LFV Bayern informiert über Dachaufsetzer

Unterschleißheim (BY) – Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern hat jetzt eine Fachinformation zum Thema Feuerwehr-Dachaufsetzer herausgegeben. Feuerwehrleute könnten ihre privaten Fahrzeuge mit entsprechenden Schildern kennzeichnen – es gebe aber einige Voraussetzungen, so der Verband.

Symbolfoto: Olaf Preuschoff

So dürfen Schilder nicht beleuchtet sein. Außerdem sei darauf zu achten, dass Vorgaben der Hersteller zu Fahrzeugtypen, Dachkrümmung und Witterung beachtet werden. Und: Helfer dürfen die Schilder nur auf durch Einsätze bedingten Fahrten nutzen. Auf dem Weg zu Übungen dürfe man das Schild nicht verwenden.

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“Bei der Nutzung von Sonderrechten mit Privatfahrzeugen gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen, da von den übrigen Verkehrsteilnehmern regelmäßig nicht erkannt werden kann, dass ein nicht uniformiertes Fahrzeug zur Inanspruchnahme von Sonderrechten (in Bayern) berechtigt ist”, sagt Jürgen Weiß, Referent für die Facharbeit beim LFV, gegenüber feuerwehrmagazin.de. Zudem sei zu bedenken, dass den Sonderrechten der Feuerwehrdienstleistenden keine “Sonderpflichten” der anderen Verkehrsteilnehmer gegenüberstünden.

Der Bundesverband der Unfallkassen warnt davor mit dem Privat-Pkw rote Ampeln zu überfahren, oder anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen. Außerdem solle sich die Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug auf begründete Ausnahmefälle beschränken. Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen geht noch weiter: Sie rät mit Blick auf die nach wie vor uneinheitliche rechtliche Lage dazu, keine Sonderrechte im eigenen Pkw in Anspruch zu nehmen.

Text: Malte Degener

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