese Personalentscheidung “nicht nur Begeisterung aus”, wie es Insider ausdrücken. Angeblich sollen sich Präsidiumsmitglieder an ihrer Herkunft gestört haben. Ziebs hielt gegen alle Widerstände an seiner Personalentscheidung fest. Nach einem öffentlich ausgetragenen Machtkampf an der Spitze des DFV trat Ziebs zum 31. Dezember 2019 schließlich zurück. Zu diesem Zeitpunkt war Percin bereits krankgeschrieben. Sie ist es bis heute.

Verband wehrt sich gegen die Vorwürfe

Der Deutsche Feuerwehrverband reagierte am Montag mit einer Pressemitteilung auf das Verfahren in Berlin und die Berichterstattung. Wörtlich heißt es: “Im Deutschen Feuerwehrverband (DFV), seinen Mitgliedsverbänden und in den Feuerwehren haben Diskriminierungen und Sexismus keinen Platz. Wir legen als Gemeinschaft der Feuerwehr großen Wert auf Gleichberechtigung und Respekt. Der DFV wehrt sich gegen aktuelle Gerüchte und Vorverurteilungen seiner Organmitglieder und Beschäftigten sowie seiner Mitgliedsverbände deutlich.

Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.

Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.”

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Die mangelnde Transparenz und nicht öffentliche Aufarbeitung ist eines Verbandes, der für sich in Anspruch nimmt 1 Million Feuerwehrangehörige zu vertreten, aus meiner Sicht unwürdig und unakzeptabel. Leider wird hier erneut Vertrauen verspielt.

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