Aus Saarbrücken an die Küste

Josef Schun jetzt Amtsleiter in Wilhelmshaven

Wilhelmshaven (NI) – Branddirektor Josef Schun, vormals Chef der Feuerwehr Saarbrücken, ist der neue Mann an der Spitze der Feuerwehr Wilhelmshaven. Das teilte die Feuerwehr am Donnerstag in einem Facebook-Post mit. Oberbürgermeister Carsten Feist vereidigte den 43-Jährigen als Nachfolger von Steffen Lutter. Lutter war seit dem vergangenen Sommer nicht mehr an der Spitze, Stellvertreter Michael Weise hatte die Feuerwehr seit dem kommissarisch geführt.

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Zur Vorgeschichte:

Saarbrücken: BF-Chef Schun seit heute wieder im Dienst

Saarbrücken – Viele hatten nicht damit gerechnet: doch heute kehrt Saarbrückens Feuerwehrchef Josef Schun auf seinen Posten in der saarländischen Landeshauptstadt zurück. Dies bestätigte ein Sprecher der Stadtverwaltung gestern gegenüber dem Feuerwehr-Magazin. Schun war – mit seiner Zustimmung – für einige Monate zur Berufsfeuerwehr Dortmund abgeordnet gewesen. Nun wollen alle Beteiligten in Saarbrücken einen Neuanfang wagen.   

Saarbrückens neuer Oberbürgermeister Uwe Conradt, der Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz, Josef Schun, und der stellvertretende Amtsleiter, Stefan König, haben sich am Donnerstag, 14. November, auf Leitlinien zur künftigen Zusammenarbeit im Amt verständigt. Einen zwischen dem Oberbürgermeister, Josef Schun und Stefan König vorabgestimmten Entwurf der Leitlinien hatte Uwe Conradt zuvor mit dem Wachmannschaftsbeirat weiterentwickelt und in einer Mitarbeiterversammlung vorgestellt. Uwe Conradt: „Die Mannschaft und Josef Schun sind bereit, einen guten Neuanfang im Sinne dieser Stadt zu starten.“

„Als neuer Oberbürgermeister habe ich mir, von den zurückliegenden Auseinandersetzungen unbelastet, zunächst ein Bild von der Situation bei der Berufsfeuerwehr gemacht“, erklärte Conradt weiter. Er habe schnell entschieden, das Amt für Brand- und Zivilschutz zur Chefsache zu erklären. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss wurde Ende Oktober gefasst, seit dem 1. November ist das Amt im Hauptdezernat des Oberbürgermeisters angesiedelt. Der bisherige Sicherheitsdezernent Harald Schindel (Linke) ist seitdem faktisch nur noch für den Zoo, die Datenverarbeitung und das Sportamt zuständig.

Josef Schun wird nach seiner Abordnung an die Stadt Dortmund am Freitag, 15. November, wieder seinen Dienst in Saarbrücken antreten. „Die fachliche Kompetenz und persönliche Integrität von Josef Schun sind unbestritten. Er ist Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz, das haben auch die Verwaltungsgerichte eindeutig entschieden“, erklärte Conradt. „Es ging mir in den vergangenen Wochen nun darum, eine Lösung zu finden, die sachgerecht ist und meiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Feuerwehrleuten gerecht wird. Ich bin guter Hoffnung, dass uns das mit den vereinbarten Leitlinien gelingen wird. Es ist jetzt auch wichtig, die Reputation von Josef Schun wiederherzustellen. Ich danke ihm und der Mannschaft für die Bereitschaft, den Neubeginn gemeinsam zu gestalten.“  

Der Oberbürgermeister weiter: „Die Leitlinien sollen die Kommunikation und ein funktionierendes Miteinander in der Truppe fördern. Sie sollen dazu dienen, die Rückkehr Josef Schuns positiv zu begleiten. Ich werde mich persönlich in diesen Prozess einbringen und mich regelmäßig über die Situation in der Berufsfeuerwehr informieren. Ich danke der gesamten Mannschaft, die es geschafft hat, in den zurückliegenden Monaten die Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr unter Beweis zu stellen.“

Der ehemalige Sicherheitsdezernent Harald Schindel bei seiner Rede auf der Delegiertenversammlung des DFV in Saarbrücken. Foto; Benkert

Die Vorgeschichte

Im Oktober 2019 hatte Schindel noch als Vertreter des Oberbürgermeisters auf der Delegiertenversammlung des DFV eine Rede gehalten. Er bleibt zwar noch regulär bis zum Ende seiner Amtszeit im nächsten Jahr Dezernent in Saarbrücken, aber sein Kernaufgabenfeld Sicherheit und damit auch die Feuerwehr hat der OB nun zur Chefsache erklärt. Nicht nur die CDU im Saarbrücker Stadtrat hatte Schindel in der Vergangenheit unter anderem wegen der Auseinandersetzungen um die beiden Chefs der Freiwilligen und de Berufsfeuerwehr heftig kritisiert.

Auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft im Saarland begrüßte den Plan des neuen Saarbrücker Oberbürgermeisters, das Thema Sicherheit zur Chefsache zu machen. “In der andauernden Konfliktsituation der Saarbrücker Feuerwehr – sowohl bei den Profi-Rettern als auch in den Reihen der Ehrenamtlichen – hat der Sicherheitsdezernent nach unserer Ansicht nicht zu einer Lösung beitragen können”, so der Landesvorsitzende der DFeuG Dirk Wilhelm. “Aber auch bei der jahrelangen Verzögerung in der Vorlage eines Brandschutzbedarfsplanes, der nach unserer Meinung stark fehlerbehaftet ist, hat Schindel offensichtlich keine gute Figur gemacht”, so Wilhelm weiter. Die extrem angespannte Personalsituation bei der Berufsfeuerwehr, verbunden mit einer deutlichen Verschlechterung der Aufstiegschancen durch Absenkung der Laufbahnausbildung, führen bei den Kolleginnen und Kollegen zu gesteigerter Frustration. “Wir hoffen sehr, dass der neue OB Conradt nun endlich die Konfliktsituation innerhalb der Saarbrücker Feuerwehr löst und zu einer einvernehmlichen Lösung beiträgt. Wir stehen jedem Gespräch dahingehend offen gegenüber, um die Saarbrücker Feuerwehr zukunftsorientiert und schlagkräftig aufzustellen.”

Die Ratsfraktion der Linken kritisierte Conradt für seine Entscheidung. Sie sieht darin einen politischen Coup auch vor dem Hintergrund der Thüringen-Wahl, wo die CDU ihren Rang als stärkste Partei an de Linke verloren hat.

Feuerwehrchef siegt erneut vor Gericht

Saarbrücken – Aktuell absolviert der Leiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, Josef Schun, ein Praktikum bei der Feuerwehr Dortmund. Er hatte dieser Lösung ausdrücklich zugestimmt. Mitte November 2019 könnte er nach Saarbrücken und auf seinen alten Posten zurückkehren. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis wies mit Beschluss vom 4. September 2019 (1 B 153/19) die Beschwerde der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. April (2 L 1717/18) zurück. Und auch in einem weiteren Verfahren war Schun erfolgreich. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes untersagte mit Beschluss vom 20. September 2019 die Herabsetzung des Feuerwehrchefs.

Die Redaktion des Feuerwehr-Magazins erreichte eine Pressemeldung der Rechtsanwälte Redeker/Sellner/Dahs. Diese Kanzlei vertritt Josef Schun. In der Pressemeldung heißt es: Das Verwaltungsgericht des Saarlands verbot dem Personalratsvorsitzenden der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bernd Schumann, wesentliche Teile einer Pressemitteilung vom 12. März 2019, die sich mit einer Rückkehr von Josef Schun als Leiter der Feuerwehr befasste, erneut zu äußern. Die in der Pressemitteilung veröffentlichten Aussagen seien geeignet, das berufliche Ansehen von Josef Schun “in einer nicht mehr gut zu machenden Weise in der Öffentlichkeit herabzusetzen”, so das Verwaltungsgericht. Wie gerichtlich wiederholt festgestellt worden sei, beruhe die Pressemitteilung “auf einer nach objektiven Maßstäben nicht haltbaren Würdigung des Sachverhalts”.  

Die Presseerklärung vom 12.03.2019 verstoße gegen das Willkürverbot und entspräche nicht dem Sachlichkeitsgebot. Sie lasse in ihrem Tonfall “eine emotionale Distanz vermissen”. Dem Leser dränge sich zudem die Schlussfolgerung auf, der Antragsteller trage allein Schuld am Scheitern von Lösungsversuchen. Wie zuletzt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.09.2019 ausführlich und überzeugend dargelegt habe, sei eine solche Schlussfolgerung nicht haltbar. Schließlich kritisiert das Verwaltungsgericht, dass der Personalrat “unbeeindruckt” von den Erfolgen Josef Schuns sowohl vor dem Verwaltungsgericht (09.04.2019) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (04.09.2019) keine Veranlassung gesehen habe, von den Darstellungen in seiner Pressemitteilung vom 12.03.2019 abzurücken (Aktenzeichen: 2 L 341/19).

Rückblick: Was bisher geschah

Der Streit um den Chef der Berufsfeuerwehr Saarbrücken sorgte wochenlang für Gesprächsstoff. Aktuell absolviert Josef Schun ein Praktikum in Dortmund. Bevor er dieses antrat, hieß es, er würde auf seinen Posten zurückkehren. Daraufhin meldeten sich viele Berufsfeuerwehrleute krank. Freiwillige Kräfte stellten den Brandschutz in der Landeshauptstadt sicher. Das Feuerwehr-Magazin berichtet in der November-Ausgabe 2019 ausführlich darüber, wie die Freiwilligen diese Aufgabe gemeistert haben. Der Bund der Steuerzahler des Saarlandes hat bei der Stadt Saarbrücken nach den Kosten dieses Einsatzes nachgefragt.

Der Streit um Saarbrückens Feuerwehrchef Josef Schun wird für die Stadt Saarbrücken richtig teuer. Symbolfoto: Becker & Bredel

Rund 14 Tage haben Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Saarbrücken sozusagen die erkrankten Kollegen der Berufsfeuerwehr vertreten. Mehr als 90 Berufsfeuerwehrleute hatten sich krankgemeldet. Dafür mussten die Freiwilligen vom Dienst in ihren Berufen freigestellt werden. Nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler Saarland sind bisher an die Arbeitgeber bereits knapp 95.000 Euro gezahlt worden. Saarbrückens Bürgermeister Ralf Latz bestätigte, dass aber noch weitere Anforderungen von den Arbeitgebern vorliegen. Es müsse also mit weiteren Zahlungen gerechnet werden. Außerdem zahlt die Stadt dem Feuerwehrchef während des Praktikums die vollen Bezüge.  

BF-Chef Josef Schun absolviert eine 6-monatige Hospitanz in einer anderen Dienststelle. Mitte November könnte er nach Saarbrücken zurückkehren. Foto: bub / Becker & Bredel

Chronik der Ereignisse

Josef Schun, Leiter des städtischen Amtes für Brand- und Zivilschutz in Saarbrücken, wird wohl vorerst doch nicht auf seinen Posten zurückkehren. Wie die Landeshauptstadt in einer Pressemitteilung bekannt gab, sei es mit dem Feuerwehrbeamten zu einer vorläufigen außergerichtlichen Einigung gekommen. Schun habe seine Bereitschaft erklärt, “im Wege einer Abordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Monaten eine Hospitanz bei einer anderen Dienststelle wahrzunehmen.” Für diesen Zeitraum übernehme die Stadt Saarbrücken die Personalkosten des Leitenden Branddirektors. Der Zeitraum solle genutzt werden, “um eine dauerhafte Beilegung der laufenden Auseinandersetzungen zu verhandeln.” Mit den sofort beginnenden Verhandlungen sollen keine Erklärungen zum Verfahrensstand an die Öffentlichkeit mehr erfolgen.

An seinem ersten Arbeitstag am Dienstag, 23. April 2019, hat sich Josef Schun nur kurz in der Feuerwache 1 der BF Saarbrücken aufgehalten. Wie die Saarbrücker Zeitung schreibt, habe er sich noch am selben Tag krank gemeldet. Zur für den Nachmittag angekündigten offiziellen Amtsübernahme sei es daher nicht mehr gekommen.

Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Jetzt meldet sich der Leiter der Saarbrücker Berufsfeuerwehr krank” (Saarbrücker Zeitung, 23. April 2019)

Josef Schun, Leiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, sei nach Monaten auf seinen Posten zurückgekehrt, berichtet der Saarländische Rundfunk (SR). Das Verwaltungsgericht hatte eine Fristverlängerung (siehe unten) abgelehnt. Nach Angaben des SR wolle Schun erst bei einer Beiratssitzung am Mittwoch Stellung dazu nehmen, wie  er sich die weitere Zusammenarbeit mit Feuerwehr vorstelle. Die personelle Situation habe sich zwischenzeitlich etwas entspannt. Von den 98 krank gemeldeten Kollegen seien mittlerweile wieder 40 gesund und wieder im Dienst. 

Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Feuerwehrchef Schun wieder im Dienst” (Saarbrücker Rundfunk, 23. April 2019)

Immer noch keine Ruhe eingekehrt ist bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Symbolbild: Benkert

Bislang seien 28 der mittlerweile 98 kranken Berufsfeuerwehrleute kontrolliert und keine ungerechtfertigten Krankschreibungen festgestellt worden, meldete die Saarbrücker Zeitung am Dienstagnachmittag. Den Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Rückkehr des Feuerwehrchefs Josef Schun aufzuschieben, hat das Oberverwaltungsgericht jedoch abgelehnt. Das heißt im Klartext: Schun kann auf seinen Posten zurückkehren.

Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Gericht lehnt weiteren Aufschub ab – Feuerwehrchef kann zurückkehren” (Saarbrücker Zeitung, 16. April 2019)

Sind sie wirklich krank? Zumindest das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) scheint seine Zweifel zu haben, das tatsächlich über 90 Beamte der Berufsfeuerwehr Saarbrücken seit Donnerstag beziehungsweise Freitag arbeitsunfähig sind. Deshalb hat es die Stadt angewiesen, die Betroffenen bis Dienstag, 12 Uhr zur Durchsetzung der Dienstleistungspflicht amtsärztlich untersuchen zu lassen.

Das OVG hatte am Freitagnachmittag, 12. April, entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. April, wonach der Saarbrücker Feuerwehrchef Josef Schun auf seinen bisherigen Dienstposten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumzusetzen ist, einstweilen bis zum 16. April, 12 Uhr, auszusetzen. Dieser Beschluss erfolgte jedoch unter der Maßgabe zur amtsärztlichen Untersuchung. “Die Landeshauptstadt hat unverzüglich die möglichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um der Maßgabe des Gerichtes zu entsprechen. Entsprechende Schreiben an die rund 90 betroffenen Beamten wurden umgehend gefertigt und postalisch versendet. Zudem hat die Landeshauptstadt den Regionalverband als zuständige Behörde umgehend über den Beschluss des OVG informiert”, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeshauptstadt von Samstag.

In einer weiteren Pressemitteilung am Sonntag teilte die Stadt mit, dass derzeit die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren in den Regionalverbandskommunen über die Haupteinsatzzentrale (HEZ) der Berufsfeuerwehr am Hessenweg wieder wie gewohnt funktioniere. Die Unterstützung bei der Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle auf dem Winterberg ist nicht mehr notwendig. Im Laufe des Samstags, 13. April, sei zudem eine Löscheinheit – bestehend aus zwei Einsatzfahrzeugen auf der Feuerwache 1 im Hessenweg – wieder besetzt. Eine ausreichende Besetzung der Rettungswagen war durch das noch vorhandene Personal der Berufsfeuerwehr in den vergangen Tagen ohnehin gesichert.

Diese Einsatzfähigkeit, so die Pressemitteilung weiter, kann bis zur Genesung der erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraussichtlich sichergestellt werden. Die Besetzung erfolgt über nicht krank gemeldete Beamte, die zum Teil aus dem Urlaub zurückgekehrt sind oder auf freie Diensttage verzichten. Ein regulärer Einsatzbetrieb der Berufsfeuerwehr wird aufgrund des hohen Krankenstandes vorerst aber weiterhin nicht möglich sein. Von 31 planmäßig vorgesehenen Einsatzkräften waren am Samstagnachmittag 18 im Dienst – wovon elf auf den Rettungsdienst entfallen.

Szene vom Wochenende: In der großzügigen Fahrzeughalle des LBZ 18 sind Tische und Stühle aufgebaut, an denen die Wachmannschaft gemeinsam isst. Foto: Benkert

Daher kann der Brandschutz weiterhin nur mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet werden. Allerdings kann die Belastung für die Freiwilligen Feuerwehrleute durch die teilweise Wiederbesetzung auf der Feuerwache 1 deutlich reduziert werden. Bisher mussten rund 30 Feuerwehrleute rund um die Uhr bereitstehen, jetzt werden noch 17 benötigt. Die Freiwilligen Feuerwehren haben zur Sicherstellung ihrer Einsatzbereitschaft einen Dienstplan bis einschließlich Ostermontag erstellt. So lange sind im Löschbezirk (LBZ) 12 Burbach-Malstatt ein Hilfeleistungs-Löschfahrzeug, ein Löschfahrzeug, eine Drehleiter sowie ein Einsatzleitwagen besetzt.

Hans-Werner Schmitz, stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken: “”Wir sehen das als ganz normalen Einsatz für die Feuerwehr, wie jeden anderen auch. Letztlich ist die Situation jetzt nicht anders, wie wenn im normalen Dienstbetrieb beide Wachen der Berufsfeuerwehr im Einsatz sind.”

Auch am Freitag zahlreiche Krankmeldungen
bei der Saarbrücker Berufsfeuerwehr

Saarbrücken – Update zur schwierigen Lage bei der Saarbrücker Berufsfeuerwehr: Nachdem sich bereits am Donnerstagmorgen zahlreiche Kollegen krank gemeldet hatten, sodass die Freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehrhäuser besetzen mussten, um den Brandschutz aufrecht erhalten zu können, sah die Lage am heutigen Freitag nicht viel besser aus. “Von den üblicherweise 36 im Dienst befindlichen Kollegen waren 13 zum Dienst erschienen”, heißt es von Seiten der Feuerwehr. “Alle anderen meldeten sich krank, sodass die Berufsfeuerwehr derzeit im Bereitschaftsdienst von der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt wird.”

In der Stadt Saarbrücken müssen derzeit die Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz sicherstellen. Aufgrund zahlreicher Krankmeldungen ist die BF extrem eingeschränkt. Symbolfoto: Benkert

Wobei sich elf Einsatzkräfte – alles Angestellte – auf die Fahrzeuge des Rettungsdienstes verteilen und zwei für eine der beiden Drehleitern der BF Saarbrücken zur Verfügung stehen. Außerdem seien derzeit zwei Kollegen des Führungsdienstes anwesend. “Somit wird der Brandschutz durch die Freiwilligen Feuerwehren und die verbliebenen Kollegen der Berufsfeuerwehr sichergestellt”, so der Sprecher weiter. Auch die Leitstelle des Regionalverbandes ist von den Krankmeldungen betroffen. Daher werden die Feuerwehren der zehn Städte und Gemeinden über die Integrierte Leitstelle des Saarlandes auf dem Saarbrücker Winterberg alarmiert.

Landeshauptstadt stellt Antrag auf Aussetzung
des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht

In einer Pressemitteilung hat sich Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz zur aktuellen Situation erklärt:

„Die Sicherheit in Saarbrücken und den Regionalverbandsgemeinden ist bis Montag vorerst gesichert. Nachdem sich gestern ein außergewöhnlich hoher Krankenstand bei der Berufsfeuerwehr eingestellt hat, habe ich umgehend die notwendigen Schritte zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Landeshauptstadt auf den Weg gebracht. Zum einen kann der Brandschutz durch die Besetzung verschiedener Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet werden. Eine ausreichende Besetzung der Rettungswagen ist durch das noch vorhandene Personal der Berufsfeuerwehr ebenfalls gesichert.

Zum anderen hat der Sicherheitsdezernent Harald Schindel am gestrigen Abend in einem kurzfristig anberaumten Treffen in meinem Auftrag die Wehrführer im Regionalverband sowie den Leiter der Integrierten Leitstelle auf dem Winterberg über die aktuelle Lage informiert und mit diesen gemeinsam einen Weg gefunden, die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren in den Regionalverbandskommunen sicherzustellen. Dies wird dank der Unterstützung der Integrierten Leitstelle möglich.

Ich habe heute Morgen in einem Treffen die Bürgermeister der Regionalverbandskommunen über den aktuellen Stand informiert, nachdem ich sie bereits gestern Abend telefonisch vorab unterrichtet hatte. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Beteiligten – und ganz besonders bei den Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren – für ihr Engagement bedanken.“

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz erklärt zudem, dass die Landeshauptstadt aufgrund der aktuellen Lage, die eine dauerhafte Gewährleistung der Sicherheit in Saarbrücken und im Regionalverband in hohem Maße gefährdet, Rechtsmittel gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt hat. Dem Beschluss zufolge müsse Josef Schun wieder zurück auf seinen vorherigen Posten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumgesetzt werden. Britz: „Die Landeshauptstadt hat heute einen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht gestellt, um zu erreichen, dass die Rückumsetzung nicht erfolgen muss.“

Mehr Infos zum Thema:

Der Saarbrücker Sicherheitsdezernent Harald Schindel (Die Linke) beantwortete gestern Abend die Fragen des Saarländischen Rundfunks zum Thema so:

Von einer Helmniederlegung vor dem Rathaus sowie einem geplanten Schweigemarsch von der Wache 1 im Hessenweg am Freitag hatten die Kollegen der BF Abstand genommen. Sie fürchteten Repressalien beziehungsweise arbeitsrechtliche Schritte.

Mehr zum Thema Feuerwehr Saarbrücken:

Landgericht bestätigt: Saarbrücker
Feuerwehrchef hat sich nicht strafbar gemacht

Saarbrücken – Der ehemalige Chef der Berufsfeuerwehr in der saarländischen Landeshauptstadt, Josef Schun, hat sich laut Landgericht Saarbrücken weder wegen Betrugs noch wegen Untreue strafbar gemacht. Dies gaben die Rechtsanwälte Schuns in einer Presseerklärung bekannt.

Im Rahmen einer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Feuerwehrchef vorgeworfen, die amtierende Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz im Zusammenhang mit der Spende eines ausgemusterten Feuerwehrfahrzeugs an einen Verein getäuscht zu haben, in dem Schun Mitglied war. Dieser hätte seiner Dienstherrin den wahren Wert des Wagens nicht genannt und sie damit zu der Spende bewegt.

Zur Vorgeschichte: Am 13. Dezember 2017 hatte die Stadt Saarbrücken in einer Pressemitteilung die Nachricht veröffentlicht, dass Josef Schun vorübergehend vom Dienst freigestellt würde. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hatte den Schritt bereits am 12. Dezember vollzogen. Die Suspendierung gelte für maximal 3 Monate, hieß es.

Bei einem Brand am 3. Dezember 2017 waren in Saarbrücken vier Bewohner eines Mehrfamilienhauses gestorben. Fünf Feuerwehrleute zogen sich Rauchgasvergiftungen zu. Bei dem Einsatz war eine Drehleiter ausgefallen. Nach dem Brand hatten zahlreiche Einsatzkräfte massive Vorwürfe gegen die Einsatzleitung und das Verhalten ihres Chefs erhoben. „Dadurch ist das Vertrauensverhältnis sowohl zur Verwaltungsspitze als auch zu den Feuerwehrbeamten schwer erschüttert“, heißt es in der Mitteilung der Stadt Saarbrücken.

Wie die Saarbrücker Zeitung schreibt, hätten Landesbehörden allerdings bereits einen Tag nach der Freistellung sowohl der Integrierten Leitstelle als auch der Feuerwehr und dem Rettungsdienst ein korrektes Vorgehen bei dem Einsatz attestiert.

Neuer Job im Rathaus

Als dann die Staatsanwaltschaft wegen der Weitergabe des ausrangierten Fahrzeugs ermittelte, arbeitete Schun bereits wieder für die Stadt. Allerdings nicht als Leiter der Berufsfeuerwehr, sondern als Brandschutz- und Sicherheitsreferent im Rathaus, wie die Saarbrücker Zeitung am 20. September 2018 berichtete. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis habe im Frühjahr bereits die im Dezember ausgesprochene 3-monatige Suspendierung für rechtswidrig erklärt. Dies habe Schun im Rahmen eines Eilverfahrens feststellen lassen.

Später hatte das Amtsgericht Saarbrücken die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Betrugs gegen den ehemaligen Feuerwehrchef abgelehnt. Dagegen war die Staatsanwaltschaft mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vorgegangen.

„Sowohl die Entscheidung des Amtsgerichts als auch des Landgerichts Saarbrücken bestätigen die von der Verteidigung durchweg vertretene Rechtsauffassung, dass Josef Schun sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht hat“, betont sein Rechtsanwalt Felix Rettenmaier in der Presseerklärung, „er wird nunmehr umfassend zu rehabilitieren sein.“

Zu spät zum Einsatz gekommen:
Wehrführer der FF Saarbrücken beurlaubt

Saarbrücken – Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken ist beurlaubt worden. Darüber berichtet die Saarbrücker Zeitung. Auslöser sei das verspätete Eintreffen der ranghöchsten ehrenamtlichen Feuerwehr-Führungskraft der saarländischen Landeshauptstadt beim Brand des Feuerwehrhauses im Stadtteil Altenkessel. Bei diesem Einsatz soll der Wehrführer erst 5 Stunden nach Alarmierung vor Ort und vorher auch nicht erreichbar gewesen sein.

Bereits im Vorfeld hätten vier Löschabschnittsführer und die beiden stellvertretenden Wehrführer der Stadtverwaltung mangelndes Vertrauen in die Arbeit des Wehrführers schriftlich mitgeteilt. Laut dem Bericht der Saarbrücker Zeitung musste dieser nun sein Einsatzfahrzeug, sein Funkgerät und die Schlüssel zu seinem Büro in der BF-Wache abgeben.

Hier geht’s zum Originalbeitrag: “Zu spät beim Einsatz: Feuerwehrchef freigestellt” (Saarbrücker Zeitung, 11. Dezember 2018)

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