Unfallkasse warnt vor Hitzeschutzkleidung

Hannover – Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) warnt unter Berufung auf die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung vor Hitzeschutzkleidung der Firma „Kontex GmbH“ (Schorndorf) mit der Bezeichnung „Art. Feuerwehr Typ 3.” Diese erfülle Mindestanforderungen nicht, wie aktuelle Untersuchungen zeigten.

Symbolfoto: Sven Buchenau

Bereits am 16. August 2013 hatte das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine entsprechende Produktwarnung herausgegeben. Das Institut für Arbeitsschutz stellte nach Überprüfungen fest, dass die Mindestanforderungen „Wärmeübergang Strahlung“ und „Wärmeübergang Flamme“ bei der genannten Hitzeschutzkleidung nicht erfüllt wurden.

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Die FUK rät niedersächsischen Feuerwehren davon ab, diese Schutzkleidung im Einsatz- und Übungsdienst einzusetzen. Bei einer thermischen Belastung müsse der Träger mit einem ernsthaften Gesundheitsschaden rechnen. Eine offizielle Untersagungsverfügung liegt indes noch nicht vor.

Text: Malte Degener

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