Illertissen (BY) – In einem neuen Verkehrskonzept plant die Stadt Illertissen im Kreis Neu-Ulm eine Ausweitung der Tempo-30-Zonen. Doch Kreisbrandrat Alfred Raible bezweifelt, dass die Feuerwehr dann noch ihre Hilfsfrist einhalten kann.
Mitte Oktober hatte der Stadtrat die Geschwindigkeitsregelungen beschlossen. In den betreffenden Bereich fällt auch das Feuerwehrhaus der freiwilligen Feuerwehr. Feuerwehrkommandant Erik Riedel befürchtet nun, dass seine Kameraden in Zukunft nach der Alarmierung länger zur Wehr brauchen könnten.
Laut der Illertisser Polizei könnten die Aktiven im Einsatzfall Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen. Die in diesem Paragrafen geregelten „Sonderrechte“ würden schnelleres Fahren zulassen, sofern die Fahrweise den übrigen Verkehr nicht gefährde. Feuerwehrchef Riedel glaubt dennoch, dass es zeitliche Probleme geben könne. Im bayrischen Feuerwehrgesetz ist eine Hilfsfrist von zehn Minuten nach Eingang eines Notrufes festgelegt.