Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Stuttgart (BW) – Der baden-württembergische Landtag hat in einer Plenarssitzung am Mittwoch eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume beschlossen. Bis Ende 2014 müssen Rauchmelder in bestehenden Räumen installiert sein.
Bei Mietwohnungen sind die Wohnungseigentümer in der Pflicht, Rauchmelder anzubringen. Doch auch Eigenheimbesitzer sowie Betreiber von Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Hotels müssen künftig die Lebensretter einbauen. Für neu errichtete Häuser gilt die Regelung übrigens sofort. Die Geräte müssen in Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden, angebracht sein.
Beobachter vermuten, dass der Beschluss auch im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Backnang im März steht. Damals kamen acht Menschen ums Leben, darunter sieben Kinder (ausführlicher Einsatzbericht in einer der nächsten Ausgaben des Feuerwehr-Magazins). Nach Baden-Württembergs Beschluss haben nun nur noch Berlin, Brandenburg und Sachsen keine Rauchmelderpflicht.
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